Zahlung an gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

  • Hallo,

    ich möchte eine Ausgleichzahlung an die DRV leisten, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

    Kann mir jemand sagen, wo die Ausgleichszahlung in der Steuererklärung erfasst werden muss, wenn die Überweisung als Teil einer Abfindung direkt durch den Arbeitgeber an die DRV erfolgt?

    Danke sehr.

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand sagen, wo die Ausgleichszahlung in der Steuererklärung erfasst werden muss, wenn die Überweisung als Teil einer Abfindung direkt durch den Arbeitgeber an die DRV erfolgt?

    Dann ist das doch entsprechend auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen bzw. der ausgewiesene steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn ist bereits um diese steuerfreien Leistungen i.S. § 3 Nr. 28 EStG gemindert:

    Zitat

    28.die Aufstockungsbeträge im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a sowie die Beiträge und Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und des § 4 Absatz 2 des Altersteilzeitgesetzes, die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte im Sinne des § 27 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten sowie die Zahlungen des Arbeitgebers zur Übernahme der Beiträge im Sinne des § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie 50 Prozent der Beiträge nicht übersteigen;

  • Danke für die Rückmeldung. Die Lohnsteuerbescheinigung erhalte ich ja erst Anfang nächsten Jahres, ich wollte aber jetzt schon mal simulieren, wie sich die Zahlung auf die Steuer auswirkt, wenn sie direkt durch den AG erfolgt.

    Deshalb hat es mich interessiert, unter welcher Ziffer das auf der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht.