Abend!
Problemstellung:
Rechnung von 2019 aus Tschechien mit 21% ausgewiesener Steuer
Gewerbegründung als vorerst Kleinunternehmer 2020
Aufhebung der Kleinunternehmerregelung 2021 rückwirkend auch auf 2020.
Ich würde die Rechnung aus 2019 gerne als vorweggenommene Betriebsausgabe geltend machen. Da ich die Kleinunternehmerregelung rückwirkend bis zur Gewerbegründung aufhebe dürfte das eigentlich kein Problem sein (Ich übernehme die in 2019 gekaufte Maschine aus Privatbesitz in das Betriebsvermögen). Jedoch wurden auf der Rechnung 21% "tschechische" Umsatzsteuer ausgewiesen. Lässt sich somit überhaupt noch was machen? Soll ich den Verkäufer kontaktieren, ihm die Situation schildern und auf eine Rechnungskorrektur mit anschließendem Reverse Charge hoffen? Und wo würde ich das dann in Deutschland melden? Lohnt sich der Aufwand? Es handelt sich um ca. 500€ die sich absetzen lassen, für mich als kleinen Menschen viel Geld
MfG
Alpaca