Danke trotzdem für die Klickanleitung, ich versuch den Rest dann anders zu klären.
Ehrlich gesagt, es kann aber auch niemand so richtig helfen, wenn der Sachverhalt nicht offengelegt wird. es weiß immer noch niemand um welcher Art Verein es sich handelt und welcher Art die Betätigung der GbR ist. So bleibt immer noch im Dunkeln, ob der Sachverhalt privat veranlasst ist oder aber betrieblich veranlasst ist. In der Tat spricht aber gerade bei Vereinsmitgliedschaften die widerlegbare Vermutung für eine, zumindest überwiegende, private Veranlassung der Mitgliedschaft.