Website-Dienstleistungen steuerlich absetzen

  • Moin, ich habe mich jetzt in einigen Foren rumgetrieben aber werde nicht schlau.


    Ich lasse zwei unterschiedliche Dienstleister (beide Kleinunternehmer, Gestalterin und Programmierer) meine "Firmen"-Website (für mich als Freiberuflerin) erstellen. Allerdings ist die Website noch längst nicht fertig und bisher wurden auch nur Teilrechnungen über einen sehr langen Zeitraum in 2020 bezahlt. Weitere Rechnungen kommen in 2021 hinzu.

    Bisher habe ich nur rausgefunden, dass die Website-Dienstleistungen als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut abgeschrieben werden können über mind. 3 Jahre (??), weil man sich da an Laptops orientiert, oder so.


    Fragen:

    Ab wann kann ich die Ausgaben denn buchen und als was? Rechnet man dafür alle Dienstleistungen zusammen zu einem Gesamtbrutto für die Abschreibung? Wenn ich die einzeln ausweisen muss, wie?

    Lasse ich das erst in der Steuererklärung auftauchen, wenn die Website online geht bzw die letzte Rechnung bezahlt ist, also voraussichtlich im nächsten Jahr?

    Was mache ich unter Umständen mit den bereits bezahlten Rechnungen für die aktuelle Steuererklärung?


    Bonus-Frage:

    Ist die Beauftragung eines Dienstleisters für eigens genutzte Word-Vorlagen auch ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut?


    Danke für die Mithilfe.

  • Moin,


    Du könntest diese Zahlungen als Anzahlungen buchen; erst wenn die Seite online ist, beginnt die Abschreibung.


    Die Gestaltung der Wordvorlagen würde ich als "Fremdleistungen" buchen, da hier m. E. keine Vermögenswerte vorliegen.


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Bisher habe ich nur rausgefunden, dass die Website-Dienstleistungen als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut abgeschrieben werden können

    dann solltest du Dich aber schleunigst mit jemand in Verbindung setzen der von so etwas Ahnung hat. Hier wirst du X verschiedene Meinungen dazu hören.

    Zuvor einfach Grundinformationen (z.B. Website aktivierungspflichtig etc.) im Netz sammeln.