Grundstücksgemeinschaft: Fahrtkosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe die SuFu bemüht, sowohl hier im Forum als auch im www und bin leider zu keiner hilfreichen Antwort gelangt - entschuldigt bitte, wenn ich etwas übersehen haben sollte.


    Für die Vermietung und Verpachtung einer Immobilie wurde eine Feststellungserklärung abgegeben. So weit, so gut. Da die Fahrten der Eigentümer aber unterschiedlich verteilt waren (nicht parallel zum Besitzverhältnis der Immobilie), sollen diese in der individuellen Einkommensteuerklärung angegeben werden. Dieses Vorgehen wurde mir grundsätzlich von einer Angehörigen der steuerberatenden Berufen (wie es hier so schön genannt wird) bestätigt.
    Leider finde ich jetzt nur in Wiso:steuer MAC nicht die Möglichkeit die Fahrtkosten in der Anlage V anzugeben. Die Ergebnisse der Feststellungserklärung gebe ich unter "Andere Einnahmen" > "Grundstücksgemeinschaft" inkl. Steuernummer, etc. an. Dort habe ich aber keine Wahl zur Angabe von zusätzlichen Werbungskosten.

    Trage ich diese in WISO bei "Arbeitnehmer, Betriebsrentner, Pensionäre" > "Ausgaben (Werbungskosten)" als zusätzlichen Fahrtweg ein? Dort würde mir ja aber nur eine Richtung angerechnet werden.


    Vielen Dank für die Hilfe!

    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Vorgehen wurde mir grundsätzlich von einer Angehörigen der steuerberatenden Berufen (wie es hier so schön genannt wird) bestätigt.

    Dann hat dieser Dir hoffentlich auch bestätigt, dass dies ggf. Sonderwerbungskosten sind, die in der Feststellungserklärung der Gesellschaft demgemäß zu erklären sind.


    ich habe die SuFu bemüht, sowohl hier im Forum als auch im www und bin leider zu keiner hilfreichen Antwort gelangt - entschuldigt bitte, wenn ich etwas übersehen haben sollte.

    https://www.buhl.de/wiso-softw…rbungskosten+feststellung

  • Dieses Vorgehen wurde mir grundsätzlich von einer Angehörigen der steuerberatenden Berufen (wie es hier so schön genannt wird) bestätigt.

    Dann hat dieser Dir hoffentlich auch bestätigt, dass dies ggf. Sonderwerbungskosten sind, die in der Feststellungserklärung der Gesellschaft demgemäß zu erklären sind.

    Leider nicht, aber dann weiß ich zumindest, wo der Fehler liegt - vielen Dank!