Eingabe des Baujahres von erworbenen Bestandsimmobilien (für Abschreibung 2,5% von Anschaffungsnahen Herstellkosten)

  • Hallo liebes Buhl-Team oder Experten,


    ich finde im Bereich "Sparer/Vermieter" bei "Vermietung" nicht die Eingabemöglichkeit des Baujahres.


    Hintergrund: Wir haben eine Bestandsimmobilien (eine Wohneinheit in MFH) erworben und diese mit mehr als 15% des Kaufpreises ausgebaut. Das Baujahr des Hauses ist 1912 und daher wäre eine Abschreibung i.H.v. 2,5% dieser Anschaffungsnahen Herstellkosten möglich. Aktuell sind in der Berechnung nur 2,0% hinterlegt.


    Bitte um Unterstützung.


    Gruß
    EA

    • Offizieller Beitrag

    ich finde im Bereich "Sparer/Vermieter" bei "Vermietung" nicht die Eingabemöglichkeit des Baujahres.

    Dann gehe mal in den Bereich der "sonstige Angaben für die Ermittlung der Abschreibung" und bejahe die Frage nach dem Baujahr vor dem 01.01.1925. ;)



    Wie immer also der Tipp, wirklich die Eingabemasken Zeile für Zeile und von vorne bis hinten durchzugehen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann liegt das an einer vorherigen Eingabe, ggf. auch zu den Grundangaben des Objektes. Bei so "überdimensionierten" Screenshots kommt man da allerdings nicht weiter und kann nur vermuten.

    Z.B.:

    • Offizieller Beitrag

    Bei den zeitlichen Angaben zu Baubeginn und Bauantrag sind die Daten des gesamten MFH (ca. 1912) gemeint oder die Daten der Baumaßnahme, welche nach unserem Erwerb durchgeführt wurde (DG-Ausbau)?

    Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Der Altbau hat seine AfA und der DG-Ausbau mit neuer Wohnfläche hat eine eigene AfA. Vielleicht solltest Du bzgl. des Altbaus mal meinen Screen anschauen und auch in die gesetzliche Vorschrift schauen. Und wie gesagt, die neue Wohnfläche ist ein eigenes Objekt i.S.d. Gesetzes.


    Vielleicht solltest Du für die ersten beiden Jahre doch die Hilfe eine Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.

  • Ist die Frage, ob dies auch für unseren Fall gilt:
    DG und eine der beiden Wohnung im 3.OG gehören zusammen laut Teilungserklärung (= eine Wohneinheit).


    Trenne ich dann folgendermaßen auf:


    Kaufpreis zu 2,5%

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten (>15% vom Kaufpreis) zu 2,0%, weil neuer Wohnraum?

    • Offizieller Beitrag

    Trenne ich dann folgendermaßen auf:


    Kaufpreis zu 2,5%

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten (>15% vom Kaufpreis) zu 2,0%, weil neuer Wohnraum?

    Du musst die Kosten nach Anschaffung konkret zuordnen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten können sich ja nur auf Maßnahmen am Altbau beziehen. Alles die Schaffung neuer Wohnfläche betreffende ist auch dieser zwingend zuzurechnen.

    Vielleicht solltest Du für die ersten beiden Jahre doch die Hilfe eine Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.

  • Vielleicht solltest Du für die ersten beiden Jahre doch die Hilfe eine Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.

    Ich habe Support von einem Steuerberater, möchte die Steuererklärung aber gerne selbstständig in wiso machen und hatte gehofft hier eine Hilfestellung zur Benutzung des Programmes zu bekommen.

    Leider ist mir immer noch nicht klar, wie es richtig eingebe.


    Die Anschaffungsnahe Herstellungskosten (>15% vom Kaufpreis) sind nur für das DG in der erworbenen Wohneinheit (bestehend aus Wohnung im 3.OG und DG) entstanden.


    Ich würde also gerne die Wohneinheit mit Kaufpreis und Anschaffungsnahen Herstellkosten angeben. Leider verschwindet aus mir noch unerklärlichen Gründen die Möglichkeit zu Angabe, dass das ursprüngliche Baujahr vor 1925 war.


    Weiß jemand woran das liegen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Weiß jemand woran das liegen kann?

    Und wie gesagt, die neue Wohnfläche ist ein eigenes Objekt i.S.d. Gesetzes.

  • Um andere davor zu bewahren, genauso herumsuchen zu müssen wie ich und der Kollege, der diesen Thread eröffnet hat, aber keine fachgerechte Antwort erhalten hat:
    Die Frage, ob das Haus vor dem 01.01.1925 gebaut wurde und deshalb 2,5% (statt 2%) Abschreibung angesetzt werden können, wird nur angezeigt, man in den Grundangaben des Gebäudes folgende Option mit Nein angegeben hat.

    • Offizieller Beitrag

    Um andere davor zu bewahren, genauso herumsuchen zu müssen wie ich und der Kollege, der diesen Thread eröffnet hat, aber keine fachgerechte Antwort erhalten hat:

    Mit solchen Vorhaltungen wäre ich aber lieber ganz vorsichtig, wenn ich mich im Dschungel des § 7 EStG nicht auskenne.


    Die Frage des/r @e.n.a, in der es um die lineare AfA eines vor dem 01.01.1925 fertiggestellten Hauses ging, wurde vollständig beantwortet:


    Und selbstverständlich kann dies nur zum Tragen kommen, wenn nicht aufgrund anderer Vorschriften evtl. eine degressive AfA anzusetzen wäre, weshalb ich Deinen Hinweis

    Die Frage, ob das Haus vor dem 01.01.1925 gebaut wurde und deshalb 2,5% (statt 2%) Abschreibung angesetzt werden können, wird nur angezeigt, man in den Grundangaben des Gebäudes folgende Option mit Nein angegeben hat.

    bereits mit Screenshot entsprechend angemerkt hatte:

    Dann liegt das an einer vorherigen Eingabe, ggf. auch zu den Grundangaben des Objektes. Bei so "überdimensionierten" Screenshots kommt man da allerdings nicht weiter und kann nur vermuten.

    Z.B.:


    Und bei DG-Ausbau nach Erwerb und Schaffung neuer Wohnfläche liegt insoweit zwingend ein eigenständiges Objekt mit eigenständiger AfA nach aktueller Rechtslage (Bauantrag etc. maßgeblich) vor .

    Der Altbau hat seine AfA und der DG-Ausbau mit neuer Wohnfläche hat eine eigene AfA.

    Und wie gesagt, die neue Wohnfläche ist ein eigenes Objekt i.S.d. Gesetzes.