Unterhalt an bedürftige behinderte Person

  • Hallo,

    beim Unterhalt an bedürftige Personen ist eine Vermögensgrenze von 15500€ angegeben. Kinder mit Behinderung dürfen aber angemessenes Vermögen auch über der Grenze von 15.500 € bilden.

    Wo lässt sich das im Wiso Sparbuch 2021 erfassen?

    Wenn ich ein Vermögen von z.B. 18000€ angebe, kommt die Meldung „Die Person ist während des gesamten Unterstützungszeitraums nicht unterhaltsberechtigt“. Eine weitere Erfassung der Daten ist dann nicht mehr möglich.

    Gruß

    Werner

    • Offizieller Beitrag

    beim Unterhalt an bedürftige Personen ist eine Vermögensgrenze von 15500€ angegeben. Kinder mit Behinderung dürfen aber angemessenes Vermögen auch über der Grenze von 15.500 € bilden.

    Wo steht das?


    Wenn ich ein Vermögen von z.B. 18000€ angebe, kommt die Meldung „Die Person ist während des gesamten Unterstützungszeitraums nicht unterhaltsberechtigt“. Eine weitere Erfassung der Daten ist dann nicht mehr möglich.

    Was ja auch richtig ist.


    R 33a.1 EStH2016

  • Hallo,

    es gibt ein Urteil vom BFH.

    Auszug:

    Ein schwerbehindertes Kind, das angesichts der Schwere und der Dauer seiner Erkrankung seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, darf zur Altersvorsorge maßvoll Vermögen bilden (Anschluss an BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 97/06, BFH/NV 2009, 728).

    Hier der Link zum Bundesfinanzhof

    https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE201010140/


    Gruß

    Werner

    • Offizieller Beitrag

    Da geht es aber nicht um Geldvermögen. Einfach mal alles lesen und sich bitte nicht gleich bei der Überschrift freuen. Abgesehen davon zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

  • Hallo,

    zusätzlich steht in der Wiso Hilfe noch folgendes:
    Der Abzug ist nicht zu gewähren, wenn der Unterstützte die Aufwendungen aus eigenem Vermögen mit einem Verkehrswert von über 15.500 €, unabhängig von der Anlageart, bestreitet bzw. bestreiten könnte (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 EStR 2012). Das ist auch der Fall, wenn von den Eltern Kapitalvermögen mit der Auflage geschenkt worden ist, den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten aus den anfallenden Zinsen zu tragen. Lebt die unterstützte Person im Ausland, ist diese Wertgrenze entsprechend der Ländergruppeneinteilung anzupassen. Kinder mit Behinderung dürfen angemessenes Vermögen auch über der Grenze von 15.500 € bilden.

    Gruß

    Werner

    • Offizieller Beitrag

    Kinder mit Behinderung dürfen angemessenes Vermögen auch über der Grenze von 15.500 € bilden.

    Was sich mit Sicherheit wieder auf das besagte Urteil und eben z.B. vermietete Objekte bezieht, die zwecks Bestreitung des Lebensunterhalts des behinderten Kindes nicht veräußert werden müssen.