Zweitstudium bzw. Fortbildung und Homeoffice Pauschale

  • Liebes Forum,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe Probleme mit den Angaben zu meinem Zweitstudium.
    Da es sich um ein Masterstudium handelt gehe ich erstmal davon aus, dass es als Zweitstudium gilt.
    Ich würde es angeben als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, obwohl ich dazu leider keine hinreichende Erklärung finde.

    Gerne würde ich eine HomeOffice Pauschale geltend machen. Dafür stellen sich zwei Fragen:

    - An meinem Arbeitsplatz war ich nicht im HomeOffice und habe dies auch so angegeben. Wenn ich nun Homeoffice Tage für mein Studium angebe erscheint logischerweise eine Fehlermeldung.
    ist das ein Problem?

    - Kann ich auch Samstage mit einberechnen? So ein Studium fesselt einen ja auch manchmal am Wochendende an den Schreibtisch.

    Über Antworten oder Verweise auf nützliche Threads würde ich mich freuen. Habe leider nichts gefunden.

    Beste Grüße

    NiPO

  • Da solltest du eher einen Lohnsteuerhilfeverein fragen, denn das hat nichts mit der Programmbedienung zu tun, sondern ist handfeste steuerliche Beratung, die wir hier nicht leisten dürfen.

  • Da solltest du eher einen Lohnsteuerhilfeverein fragen, denn das hat nichts mit der Programmbedienung zu tun, sondern ist handfeste steuerliche Beratung, die wir hier nicht leisten dürfen.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, meine Frage ist sehr aehnlich, und betrifft meines Erachtens die Moeglichkeit zur Eingabe im Programm.
    Wenn ich nun bei der Hauptarbeit einige Tage HomeOffice (und die damit verbundene Pauschale) in den dortigen Feldern eingebe, wird das ordentlich berechnet. Soweit so gut.

    Nun mache ich aber neben der Arbeit ein Studium zur Fortbildung, welches genau das Thema meiner Arbeit betrifft. In 2020 waren praktisch alle Praesenzveranstaltungen gestrichen, und auf Online Unterricht umgestellt. Im Programm kommt der Hinweis, dass unter genau diesen Umstaenden die HomeOffice - Pauschale geltend gemacht werden kann.
    Nur finde ich (im Gegensatz zu den Werbungskosten) hier kein Feld, wo ich das eintragen koennte. Bei 'Fahrtkosten' gibt es nur die "Fahrtkosten zwischen Wohnung und Fortbildungsort" und "Taetigkeitsort und Fortbildungsort" Unterscheidung, nicht aber die HomeOffice Variante.
    Trage ich das dann unter 'Sonstige Kosten' in der Tabelle ein ???

    Besten Dank, Achim

  • Die Regelung besagt, dass man bei Home Office nur dann die Pauschale ansetzen kann, wenn an dem Tag keine außerhäusliche Tätigkeitsstätte besucht wurde. Da du an diesen Tagen aber beim AG tätig warst, ist doch m. E. nach kein Raum für die Pauschale. Einfach einmal die Hinweise lesen, dann hat man keine "Bedienungsprobleme" bei dieser Frage.

  • Die Regelung besagt, dass man bei Home Office nur dann die Pauschale ansetzen kann, wenn an dem Tag keine außerhäusliche Tätigkeitsstätte besucht wurde. Da du an diesen Tagen aber beim AG tätig warst, ist doch m. E. nach kein Raum für die Pauschale. Einfach einmal die Hinweise lesen, dann hat man keine "Bedienungsprobleme" bei dieser Frage.

    Nicht ganz richtig, Neida... Ich war eben an einigen Tagen NICHT beim AG taetig, und an eben diesen Tagen kommt die Pauschale fuer HomeOffice auch fuer die Fortbildung in Frage. Meine Frage zielt exakt darauf ab, WO in der WISO Sparbuch '21 Software unter dem Punkt "Fortbildungskosten" die HomeOfficePauschale einzutragen waere , oder die Anzahl der Tage an denen sie in Frage kommt. Das Programm weist an dieser Stelle explizit darauf hin (Bild1)

    Im Gegensatz zu den normalen Werbungskosten, wo es da einen eigenen Punkt fuer gibt (Bild2).

    Oder muss ich den Fortbildungs HomeOffice Tag wie einen Arbeitstag behandeln und die Berechnung dann ueber die Arbeitstage - Urlaubstage - Krankheitstage - HomeOffice Tage bei den Werbungskosten machen ???

    Wuerde das aber nicht den Fall ausschliessen, wo ich z.B. von der Arbeit zur Uni gefahren waere und dort eben die Fahrtkosten ansetzen koennte, oder alternativ eben nach Hause, und dort die Online Vorlesung im HomeOffice Tag gehoert habe ?!?


    Gruss Achim

  • Du kannst die Pauschale auch nur einmal ansetzen und wenn diese bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit schon stehen, geht es nicht mehr bei deinem Studium! Doppelt ansetzen geht nicht. Wenn dort nicht angesetzt, dann als Sonstige Kosten.