Hallo zusammen,
habe für die letzten 4 Jahre ( 2017 bis 2020 ) zum ersten Mal eine Steuererklärung gefertigt. Nun soll ich etwa 1.400 € an Steuern dem Finanzamt nachzahlen. In den Steuerbescheiden ist jeweils eine Verspätungszuschlag bis zu 500,- € aufgeführt.
Zu meiner Person. Bin Beamter ( Polizeivollzugsdienst ) mit der Steuerklasse -1- ( unverheiratet, keine Kinder ). Arbeite Vollzeit und habe keine weiteren Einkünft oder ähnliches. Die Ausbildung ist länger als vier Jahre her.
Eine Aufforderung zur Fertigung einer Steuererklärung habe ich nie erhalten bzw. Post vom Finanzamt. Die Steuererklärung habe ich aus eigener Veranlassung gemacht.
Bezüglich der Verspätungszinsen wurde mir bereits geraten Einspruch einzulegen. Sollte ich die Verspätungszinsen nicht zahlen sollen, wären immer noch ungefähr 700,- € an das Finanzamt zu entrichten.
Im Steuerbescheid bin ich auf das Feld ,,Verlustvortrag" aufmerksam geworden. Habe mir dazu den Beitrag bzgl. § 10d EStG durchgelesen.
- für 2018 wurde mir ein Verlustvortrag von 785,- € angerechnet
- für 2019 wurde mir ein Verlustvortrag von 1250,- € angerechnet
So wie ich es verstanden habe, wird der Wert vom Finanzamt festgesetzt. Leider verstehe ich nicht, warum ich überhaupt einen Verlustvortrag habe? Vllt. kann mir jemand weiterhelfen bzw. sagen wo ich mich schlau machen kann.