EÜR abspeichern zur späteren Verwendung in Umsatzsteuererklärung

  • Sehr geehrte Helfende und Mitdenkende,


    das FA verlangt für meine beiden Betriebe in einer Umsatzerklärung zusammenzufassen.


    Problem Nr. 1: ich finde keinen Weg, wie ich die EÜRs losgelöst von meiner Steuerklärung abspeichern kann, um sie bei der Datenübernahme anzuklicken und übernehmen zu können. Ich finde meine gesamte Steuerklärung, aber das hilft nicht weiter. Ich muss die EÜRs einzeln abspeichern können, was mir bisher nicht gelingen will.

    Problem Nr. 2 : ich finde auf den Umsatzsteuermasken nur Einträge für EINEN Betrieb, nicht für zwei oder mehrere.

    Mir dünkt, dass dieses Problem wegfallen würde, könnte ich per einfachen Klick auf meine EÜRs reinziehen, aber dem ist ja leider nicht so. s.o.



    Ich danke Euch sehr für die Beantwortung dieser recht bescheidenen doch enorm wichtigen Problemlage.


    Beste Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EÜR abspeichern zur späteren Verwendung in Umsatzsteuererkl.“ zu „EÜR abspeichern zur späteren Verwendung in Umsatzsteuererklärung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    das FA verlangt für meine beiden Betriebe in einer Umsatzerklärung zusammenzufassen.

    Natürlich, da Du ja nun einmal in Deiner Unternehmereigenschaft offensichtlich mehrere Unternehmen betreibst.


    Problem Nr. 1: ich finde keinen Weg, wie ich die EÜRs losgelöst von meiner Steuerklärung abspeichern kann, um sie bei der Datenübernahme anzuklicken und übernehmen zu können. Ich finde meine gesamte Steuerklärung, aber das hilft nicht weiter. Ich muss die EÜRs einzeln abspeichern können, was mir bisher nicht gelingen will.

    Eine mit dem gesonderten EÜR-Modul erstellte EÜR wird doch immer in einer eigenen Datei gespeichert. Mit einer vereinfachten EÜR des ESt-Moduls geht das natürlich nicht, da ja die entsprechenden Bezüge zu den "bebuchten" Konten fehlen.


    Problem Nr. 2 : ich finde auf den Umsatzsteuermasken nur Einträge für EINEN Betrieb, nicht für zwei oder mehrere.

    Mir dünkt, dass dieses Problem wegfallen würde, könnte ich per einfachen Klick auf meine EÜRs reinziehen, aber dem ist ja leider nicht so. s.o.

    Die Zusammenführung mehrerer EÜRs wird bei den Auswertungen im Rahmen der Erstellung der USt-Erklärung im weiteren Verlauf abgefragt bzw. ermöglicht.


    Bei der manuellen Erstellung der USt-Erklärung mittels des gesonderten USt-Moduls fehlen Dir ja auch die "Konten" da Du bei der vereinfachten EÜR im ESt-Modul ja eben nicht gebucht hast. Da musst Du halt manuell zusammenfassen.


    Das haben wir aber alles schon mehrfach im Forum erläutert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche softwareübergreifend auffindbar.

  • Danke für die Antworten.


    Ich habe die Gewerbeerklärung und die Einkommensteuerklärung fertig. Wie erwähnt muss ich noch die EÜRs machen für beide Betriebe.


    Für EÜR Gewerbebetrieb: Habe ich keine Möglichkeit, die Angaben aus der vereinfachten EÜR / Einkommensteuererklärung oder aus der Gewerbeerklärung zu übernehmen? In der Anlage EÜR Gewerbebetrieb habe ich die Möglichkeit für Abschreibungen, das wird mir in der EÜR nicht mehr geboten. Auch habe ich keine Möglichkeit, die Belege (Rechnungen, Banküberweisungen) den Posten zuzuweisen.


    Ich mache ja zwei Mal das Gleiche, mit den gleichen Posten und Zahlen. Da sollte doch eine Verbindung möglich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Für EÜR Gewerbebetrieb: Habe ich keine Möglichkeit, die Angaben aus der vereinfachten EÜR / Einkommensteuererklärung oder aus der Gewerbeerklärung zu übernehmen?

    Nein, wie schon gesagt geht das nicht.


    In der Anlage EÜR Gewerbebetrieb habe ich die Möglichkeit für Abschreibungen, das wird mir in der EÜR nicht mehr geboten.

    Selbstverständlich kannst Du auch in den Eingabemasken der vereinfachten EÜR Anlagegüter/WG anlegen und ordnungsgemäß abschreiben.


    Auch habe ich keine Möglichkeit, die Belege (Rechnungen, Banküberweisungen) den Posten zuzuweisen.

    Nein.