Betriebsausgaben EÜR - Mietsoftware und Webhosting

  • Hallo zusammen,


    bin verunsichert wo ich in der EÜR folgende Betriebsausgaben zuordnen soll (Freiberufler nach Kleinunternehmerreglung):


    Buchhaltungssoftware welche ich als Cloudvariante im ersten Jahr für 2 Jahre gemietet habe - Bauchgefühl wäre laufende EDV Kosten?


    und Webhosting und Domain meiner eigenen Internetseite, welche ich jährlich bezahle - Bauchgefühl wäre hier Werbungskosten?


    Vielen Dank im Voraus

  • Moin,


    bei den Buchhaltungskosten wäre ich bei den "Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten" - die Software wurde ja nicht gekauft.


    Beim Webhosting finde ich die "Mieten für Einrichtungen" und bei der Domain passen die Werbekosten (laufender Betrieb, kein Design- /Erstellung) ganz gut :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • hallo auch,

    Bauchgefühl wäre laufende EDV Kosten?

    wenn die "Buchhaltungssoftware" keine Buchungs-Sachkonten kennt, kannst Du das so machen.

    geht auch in EÜR Pos. 228 ein wie Konto 4806 Wartungskosten Hard&Software.


    Webhosting und Domain meiner eigenen Internetseite, welche ich jährlich bezahle

    hier hilft kein Bauchgefühl, hier muss/sollte getrennt werden zwischen Domain-Name u. Domainpflege und der Erstellung der Site.

    Die Anschaffung der Domain wäre als Anlagegut 025 und der Unterhalt als Werbekosten 4600 19%, die Programmierung durch Externe EDV-Software 027 mit 19% zu buchen.

    Da ich aber kein Steuerberater bin, solltest du einmal Rücksprache mit einem solchen halten.