privater Laptop absetzen trotz beruflichen Laptops

  • Hallo,


    ich arbeite pro Woche einige Tage im Büro und einige Tage im Homeoffice. Ich habe einen beruflichen Laptop, den ich an meinen Homeoffice-Tagen auch zu Hause nutze.


    Darüber hinaus nutze ich aber auch mein privates Gerät beruflich. Gründe: mein privates Gerät habe ich schneller zur Hand, es fährt schneller hoch oder ich habe es ohnehin schon an. Da ich eine Führungsposition innehabe, ist es oft kurzfristig notwendig.

    Anwendungsfälle z.B.:

    - Abruf und senden von E-Mails (insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeit)

    - Recherche (z.B. aktuell regelmäßig bei neuen Corona-Verordnungen, für deren Umsetzung ich zuständig bin)

    - Abruf von Informationen


    Ist das gegenüber dem Finanzamt insoweit begründbar, dass ich das Gerät pauschal zu 50 % absetzen kann?


    Viele Grüße

  • Da sehe ich keine Chance! Deine Gründe dürften hier nicht ausreichen - zumal hier 50% dann bei weitem zu viel wären mMn. Dein Arbeitgeber stellt dir ja auch aus Sicherheitsgründen einen Laptop zur Verfügung - das solltest du auch mit ihm besprechen, denn Firmendaten auf einem privaten Rechner - das kann ganz schön "ins Auge gehen".

    Uns ist es strikt verboten, Firmendaten über private Rechner zu be- und verarbeiten. Auch E-Mails nicht etc. Der dienstliche Rechner ist zudem abgesichert - nur mit dem Firmenausweis und Passwort kommt man an die Daten.

    • Offizieller Beitrag

    Da sehe ich keine Chance! Deine Gründe dürften hier nicht ausreichen - zumal hier 50% dann bei weitem zu viel wären mMn.

    Na ja, für mich liest sich die Argumentation des TE auch eher als eine Begründung für einen Antrag an seinen Arbeitgeber, ihm ein brauchbares Notebook zur Verfügung zu stellen. Das sollte ja drin sein, wenn man eine Führungsposition drin hat.

    Dein Arbeitgeber stellt dir ja auch aus Sicherheitsgründen einen Laptop zur Verfügung - das solltest du auch mit ihm besprechen, denn Firmendaten auf einem privaten Rechner - das kann ganz schön "ins Auge gehen".

    Die Firmendaten müssen doch garnicht zwangsläufig auf dem privaten Rechner liegen, sondern er kann ja z.B. auch einfach über VPN auf einem Firmenserver arbeiten.

    Uns ist es strikt verboten, Firmendaten über private Rechner zu be- und verarbeiten. Auch E-Mails nicht etc. Der dienstliche Rechner ist zudem abgesichert - nur mit dem Firmenausweis und Passwort kommt man an die Daten.

    Kennst Du die vertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen etc. zwischen dem TE und seiner Firma?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das gegenüber dem Finanzamt insoweit begründbar, dass ich das Gerät pauschal zu 50 % absetzen kann?

    .....wenn überhaupt nachgefragt wird.

    Und wenn nicht nachgefragt wird, bist du nicht verpflichtet, in Deiner Erklärung richtige und vollständige Angaben zu machen?


    Ist das gegenüber dem Finanzamt insoweit begründbar, dass ich das Gerät pauschal zu 50 % absetzen kann?

    Warum sollten pauschal 50% berücksichtigungsfähig sein, wenn diese vereinfachte Schätzung des Nutzungsumfangs für die Fälle vorgesehen ist, die eben keinen vom AG gestellten PC/Laptop zur Verfügung haben und nutzen können?


    Da ich eine Führungsposition innehabe, ist es oft kurzfristig notwendig.

    Du "spielst" hier u.a. auch mit den Steuergroschen Deiner Mitarbeiter. Wenn einer Führungskraft der berufliche PC bzw. das Notebook nicht ausreicht, dann wird der AG doch sicherlich mit sich reden lassen. Da gibt es nämlich durchaus für beide Seiten günstige Möglichkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    in Deiner Erklärung richtige und vollständige Angaben zu machen?

    macht er ja. Er nutzt seinen privaten PC für berufliche Angelegenheiten. In diesem Fall zu 50%

    Nein, das ist ein vollkommen willkürlich gegriffener Umfang. Und wie gesagt:

    Warum sollten pauschal 50% berücksichtigungsfähig sein, wenn diese vereinfachte Schätzung des Nutzungsumfangs für die Fälle vorgesehen ist, die eben keinen vom AG gestellten PC/Laptop zur Verfügung haben und nutzen können?


    Und irgendwann ist gut mit Vereinfachungen. Er hat ein vom AG zur Verfügung gestelltes Gerät, das er auch nutzt:

    Ich habe einen beruflichen Laptop, den ich an meinen Homeoffice-Tagen auch zu Hause nutze.

    Und dann erst:

    Darüber hinaus nutze ich aber auch mein privates Gerät beruflich.

    Und dazu ist jetzt alles gesagt. Wir machen hier keine Anleitungen zur Steuerumgehung.

  • Um das nochmal klarzustellen:


    Ja ich habe einen geschäftlichen Laptop, der auch für die "normale" Arbeit vollkommen geeignet ist.


    Meinen privaten Laptop nutze ich, weil es damit teilweise praktischer bzw. bequemer ist.

    Beispiele: mein geschäftlicher Laptop steht im Geschäft (weil ich mehrere Tage hintereinander im Büro bin), ich habe meinen privaten Laptop ohnehin gerade an (private Nutzung) und kann ihn deshalb direkt nutzen (mir ist durchaus bewusst, was ich an meinem privaten Gerät darf und was nicht) usw.

    Außerdem dauert es ungleich länger, meinen geschäftlichen Laptop hochzufahren, weil hier automatisch viele Fachverfahren usw. starten und per VPN eine Verbindung aufgebaut werden muss. Um Mails abzurufen oder mich über aktuelle Geschehnisse zu informieren (das gehört zu meinem Job), kann ich mein privates Gerät nutzen.


    Wenn ich kein geschäftliches Gerät hätte, hätte ich meine Frage ja nicht stellen müssen, der Sachverhalt wäre ja dann klar. Es geht darum, dass ich auch mein privates Gerät geschäftlich nutze.

  • alles keine Argumente, sondern private "vorlieben"

    Es ist ein Laptop, damit man mit ihm mobil ist und nicht im Geschäft stehen lässt. Auch wenn er langsamer ist als der Private. Es wäre Sache vom Chef einen schnelleren (wozu aber?) zur Verfügung zu stellen.

    • Offizieller Beitrag

    Um das nochmal klarzustellen:

    Das ist uns schon alles klar. Das ändert nichts an unseren Einschätzungen.

    Aber letztendlich ist doch für Dich nur relevant, was Dein FA aus Deiner Argumentation macht. Unsere Meinung (und nichts anderes ist es) kennst Du.

  • Rein als Info.

    Mein Arbeitgeber hat mir für die Steuererklärung ein Schriftstück gegeben, dass ich meinen Privatrechner zu 90 % beruflich bedingt nutze.

    Bei mir war es wohl einfach, da ich in der IT tätig bin und HR geschrieben hat, dass ich den Rechner für Tests nutze und Projektentwicklung.

    Der Kollege der Gehaltsabrechnung meinte noch, ich solle auf der Kiste, nichts bezüglich Diddel- und Daddel installieren, falls mal eine Prüfung stattfände ...

    Wurde so anerkannt und ich habe alles anerkannt bekommen.

    Achtung: Ich gebe jetzt nur wieder was mir die HR Kollegen seinerzeit erklärten. Wenn der Arbeitgeber es bestätigt, kann man es in der Regel anerkannt bekommen. Nur muss bei einer Prüfung nachvollziehbar sein, dass das Gerät auch geschäftlich genutzt wird. Wenn alles voller privatem Angelegenheiten ist ... mal abgesehen davon, dass man wohl niemand privates zeigen will und sollte ... wird es schwierig mit der Nachvollziehbarkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber hat mir für die Steuererklärung ein Schriftstück gegeben, dass ich meinen Privatrechner zu 90 % beruflich bedingt nutze.

    Dann wird ein gewissenhaft prüfender Sachbearbeiter die Frage stellen, woher der AG das denn so genau weiß. Fällt dann mal unter die Rubrik Gefälligkeitsbescheinigung. Denn das kann der AG gar nicht wissen und somit auch nicht bescheinigen. Er kann höchstens bescheinigen, dass er Dir kein Gerät zur Verfügung stellt und Dir auch keine diesbezüglichen Kosten (steuerfrei) erstattet, Du das Gerät aber auch zu beruflichen Zwecken nutzt. Den Umfang der Nutzung muss jeder selber anhand geeigneter Unterlagen ermitteln und glaubhaft machen. Und zwar wahrheitsgemäß.


    er Kollege der Gehaltsabrechnung meinte noch, ich solle auf der Kiste, nichts bezüglich Diddel- und Daddel installieren, falls mal eine Prüfung stattfände ...

    Wurde so anerkannt und ich habe alles anerkannt bekommen.

    Was nicht bedeutet, dass dies eingehend geprüft wurde. Wohl eher im Gegenteil.


    Und dann noch der kleine aber bedeutende Unterschied, dass @ Hesse123 von seinem AG ein Gerät für berufliche Zwecke zur Verfügung gestellt bekommen hat. Also ein komplett anderer Sachverhalt wie bei Dir und wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Ohne jede Relevanz.