Benötige Hilfe zu Erläuterungen/Formulierung Widerspruch

  • Hallo Community,


    ich nutze seit vielen Jahren das WISO-Steuersparbuch zur Abgabe meiner Erklärung da man hier auch als Laie sehr gute Hinweise bekommt und auch eine nicht ganz alltägliche Erklärung einwandfrei hinbekommt. Dieses Jahr komme ich überhaupt nicht mit dem Bescheid bzw. den Erläuterungen dazu zurecht und weiß trotz Programmunterstützung nicht so recht wie der Einspruch zu formulieren ist bzw. ob dieser überhaupt begründet wäre. Mit Google komme ich nicht zu den richtigen Antworten, da hoffe ich auf eure Unterstützung. ;)


    Haushalt:

    2 Erwachsene in eheähnlicher Gemeinschaft

    1 Kind mit Verwandschaftsgrad zur Mutter und Stief-Verhältnis zum Mann

    1 gemeinsames Kind


    Ich habe als Mann und Vollverdiener in diesem Haushalt die Steurerklärung abgegeben. Meine Partnerin arbeitet halbtags am Vormittag, dies ist seit Ende 2019 neu. Davor hatte sie lediglich ein Einkommen auf 450,- Basis. Naturalunterhalt als außergewöhnliche Belastung wurde weiterhin angesetzt, die Einkünfte meiner Partnerin aber natürlich auch erfasst. Zusätzlich wurde die Anlage KI eingereicht mit welcher meine Partnerin ihren Teil des Kinderfreibetrags auf mich überträgt. Als letzter wichtiger Punkt ist daß für meinen Riester-Vertrag das leibliche Kind zur Berücksichtigung angegeben wurde.

    Im Bescheid wurden nun einige Dinge zu meinem (deutlichen) Nachteil laut ursprünglicher Berechnung durch WISO korrigiert. Auf den ersten Blick habe ich das Gefühl der Beamte hat einiges falsch gemacht aber vielleicht bin auch ich auf einem völlig falschen Weg und hatte die Jahre zuvor einfach nur Glück.


    Zitat

    Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
    Für das Kind XY(Stiefkind) kann Ihnen kein Kinderfreibetrag gewährt werden, da Sie nicht der leibliche Vater sind. Sie haben Unterstützungsleistungen an Ihre Lebensgefährtin erklärt. Diese
    Aufwendungen konnten nicht berücksichtigt werden. Es wurde nicht nachgewiesen, dass die unterhaltsberechtigte Person aus wichtigen Gründen keiner oder nur in
    geringem Umfang einer Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen konnte. Eine Kinderzulage bei der Riester-Rente konnte nicht gewährt werden, da diese
    nur der Mutter des Kindes zusteht.

    Unklar daraus für mich:


    - Kein Freibetrag trotz Übertragung durch die Mutter auf mich als Stief-Elternteil? Hat sich bei der Berechnung nur minimal ausgewirkt aber verstehen würde ich es gerne.


    - Was muß ich den hier bezüglich der Anstellung meiner Partnerin nachweisen? Ist eine Halbtagsanstellung bei gleichzeitiger Erziehung der Kinder "in geringem Umfang"? Das jüngste Kind im Haushalt ist 10 Jahre alt und wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten würden, gibt es keine elterliche Aufsicht und das Kind wäre über 8 Stunden am Tag auf sich alleine gestellt. Diese Daten zur Haushaltsgemeinschaft stehen alle in der Steuererklärung.


    - Die Kinderzulage für das Stiefkind wurde überhaupt nicht beantragt, sondern für das gemeinsame leibliche Kind. Kann ich irgendwo sehen ob hier die beiden Kinder vertauscht wurden bzw. ob die Zulage für das gemeinsame Kind gewährt wird?


    Außerdem wurde trotz der Option daß WISO den Vorjahresbescheid bei der Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt hat im Bescheid wieder zu meinen Ungunsten korrigiert. Wo kann ich denn sehen wieviel Kirchensteuer ich wirklich erstattet bekommen habe?


    Bisher war über die ganzen jahre der einzige Einspruch als meine Partnerin noch kein Einkommen hatte und der Beamte die Opfergrenze angesetzt hatte, dafür hatte WISO den passenden Text schon als Vorlage. Dieses jahr ist das aber leider nicht eindeutig und ich fühle mich etwas überfordert.


    Bin über jede Hilfe dankbar was ich dem Finanzamt da jetzt noch einreichen oder schreiben soll. Im Prinzip wird die ursprünglich errechnete Erstattung durch die Nichtanerkennung des Unterhalts und Korrektur bei der Kirchensteuer fast auf 0 gesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    - Kein Freibetrag trotz Übertragung durch die Mutter auf mich als Stief-Elternteil?

    Du bist kein Stiefelternteil, da Ihr nicht verheiratet seid.


    - Was muß ich den hier bezüglich der Anstellung meiner Partnerin nachweisen? Ist eine Halbtagsanstellung bei gleichzeitiger Erziehung der Kinder "in geringem Umfang"? Das jüngste Kind im Haushalt ist 10 Jahre alt und wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten würden, gibt es keine elterliche Aufsicht und das Kind wäre über 8 Stunden am Tag auf sich alleine gestellt. Diese Daten zur Haushaltsgemeinschaft stehen alle in der Steuererklärung.

    Für den § 33a Absatz 1 EStG interessieren die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person. Bei Arbeitslohn auf Lohnsteuerbescheinigung werden die Einkünfte berechnet, bei Pauschal versteuerten Beträgen handelt es sich um Bezüge.


    Außerdem wurde trotz der Option daß WISO den Vorjahresbescheid bei der Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt hat im Bescheid wieder zu meinen Ungunsten korrigiert. Wo kann ich denn sehen wieviel Kirchensteuer ich wirklich erstattet bekommen habe?

    Es kommt ja auch nicht darauf an, dass es "der Bescheid für den vorherigen Veranlagungszeitraum" ist, sondern welche Steuerbescheide in dem jetzt erklärten Veranlagungszeitraum ergangen bzw. abgerechnet wurden (Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG).

  • Vielen Dank für die Aufklärung zu meinen Problempunkten.


    Punkt 1 ist klar, mein Denkfehler. :sleeping:


    Das mit dem Unterhalt als außergewöhnliche Belastung werde ich dann doch als Grund zum Einspruch nehmen, hier geht sonst einiges an Steuerentlastung verloren und war der eigentliche Grund diese Erklärung überhaupt abzugeben. Bisher wurde das auch 1:1 akzeptiert, bis auf den Versuch beim ersten mal die Opfergrenze anzusetzen.


    Das mit der Kirchensteuer...

    Es geht dann darum wieviel Kirchensteuer ich 2020 geleistet habe und wieviel ich in diesem Jahr auch per Bescheid als Rückzahlung bekommen habe? Da komme ich nicht auf einen grünen Zweig, war auch fast jedes Jahr eine Abweichung in der Brechung welche ich mir selber nicht verständlich machen konnte. Hier geht es vermutlich auch nur um einen kleinen Betrag und will das Thema nicht unnötig aufblähen.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit dem Unterhalt als außergewöhnliche Belastung werde ich dann doch als Grund zum Einspruch nehmen, hier geht sonst einiges an Steuerentlastung verloren und war der eigentliche Grund diese Erklärung überhaupt abzugeben. Bisher wurde das auch 1:1 akzeptiert, bis auf den Versuch beim ersten mal die Opfergrenze anzusetzen.

    Vergiss die Opfergrenze, es geht um 2020 und nicht um Fehler des vorherigen Veranlagungszeitraums. Und die maßgeblichen Einkünfte lassen sich doch ganz leicht bestimmen, denn das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 der Einzelveranlagung Deiner Lebensgefährtin. Und zu den Einkünften schreibst Du zweifelsfrei:

    Meine Partnerin arbeitet halbtags am Vormittag, dies ist seit Ende 2019 neu. Davor hatte sie lediglich ein Einkommen auf 450,- Basis.

    Und damit in 2020 auf Lohnsteuerbescheinigung, womit Du innerhalb kürzester Zeit die maßgeblichen Einkünfte mit Programmunterstützung ermittelt hast. Erst dann brauchst Du Dir über den nächsten Schritt, den Naturalunterhalt, Gedanken zu machen.


    Das mit der Kirchensteuer...

    Es geht dann darum wieviel Kirchensteuer ich 2020 geleistet habe und wieviel ich in diesem Jahr auch per Bescheid als Rückzahlung bekommen habe? Da komme ich nicht auf einen grünen Zweig, war auch fast jedes Jahr eine Abweichung in der Brechung welche ich mir selber nicht verständlich machen konnte.

    Die vom FA ermittelten Beträge werden von deren Software programmgesteuert ermittelt und Beträge für Veranlagungen der Vorjahre, die in 2020 zugeflossen oder abgeflossen sind, werden aus deren Erhebungsdatei (Finanzkasse) taggenau übernommen. Im Übrigen sollten die vom FA berücksichtigten Beträge sich im einzelnen aus den umfangreichen Erläuterungen am Ende des Bescheides entnehmen lassen, da die dort eigentlich immer detailliert aufgeschlüsselt werden.