Nur eine Lohnsteuerbescheinigung bei gemeinsamer Veranlagung

  • Hallo,


    ich habe es zuerst über die Forumssuche probiert, wenn ich den entsprechenden Beitrag doch übersehen bzw. nicht gefunden haben sollte dann würde ich mich sehr über einen kurzen Hinweis freuen :)


    Meine Frage:


    Gemeinsame Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung. Die Frau (Steuerklasse 3) kann mit ihrer sozialversicherungspflichtigen Arbeit natürlich eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung in die Steuererklärung einbringen. Der Mann (Steuerklasse 5) ist Student ohne Einkommen, aber mit steuerlich absetzbaren Fortbildungskosten.


    Muss im Wiso Steuer-Sparbuch "künstlich" eine Lohnsteuerbescheinigung für den Mann angelegt werden? Bei den Angaben zur Beschäftigung kann natürlich kein Arbeitgeber und keine zutreffende Berufsgruppe angegeben werden. Da erstmals eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird habe ich leider keine Erfahrungswerte, ob sich z.B. die Steuerklasse des studierenden Mannes automatisch aus der Steuerklasse der Frau ableiten lässt, ohne dass erstere irgendwo in der Steuererklärung aufgeführt wird.


    Über eine kurze Einschätzung freue ich mich sehr :)


    Beste Grüße

  • Danke für die Antwort, wollte nur sichergehen da ich gar keine Erfahrung mit einer Steuererklärung ohne zugrunde liegende Lohnsteuerbescheinigung habe und mir das Programm immer direkt eine Lohnsteuerbescheinigung für den Mann anlegen will sobald ich da in dem Bereich klicke und ich die dann jedes Mal wieder lösche :D

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Antwort, wollte nur sichergehen da ich gar keine Erfahrung mit einer Steuererklärung ohne zugrunde liegende Lohnsteuerbescheinigung habe und mir das Programm immer direkt eine Lohnsteuerbescheinigung für den Mann anlegen will sobald ich da in dem Bereich klicke und ich die dann jedes Mal wieder lösche

    Dann klicke da einfach nicht rein. ;)

    Was nicht relevant ist, muß man nicht ausfüllen. Und wenn man keine Lohnsteuerbescheinigung hat, weil man entsprechende Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nicht hat, dann kann man das ignorieren.

    Also alles gut.