nachträgliche Herstellungskosten

  • Hallo,

    haben 2020 das erste mal vermietet, haben das Haus 1990 von meinen Eltern übernommen ,im gleichen Jahr angebaut, soweit sogut kann ich alles eintragen.

    Haben 2013 das Obergeschoß komplett erneuert ,so das eine getrennte Wohnung entstanden ist, leider kann ich im Wiso Steuersparprogramm nur Nachträgliche Herstellungskosten in 2020 angeben .

    Wie gebe ich die Herstellungskosten von 2013 ein.

    • Offizieller Beitrag

    Haben 2013 das Obergeschoß komplett erneuert ,so das eine getrennte Wohnung entstanden ist, leider kann ich im Wiso Steuersparprogramm nur Nachträgliche Herstellungskosten in 2020 angeben .

    Wie gebe ich die Herstellungskosten von 2013 ein.

    Im Zweifel nirgends, sofern keine neue Wohnfläche entstanden ist. Laufender Aufwand ist nicht gleichzusetzen mit nachträglichen Herstellungskosten. Das sollte sich ggf. ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe anhand der tatsächlichen Gegebenheiten und Unterlagen anschauen. Und der Anbau aus 1990 hat ja offensichtlich nicht mit den Arbeiten in 2013 zu tun.

  • War vorher ein Flachdach ,und darauf ist ein Spitzdach aufgebaut worden, also wie schon gesagt eine getrennte Wohnung ,die ich jetzt in der Abschreibung mit angeben möchte.

    Nur kann ich die nachträglichen Herstellungskosten von 2013 nirgends eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    War vorher ein Flachdach ,und darauf ist ein Spitzdach aufgebaut worden ...

    Das für sich ist doch ganz klar Erhaltungsaufwand im Jahr 2013.


    also wie schon gesagt eine getrennte Wohnung ,die ich jetzt in der Abschreibung mit angeben möchte.

    Das hat aber doch nichts mit dem Flachdach zu tun, da ja nicht auf diesem aufgestockt und neue Wohnfläche geschaffen wurde. Ansonsten müsstest Du Dich mal etwas deutlicher bezüglich der Maßnahme 2013 ausdrücken. Deshalb ja der Hinweis auf die steuerberatenden Berufe


    Und wenn neue Wohn-/Nutzfläche geschaffen wurde, ist diese als eigenständiges Objekt zu behandeln. Eben wie schon so oft im Forum erläutert.

  • Mir geht es eigentlich nur darum das ich nur nachträgliche Herstellungskosten in 2020 angeben kann im Steuersparprogramm, warum nicht die von 2013.

    Es kann doch nicht davon ausgegangen werden das ich nur nachträgliche Herstellungskosten im ersten Jahr der Vermietung gehabt habe.

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es eigentlich nur darum das ich nur nachträgliche Herstellungskosten in 2020 angeben kann im Steuersparprogramm

    Erst einmal musst Du den Sachverhalt dich dem Grunde nach prüfen. Und da lässt Du den Sachverhalt immer noch offen. Nachträgliche Herstellungskosten kann das Spitzdach nur sein, wenn Du es auch, gleich wie geringfügig, nutzen kannst und es in irgendeiner Art zugänglich ist. Da hast Du noch nichts zu gesagt.


    Auch hast Du nicht gesagt, ob das Spitzdach nur über den Altbau mit geht oder auch den Anbau aus 1990 einbezieht.


    Weiterhin hast Du nicht gesagt, ob das Spitzdach nur über dem vermieteten Gebäudeteil aufgebaut ist oder auch über eigenutzten Wohnflächen.


    Es gehören eben wesentlich mehr Infos dazu, um den Sachverhalt erst einmal einzuordnen. Und deshalb mein Hinweis oben:

    Das sollte sich ggf. ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe anhand der tatsächlichen Gegebenheiten und Unterlagen anschauen.


    Zudem kommt dann, wie oben schon gesagt, die Problematik, dass für den unentgeltlich vom Rechtsvorgänger erworbenen Teil die anteilige AfA des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen ist und für die neu geschaffene Wohn-/Nutzfläche eine eigenständige AfA-Bemessungsgrundlage zum Tragen kommt (insoweit nicht nachträgliche Herstellungskosten).

    Und wenn neue Wohn-/Nutzfläche geschaffen wurde, ist diese als eigenständiges Objekt zu behandeln.

  • Hatte ich schon einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gezeigt, dem war auch nicht ganz klar warum man nur nachträgliche Herstellungskosten aus 2020 eintragen kann, vielleicht ein Programmfehler ?

    Hätte wenn ich es selber gemacht hätte natürlich etwas Geld gespart, dann muss ich wohl doch zum Steuerberater.

    Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hatte ich schon einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gezeigt, dem war auch nicht ganz klar warum man nur nachträgliche Herstellungskosten aus 2020 eintragen kann, vielleicht ein Programmfehler ?

    Nein, kein Programmfehler. Bei der ESt 2020 werden bei der "AfA laut gesonderter Berechnung" an der einen Position die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten bis Ende 2019 abgefragt und dann an einer anderen Position etwaige nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten des Jahres 2020. Eben fein säuberlich getrennt, aber klar und erkennbar bezeichnet.


    Hatte ich schon einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gezeigt, ....

    Der sollte Dir dann aber doch auch die Problematik Altbau/Neubau, selbstgenutzte/vermietete Teile und neue Wohn-/Nutzfläche mit ggf. eigener AfA-BMG aufgezeigt haben.


    Ist das Spitzdach denn jetzt zugänglich und nutzbar oder ist es das nicht. Welche Gebäudeteile befinden sich darunter? Warum machst Du aus dem Sachverhalt so ein Geheimnis? Der Steuerberater sieht die Unterlagen, Bauanträge etc. und kann diese deuten. Jemand der die Unterlagen nicht hat, kann nur raten und das macht ist nicht erbauend.

  • Das ist eine komplette Wohnung die wir das erstemal in 2020 vermietet haben, der Altbau aus 1990 sowie der Anbau im selben Jahr werden gesondert abgeschrieben, darauf wurde 2013 die nachträgliche Wohnung gebaut, die bis mitte letzten Jahres selber genutzt wurde.

    Die kann ich aber nicht zusammen mit dem Altbau abschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine komplette Wohnung die wir das erstemal in 2020 vermietet haben, der Altbau aus 1990 sowie der Anbau im selben Jahr werden gesondert abgeschrieben, darauf wurde 2013 die nachträgliche Wohnung gebaut, die bis mitte letzten Jahres selber genutzt wurde.

    Wird denn alles vermietet? So hörte sich das bisher nicht an. Ich war hinsichtlich des Altbaus und des Anbaus von Eigennutzung ausgegangen.


    Die kann ich aber nicht zusammen mit dem Altbau abschreiben.

    Das sage ich doch die ganze Zeit. Das ist als eigenständiges Objekt i.S.d. EStG mit einer eigenständigen AfA-BMG abzuschreiben.


    Und wenn alles nicht hilft, muss man bei gewissen Sachverhalten die AfA für das "Objekt" bzw. die Objekte i.S.d. der vermieteten Einheit als manuell ermittelte AfA eintragen und dem FA deren Berechnungsgrundlagen gesondert darlegen. Immer Bedenken, dass dieses Programm wenige Euro kostet und dann auch nicht alle Sachverhalte programmunterstützt gelöst werden könne. Erklären kann man aber alles, man muss es nur gesondert erläutern.

  • Altbau und Anbau sind Eigennutzung, der obere Teil ist vermietet.

    Der Steuerberater würde drei Afa listen für das Finanzamt machen.

    Ich hatte die Hoffnung das ich es selber hinkriege , wird dann wohl doch zu schwierig, lasse es lieber doch vom Steuerberater machen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Steuerberater würde drei Afa listen für das Finanzamt machen.

    Sagte ich ja:

    • Altbau AfA Rechtsvorgänger
    • Anbau 1990
    • neue Wohn-/Nutzfläche 2013

    Und dann müsste man evtl. auch darüber nachdenken, ob das Dach selber nicht auch den darunter liegenden eigengenutzten Flächen anteilig zuzurechnen ist, da das ursprüngliche Flachdach ja sicherlich noch aus den Zeiten des Altbaus stammte.