Gewerbesteuer Fehler zu § 35 EStG trotz negativem Ergebnis der EÜR

  • Hallo allerseits,

    ich übe gerade mit Steuerjahr 2019 (Vergleich mit der Version des StB) um dann die nächsten Jahre mit Wiso zu machen :)

    Alles passt bestens bis auf die GewSt. Die EÜR /USt-Erklärung/GewSt-Erklärung mache ich mit Wiso EÜR+Kasse (Danke dafür an Wiso -> tolles Programm). Ich gebe ein, dass die EÜR bereits mit anderem Programm gemacht wird und trage korrekt das Betriebsergegnis ein (minus 119,--), das Programm moniert dann aber dass der GewSt-Messbetrag (0,00) zu gering und das Ergebnis über dem Freibetrag (24.500,--) liegen würde.

    Kann hier jemand helfen, ich kann den Hinweis auch nicht ignorieren sondern muss korrigieren.

    Danke, Dieter




    • Offizieller Beitrag

    Und warum trägst Du Entnahmen und Einlagen hier ein sowie etwaige Zuschüsse wegen Corona etc.? Das sollte doch alles in Deiner EÜR, die Du ja mit Wiso EÜR+Kasse schon erstellt und abgegeben hast, enthalten sein. Und das addiert das Programm bei neuerlicher Eingabe natürlich zu Deinem Ergebnis hinzu, um auf den maßgeblichen Betrag i.S. § 35 EStG zu kommen, weil Du es ihm so sagst.


    Du musst nur das Ergebnis der EÜR in die ESt eingeben, also die Minus 119€.

  • Und warum trägst Du Entnahmen und Einlagen hier ein sowie etwaige Zuschüsse wegen Corona etc.? Das sollte doch alles in Deiner EÜR, die Du ja mit Wiso EÜR+Kasse schon erstellt und abgegeben hast, enthalten sein. Und das addiert das Programm bei neuerlicher Eingabe natürlich zu Deinem Ergebnis hinzu, um auf den maßgeblichen Betrag i.S. § 35 EStG zu kommen, weil Du es ihm so sagst.


    Du musst nur das Ergebnis der EÜR in die ESt eingeben, also die Minus 119€.

    Die Entnahmen und Einlagen trage ich ein, weil das Programm die Felder vorschlägt obwohl ich weiter oben schon markiert habe dass ich die EÜR woanders gemacht habe. Ich nahm also an, dass sich der Programmierer was dabei gedacht hat und die Daten irgendwo in dem Prozess benötigt werden ... (wäre vielleicht ein Verbesserungsvorschlag?).

    Das mit dem Leerlassen werde ich ausprobieren und mich nochmal melden. Danke für den Tip.

    • Offizieller Beitrag

    Die Entnahmen und Einlagen trage ich ein, weil das Programm die Felder vorschlägt obwohl ich weiter oben schon markiert habe dass ich die EÜR woanders gemacht habe.

    Wenn Du anklickst, "Es soll nur der Gewinn/Verlust eingetragen werden"? Die Eingabemaske selber ist daneben ja auch noch für andere Fälle vorgesehen.


    Und die Angaben zu § 35 EStG haben nur zu erfolgen, wenn sie auch in Betracht kommen bzw. erforderlich sind.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Gewerbesteuer Fehler trotz negativem Einkommen“ zu „Gewerbesteuer Fehler zu § 35 EStG trotz negativem Ergebnis der EÜR“ geändert.
  • Die Entnahmen und Einlagen trage ich ein, weil das Programm die Felder vorschlägt obwohl ich weiter oben schon markiert habe dass ich die EÜR woanders gemacht habe.

    Wenn Du anklickst, "Es soll nur der Gewinn/Verlust eingetragen werden"? Die Eingabemaske selber ist daneben ja auch noch für andere Fälle vorgesehen.


    Und die Angaben zu § 35 EStG haben nur zu erfolgen, wenn sie auch in Betracht kommen bzw. erforderlich sind.

    habe ich ausprobiert. Auf der Seite ist nur angeklickt: EÜR / schon woanders gemacht / laufende Einkünfte -119,-- / GewStPflicht: ja

    Trotzdem o.g. Fehlermeldung der Gewinn läge über Freibetrag (€ 24.500 !!!). Überlisten kann ich das Programm wenn ich sage, dass der Betrieb nicht der GewSt unterliegt, aber das kann ja nicht der Sinn sein in einem Steuerprogramm Fragen falsch zu beantworten ....

    Werde mal direkt versuchen beim Support eine Info zu bekommen ...

    • Offizieller Beitrag

    habe ich ausprobiert.

    Dann hast Du etwas falsch gemacht. Und da brauchst Du auch nicht den Support zu.


    Überlisten kann ich das Programm wenn ich sage, dass der Betrieb nicht der GewSt unterliegt, aber das kann ja nicht der Sinn sein in einem Steuerprogramm Fragen falsch zu beantworten ....

    Es ist ja nicht falsch. Unter den Freibeträgen unterliegt der Betrieb im Veranlagungszeitraum eben nicht der Gewerbesteuerpflicht. Es ist zumindest keine GewSt festzusetzen und nur darum geht es. Es geht nur darum, ob ein Antrag i.S.d. § 35 EStG in Betracht kommt oder eben nicht. Und da GewSt-Freibeträge nicht überstiegen, kommt § 35 EStG eben nicht in Betracht. Somit ist die Frage mit nein zu beantworten.


    Einfach mal die kleinen vorstehenden Fragezeichen mit ihren versteckten Erläuterungen anklicken oder aber zu jeder Zeile die rechtsseitig stehenden Erläuterungen lesen. ;)