Hallo Welt,
eine Frage zur Absetzbarkeit von Umzugskosten bei doppelter Haushaltführung (DHH):
Es besteht eine DHH mit einem Zweitwohnsitz. Der Vermieter der Zweitwohnung kündigt, da er das Haus verkauft. Daraufhin wird in einen neuen Zweitwohnsitz umgezogen. Sind diese Umzugskosten absetzbar, da der Umzug erzwungen ist und nicht privat veranlasst? Oder ist er nur absetzbar, wenn die üblichen Kriterien (Zeitersparnis, erhebliche Vereinfachung, etc.) zutreffen?
Vielen Dank für Hinweise und viele Grüße,
Nabla