Steuerbescheid weicht im Ergebnis von Programmberechnung ab

  • Hallo,

    kann mir vielleicht einer helfen ich wäre sehr dankbar ,

    ich habe meine Steuererklärung mit Wiso Steuer gemacht ,es hat mir ausgegeben das ich 451 € zurückbekomme ,das Finanzamt hat mir jetzt aber einen Bescheid geschickt, dass ich 485 zurückzahlen muss ,

    ich habe den Bescheid hochgeladen und die Berechnung kann mir einer sagen, was ich falsch gemacht habe

    liebe grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wiso Steuer

    Mac-Version oder Windows?


    ich habe den Bescheid hochgeladen und die Berechnung kann mir einer sagen, was ich falsch gemacht habe

    Eine Glaskugel haben wir leider auch nicht. Und ohne Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen geht es nun einmal leider nicht. Aber es sollte sich doch alles aus den regelmäßig umfangreichen Erläuterungen zum ESt-Bescheid ergeben, die sich im hinteren Teil des Bescheides befinden.

  • Wiso Steuer

    Mac-Version oder Windows?


    ich habe den Bescheid hochgeladen und die Berechnung kann mir einer sagen, was ich falsch gemacht habe

    Eine Glaskugel haben wir leider auch nicht. Und ohne Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen geht es nun einmal leider nicht. Aber es sollte sich doch alles aus den regelmäßig umfangreichen Erläuterungen zum ESt-Bescheid ergeben, die sich im hinteren Teil des Bescheides befinden.

    Danke für eine Antwort,


    ich habe die Windows Version.


    Ich habe die Rückseite im Anhang


    liebe grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wir dürfen hier keine Steuerberatung machen. Und möchtest Du wirklich alle Besteuerungsgrundlagen hier für jeden sichtbar posten? Die Erläuterungen sollte sich auf Seite 3ff befinden.


    Aber auf den ersten Blick könnten die nach § 32bEStG dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und/oder Bezüge der Grund sein. Das z.v.E. des FA ist mit dem des Programms identisch (kann man an dem z.v.E. des FA und der festgesetzten ESt Deines Programms ersehen). Und der erhöhte Steuersatz kommt eben durch dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte/Bezüge, die Du offensichtlich in der Erklärung vergessen hattest. Das FA erläutert diesen Betrag aber im Bescheid, da musst Du mal weiterlesen.

  • Wir dürfen hier keine Steuerberatung machen. Und möchtest Du wirklich alle Besteuerungsgrundlagen hier für jeden sichtbar posten? Die Erläuterungen sollte sich auf Seite 3ff befinden.


    Aber auf den ersten Blick könnten die nach § 32bEStG dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und/oder Bezüge der Grund sein. Das z.v.E. des FA ist mit dem des Programms identisch (kann man an dem z.v.E. des FA und der festgesetzten ESt Deines Programms ersehen). Und der erhöhte Steuersatz kommt eben durch dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte/Bezüge, die Du offensichtlich in der Erklärung vergessen hattest. Das FA erläutert diesen Betrag aber im Bescheid, da musst Du mal weiterlesen.

    Hallo ,


    vielen dank für ihre Antwort sehr hilfreich ist mir nicht aufgefallen,


    Wenn ich dort eintrage etwas würde dies was ändern in dem Sinne das ich nicht so viel zahlen muss ich war in diesen Zeiträumen Krank und habe Arbeitlosengeld bekommen


    liebe grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Kann mir einer sagen was ich falsch gemacht habe Berechnung Steuer“ zu „Steuerbescheid weicht im Ergebnis von Programmberechnung ab“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich dort eintrage etwas würde dies was ändern in dem Sinne das ich nicht so viel zahlen muss ich war in diesen Zeiträumen Krank und habe Arbeitlosengeld bekommen

    Das ist es doch gerade. Das Arbeitslosengeld (und ggf. auch Krankengeld) unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG