Homeoffice Pauschale bei stundenweiser Arbeit wegen Kurzarbeit?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin über die Suche leider nicht fündig geworden, aus diesem Grund nun meine Frage hier, in der Hoffnung ihr könnt mir weiterhelfen.


    Ich bin seit März 2020 zu 60% in Kurzarbeit und arbeite 40% nach Arbeitsanfall im Home Office, das heißt an manchen Tagen nur 2 Stunden, an manchen Tagen mehr.


    Bsp.:

    Montag: 4 Stunden Arbeit im Home Office, 4 Stunden Kurzarbeit

    Dienstag: 4 Stunden Arbeit im Home Office, 4 Stunden Kurzarbeit

    Mittwoch: 2 Stunden Arbeit im Home Office, 6 Stunden Kurzarbeit

    Donnerstag: 6 Stunden Arbeit im Home Office, 2 Stunden Kurzarbeit

    Freitag: 8 Stunden Kurzarbeit


    In Summe sind das in der Woche 16 Stunden, d.h. 2 Tage Arbeitszeit, die ich jedoch an 4 Tagen geleistet habe.


    Die Software geht jeweils immer nur von ganzen Tagen aus und ich weiß nicht wie ich diese stundenweise Arbeit abbilden kann.


    Kann ich an den Tagen mit jeweils nur stundenweiser Leistung im Home Office die Home Office Pauschale anwenden? Das heißt in dem Beispiel oben wären das "Tage im Home Office für die berufliche Tätigkeit = 4 Tage?


    Freue mich über jede hilfreiche Information.

    • Offizieller Beitrag

    Die Software geht jeweils immer nur von ganzen Tagen aus und ich weiß nicht wie ich diese stundenweise Arbeit abbilden kann.

    Maßgeblich sind die Arbeitstage, an denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Und die Arbeitszeit beträgt ja nicht 24 Stunden, sondern jeweils die vertraglich vereinbarte. Folge dem Programm und beantworte dessen Fragen Zeile für Zeile, dann ist alles ok.

  • NefDie

    Hat den Titel des Themas von „Homeoffice Pauschale bei stundeweiser Arbeit wegen Kurzarbeit?“ zu „Homeoffice Pauschale bei stundenweiser Arbeit wegen Kurzarbeit?“ geändert.
  • Die Software geht jeweils immer nur von ganzen Tagen aus und ich weiß nicht wie ich diese stundenweise Arbeit abbilden kann.

    Maßgeblich sind die Arbeitstage, an denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Und die Arbeitszeit beträgt ja nicht 24 Stunden, sondern jeweils die vertraglich vereinbarte. Folge dem Programm und beantworte dessen Fragen Zeile für Zeile, dann ist alles ok.


    Das heißt in dem Fall sind beispielsweise die 4 Stunden gleichzusetzen mit einem Arbeitstag, verstehe ich das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt in dem Fall sind beispielsweise die 4 Stunden gleichzusetzen mit einem Arbeitstag, verstehe ich das richtig?

    Wenn Du an diesem Tag Deine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast und auch keine Auswärtstätigkeiten hattest, dann wohl ja.