Steuer:Web Berechnung der Entfernungspauschale nach Umzug berücksichtigt nur eine Position

  • Hallo liebe Forumsnutzer,


    bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung 2020 bin ich auf ein interessantes Verhalten von Steuer:Web gestoßen, das ich anders erwartet habe. Ich bin mir nun nicht sicher, ob meine Erwartung falsch ist oder hier ein Bug vorliegt, eure Meinung/Erfahrung würde mir sehr helfen.


    Das ist die Lage:

    Ich habe im März 2020 Wohnort und AG gewechselt. Januar und Februar am alten Wohnort zum alten AG bin ich per PKW gependelt (entsprechend Position 1 bei der Entfernungspauschale so eingegeben). Nach erfolgreicher Eingabe sagt Steuer:Web, der Gesamtabzug läge bei den ca. 300 Euro für die Fahrtkosten. Soweit so erwartet.

    Nun gebe ich Position 2, März bis Dezember für den neuen Wohnort und neuen AG ein. Hier habe ich die angenehme Situation per ÖPNV pendeln zu können. Jahresabo eingetragen, wird auch anstelle der Entfernungspauschale (Coronabedingt niedrig) genommen. Für die Position ergeben sich ca 1200 Euro.


    Nun wäre meine Erwartung, dass diese 1200 in den Gesamtfahrkosten zu den 300 addiert werden, in Summe also 1,5k Euro stehen.

    Stattdessen zeigt das Programm an, dass ich über die Pauschale in Summe ca 400 Euro ansetzen könnte, tatsächliche Ausgaben bei 1200 liegen und setzt in Summe 1200 an.


    Ist das so korrekt? Meine Jahreskarte aus März hilft mir reichlich wenig am alten Wohnort ohne ÖPNV.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nun nicht sicher, ob meine Erwartung falsch ist oder hier ein Bug vorliegt, eure Meinung/Erfahrung würde mir sehr helfen.

    Deine Erwartung war falsch und wurde auch schon oft im Forum erläutert.


    Nun wäre meine Erwartung, dass diese 1200 in den Gesamtfahrkosten zu den 300 addiert werden, in Summe also 1,5k Euro stehen.

    Stattdessen zeigt das Programm an, dass ich über die Pauschale in Summe ca 400 Euro ansetzen könnte, tatsächliche Ausgaben bei 1200 liegen und setzt in Summe 1200 an.


    Ist das so korrekt?

    Nein. Laut Gesetz wird der im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) höhere Betrag angesetzt. Also entweder Entfernungspauschale oder höhere nachgewiesene tatsächliche Kosten ÖPNV.


    § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG:

    Zitat

    (2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. 3Menschen mit Behinderungen, .....

  • Ah, perfekt, vielen Dank, das hilft mir sehr!


    Ich hatte unter der Suche leider nichts passendes gefunden, gesucht hatte ich

    - Entfernungspauschale

    - Entfernungspauschale + Jobticket

    - Entfernungspauschale + Fahrkarte

    - Entfernungspauschale + Umzug


    Und mir jeweils die ersten ca. 10-15 Treffer angesehen. Macht es Sinn, hier vielleicht noch Tags hinzuzufügen?

    • Offizieller Beitrag

    Und mir jeweils die ersten ca. 10-15 Treffer angesehen. Macht es Sinn, hier vielleicht noch Tags hinzuzufügen?

    Natürlich kannst Du in Deinem Threads hinzufügen, aber wirksam wird es erst, wenn das die meisten machen. Die sind aber oft schon überfordert, einen brauchbaren Threadtitel zu wählen... :/

    Oder was meinst Du?

    • Offizieller Beitrag

    Und mir jeweils die ersten ca. 10-15 Treffer angesehen. Macht es Sinn, hier vielleicht noch Tags hinzuzufügen?

    Wenn man sich die Trefferliste nach Themen sortieren lässt, ist das immer übersichtlicher. Dann hat man die Lösung sehr schnell.