Wirecard Verluste steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,


    im Zuge der Wirecard Insolvenz, habe ich meine Wirecard-Aktien zu einem Bruchteil des Kaufpreises veräußert, der einem Totalverlust gleichkommt. Die entsprechenden Verluste möchte ich nun steuerlich geltend machen. Von meiner Depotbank habe ich die entsprechende Steuerbescheinigung bekommen. Aus dieser ist ein "nicht ausgeglichener Verlust aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr1 EStG (Zeile 13 Anlage KAP)" in Höhe von 4.580,91€ ausgewiesen. Diesen Betrag und die anderen Daten habe ich in WISO entsprechend bei dem Reiter "Steuerbescheinigungen" (Anlage KAP) eingegeben (s. Screenshot). Was mich wundert, ist dass ich sich die ausgewiesene vom Programm errechnete Steuererstattung nun reduziert. Diese müsste sich doch erhöhen?! Oder muss ich die realisierten Aktienverluste anderswo geltend machen?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Danke!


    LG, Christoph


  • DERe-mailer

    Hat den Titel des Themas von „Wirecard Verluste geltend machen“ zu „Wirecard Verluste steuerlich geltend machen“ geändert.
  • Soweit mir bekannt ist, sind solche Verluste nur steuerwirksam, wenn genügend Gewinne zum Ausgleich vorliegen. Da die Bank dir ja "nicht ausgleichsfähige Verluste" bescheinigt hat, müssten aus anderen Verkäufen der gleichen Art Gewinne vorliegen. Sonst bekommst du einen gesonderten Bescheid über vortragsfähige Verluste zum 31.12. Diese Verluste sollten sich dann in den folgenden Jahren mit Gewinnen ausgleichen.

  • Moin ...


    Ich weiß zwar nicht beider welcher Bank oder Kasse Du bist, aber im " Normalfall " erhälst Du mit der Abrechnung eine Verlustbescheinigung, in der der Verlust gespeichert wird.

    Dieser Verlust wird dann mit etwaigen Gewinnen ausgeglichen.


    Genauso wie von neida beschrieben ...


    Bei Wirecard bin ich aussen vor, da es sich hier um einen Totalverlust handelt ...


    Gruß Kuddel

  • Der Ausweis liegt vor - eine Verlustbescheinigung stellen die Banken nicht aus. Es wurde ein nicht ausgeglichener Verlust bescheinigt, und diese wird in der Anlage KAP eingetragen. Kann er nicht mit anderen Veräußerungsgewinnen von Aktien etc. verrechnet werden (manche haben mehrere Depots), gibt es einen "offiziellen" Bescheid, nämlich den vom Finanzamt über vortragsfähige Verlust zum 31.12.