Zusammenveranlagung bei einem Ehepartner im Ausland

  • Ich habe in 2020 selbstständig als Einzelunternehmer in Deutschland gearbeitet. Ich war für das Jahr auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Meine Frau war in der Zwischenzeit in England, und in Deutschland nicht steuerpflichtig. Ist es möglich, dennoch eine Zusammenveranlagung der Steuer zu beantragen, obwohl meine Frau nicht in Deutschland war? Ich habe gelesen, dass diese Möglichkeit besteht, und die WISO Software zeigt dies auch als mögliche Option an.. Ich habe dazu beim Finanzamt angefragt, aber dort wurde mir mitgeteilt, dass man das im voraus beantragen hätte müssen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, hat jemand Erfahrung mit einer vergleichbaren Situation?

  • Lies einmal § 1 Abs. 2 und 3 EStG - da steht nichts davon, wann der Antrag gestellt werden muss. Aber die Voraussetzungen müssen gegeben sein, nier ist insbesondere Abs. 3 zu beachten. Den Antrag kann man m.E. noch mit der gemeinsamen Steuererklärung stellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dazu beim Finanzamt angefragt, aber dort wurde mir mitgeteilt, dass man das im voraus beantragen hätte müssen.

    Wäre mir neu. Erfahrungsgemäß hat das Jahr (meistens) 365 Tage und an jedem kann man heiraten und somit einen Teil der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung in D erfüllen.