Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen

  • Hallo,


    ich muss mehrere Lohnsteuerbescheinigungen eintragen. Die eine ist mit allen üblichen Angaben und der korrekten Steuerklasse (4).


    Die andere ist eine Nachzahlung (wegen neu verhandelten Tariflohn). Aber Steuerklasse 6 und es ist nur Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen.


    Wenn ich diese oben genannte Lohnsteuerbescheinigung in die Software eintragen möchte, kommt eine Fehlermeldung, weil keine Abgaben an Kranken- und Rentenkasse eingetragen wurde. Wie und wo muss ich das eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich diese oben genannte Lohnsteuerbescheinigung in die Software eintragen möchte, kommt eine Fehlermeldung, weil keine Abgaben an Kranken- und Rentenkasse eingetragen wurde. Wie und wo muss ich das eintragen?

    Das ist keine Fehlermeldung, sondern ein Prüfhinweis. Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen, denn gleichartige Fragen haben wir schon mehrfach beantwortet.


    Die Lohnsteuerbescheinigungen sind 1:1 in die Eingabemasken einzugeben. Und etwaige Prüfhinweise prüft man dann im Sinne des Wortlautes und bestätigt es ggf. als ok ("ignorieren").

  • Ich hatte ein ähnliches Problem wegen einer Nachzahlung eines früheren Arbeitgebers - Auch mit LSt-Klasse 6 besteuert, ohne Sozialabgaben.

    Im meinem Steuerbescheid stellte sich jedoch nun heraus, dass die von mir geprüften und freigegebenen Angaben dennoch nicht vom Finanzamt übernommen wurden (es weicht exakt um diesen gezahlten/abgeführten Steueranteil ab).


    Auf den Hinweis durch die Buhl Steuer Web -Prüfung des Bescheides bin ich darauf gekommen, bei diesem Dienstleister, der für die Abwicklung des früheren Arbeitgebers diese Auszahlung geleistet hat zu fragen, ob vielleicht ein Übermittlungsfehler ans Finanzamt vorliegt - dies konnte ausgeschlossen werden, die Übermittlung ist erfolgt mit meiner korrekten SteuerID.


    Sein Hinweis: Oftmals unterbliebe der Abruf der zweiten eTin-Bescheinigung - und damit fehle dieser Steuerabruf. - Wie kann ich prüfen, ob die Software diese 2. eTIN-Abruf gestartet hat? - Wie gesagt, den Prüfhinweis bezog ich alleine auf das Fehlen der Sozialabgaben, was in diesem Fall jedoch korrekt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Im meinem Steuerbescheid stellte sich jedoch nun heraus, dass die von mir geprüften und freigegebenen Angaben dennoch nicht vom Finanzamt übernommen wurden (es weicht exakt um diesen gezahlten/abgeführten Steueranteil ab).

    Welche Position/Zeile der Lohnsteuerbescheinigung weicht wo ab?


    Sein Hinweis: Oftmals unterbliebe der Abruf der zweiten eTin-Bescheinigung - und damit fehle dieser Steuerabruf. - Wie kann ich prüfen, ob die Software diese 2. eTIN-Abruf gestartet hat? - Wie gesagt, den Prüfhinweis bezog ich alleine auf das Fehlen der Sozialabgaben, was in diesem Fall jedoch korrekt ist.

    Wie kommt dieser Dienstleister darauf und was ist überhaupt gemeint?

  • Es ist im Steuerbescheid eine Summe an gezahlter Lohnsteuer angegeben und was davon abzuziehen ist.

    Bei der gezahlten Steuersumme weicht diese von der tatsächlich geleisteten Steuer (in der Software eingegebenen/teils durch Abruf ermittelten Werte) ab.


    Es fehlt exakt die Summe, aus der zweiten Lohnsteuerbescheinigung für Steuerklasse 6.

    Daher nahm ich zunächst an, dass diese nicht an das Finanzamt als bereits gezahlte Steuer übermittelt wurde.

    Doch nun habe ich den Beleg, dass es tatsächlich abgeführt wurde, wie mir vorher in einem Anschreiben mitgeteilt wurde.


    Also muss der Abruf für dieses "zweite Einkommen" fehlgeschlagen sein / nicht erfolgt - es ist eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung ... nach Sozialplanausschüttung" (Insolvenz des damaligen Arbeitgebers).


    Kann es sein, dass das Finanzamt bei einem vollständig gearbeiteten Jahr dieses separate Einkommen nicht mit abgerufen hat?

    Ich bin noch in der Einspruchsfrist, überlege jedoch, ob sich der Aufwand hierfür lohnt.

    • Offizieller Beitrag

    Also muss der Abruf für dieses "zweite Einkommen" fehlgeschlagen sein / nicht erfolgt - es ist eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung ... nach Sozialplanausschüttung" (Insolvenz des damaligen Arbeitgebers).


    Kann es sein, dass das Finanzamt bei einem vollständig gearbeiteten Jahr dieses separate Einkommen nicht mit abgerufen hat?

    Du bist aber sicher, dass nicht vielleicht Insolvenzgeld ausbezahlt worden ist, das nach § 32b EStG "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegt?


    Was hat das FA denn wie im Rahmen der Steuerfestsetzung berücksichtigt?

  • Nein, das Insolvenzgeld hatte ich bereits im Jahr 2002 erhalten, als die Situation akut war. Dennoch sind im Nachgang noch Zahlungen ausgelöst worden.


    Vermutlich hätte ich die eTin, die mir bis dahin nicht vorlag mit angeben müssen für den erfolgreichen Abruf durch das Finanzamt. - Ich habe nur die mir vorliegenden Werte in die Software eingetragen und bekam den Prüfhinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Was hat das FA denn wie im Rahmen der Steuerfestsetzung berücksichtigt?

    Welche Werte hat das FA geändert? Nach Deinen Infos habe ich das immer noch nicht verstanden. Wenn das FA Bruttoarbeitslohn über Deine Steuer-ID abruft, dann immer auch alle dabei übermittelten sonstigen Positionen.

  • Aber irgendwie steht in meinem Einkommenssteuerbescheid exakt die Summe weniger an Lohnsteuerzahlung, die durch die Ausschüttung abgeführt wurde. - Somit reduziert sich natürlich meine Rückerstattung auch um diesen Betrag. - Wie gesagt, es ist noch eine finale Abschlusszahlung - in nicht sehr großer Höhe - Aber prinzipiell finde ich es toll, wie übereinstimmend das Finanzamt mit der WISO-Steuersoftware daher geht. - Wie gesagt, diese nachvollziehbare Abweichung - einfache eine (kleine) Erklärung nicht berücksichtigt. Aber vielleicht meint das Finanzamt auch, dass die Steuerlast hätte in 2002 anfallen müssen und daher nicht mehr berücksichtigt werden darf - sondern denen einfach zusteht.

    Es hat nichts dazu geschrieben - ich habe nur in der Einzelaufstellung gesehen, was ich in der Software hatte und was das Finanzamt daraus gemacht hat - und da gabe es in dieser einen Steuerzeile eben die Abweichung.

    Das nächste Mal, wenn ich etwas mit Klasse 6 zu versteuern habe, erfrage ich zunächst die eTIN und gebe diese an.

    • Offizieller Beitrag

    Es hat nichts dazu geschrieben - ich habe nur in der Einzelaufstellung gesehen, was ich in der Software hatte und was das Finanzamt daraus gemacht hat - und da gabe es in dieser einen Steuerzeile eben die Abweichung.

    Das nächste Mal, wenn ich etwas mit Klasse 6 zu versteuern habe, erfrage ich zunächst die eTIN und gebe diese an.

    Es läuft alles unter Deiner Steuer-ID.


    Wenn das FA nur den Bruttoarbeitslohn erhöht hat und andere nach Deinem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) dem FA elektronisch übermittelte Beträge außer Ansatz gelassen hat, dann würde ich am Montag einfach mal zum Telefon greifen und nach dem Grund bzw. den übrigen Beträgen fragen.


    Und dann bitte auch hier an dieser Stelle alles aufklären.


    Sofern Du nicht mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) gearbeitet haben solltest, würde ich das noch einmal in einer gesondert angelegten Testdatei/Dateikopie ausprobieren bzw. nachholen.

  • Ich sehe auch, dass hier auf der Lohnsteuerbescheinigung keine SteuerID steht, sondern diese kumuliert übermittelt wurden. - Das wird der Fehler also nicht von der Software, sondern vom Dienstleister sein. - Aber in der Software könnte man diese Lücke per eTIN füllen, dann müsste dies - ebenso wie der Abruf per SteuerID hinzugerechnet werden.

    Die Frage ist, ob ich das dieses Jahr lieber als Vortrag für das nächste Jahr noch hinzufüge, dann ersprare ich mir den Einspruch. Oder verliert das dann seine Gültigkeit? - Da muss ich mich wohl mal steuerlich schlau machen.

    Vielen Dank dennoch für die Hilfsbereitschaft.

  • Wenn das FA nur den Bruttoarbeitslohn erhöht hat und andere nach Deinem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) dem FA elektronisch übermittelte Beträge außer Ansatz gelassen hat, dann würde ich am Montag einfach mal zum Telefon greifen und nach dem Grund bzw. den übrigen Beträgen fragen.


    Und dann bitte auch hier an dieser Stelle alles aufklären.

    Ich bemühe mich - muss nur - innherhalb meiner Arbeitszeit - dort auch jemanden zu fassen bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe auch, dass hier auf der Lohnsteuerbescheinigung keine SteuerID steht, sondern diese kumuliert übermittelt wurden. - Das wird der Fehler also nicht von der Software, sondern vom Dienstleister sein.

    Der Dienstleister, wer auch immer das ist, kann doch keine Lohnsteuerbescheinigungen unterschiedlicher AG aufaddieren.


    Aber in der Software könnte man diese Lücke per eTIN füllen, dann müsste dies - ebenso wie der Abruf per SteuerID hinzugerechnet werden.

    Man kann als AG bzw. übermittelnde Stellen bei der Übermittlung keine "Lücken füllen".


    Die Frage ist, ob ich das dieses Jahr lieber als Vortrag für das nächste Jahr noch hinzufüge, dann ersprare ich mir den Einspruch. Oder verliert das dann seine Gültigkeit?

    Es gilt die Abschnittsbesteuerung und somit der Veranlagungszeitraum. Und für diesen gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

  • Doch, in dem Fall wurden die Lohnsteuerbescheinigungen wohl irgendwie aufadiert und nur in der jeweiligen eTin einzeln aufgeschlüsstelt.

    Das lag daran, dass viele der ehemaligen AN wohl nicht auf die Formularanfrage des Abwicklers reagiert haben, bzw. nicht die Steuer-ID angegeben haben.

    Mir antwortete jedoch das Finanzamt, dass alle [...] Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt wurden; somit gehe ich davon aus, das dies seine Richtigkeit hat. - Wie gesagt, wegen so einem Betrag will ich auch nicht den Einspruch einlegen. - Es kann ja auch sein, dass die das bewerten, dass der geleistete Steueranteil - da er noch aus dem Arbeitsverhältnnis von 2001/2002 stammt - in die früheren Jahre gefallen wäre, hätte das Unternehmen noch existiert und damit ist es jetzt nicht mehr relevant in der steuerlichen Berücksichtigung (mal so als Überlegung - ohne Steuerwissen). Wäre nur logisch, da man sonst vielleicht auch das damals geleistete Überbrückungsgeld nach der Insolvenzanmeldung des AG zurückerstatten müsste (theoretisch). Wäre ja nur fair - wenn mann das als Waage betrachtet: öffentliche Hand legt aus, öffentliche Hand erhält wieder. - Aber das sind alles philosophien... - Zum Glück liegt der Teil mit dem Ungewissen weit zurück. - Die Steuerrückerstattung aus dem laufenden Arbeitsverhältnis war trotzdem sehr nett.