Unbeschränkte Steuerpflicht im Ausland - Sonderfall Ehepaar

  • Hallöchen liebe Steuerfans,


    ich habe eine Frage. Ich bin als Lehrer in Ecuador tätig und beziehe mein Gehalt über den BUND auf mein deutsches Konto. Ich befinde mich nach Antrag beim Finanzamt in Steuerklasse 3. Meine Frau arbeitet auch hier in Ecuador. Wir haben keinen Wohnsitz in Deutschland.


    Ecuador ist neben Kolumbien und teilweise USA/Russland eines der wenigen Länder in denen man in jedem Fall auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig ist.


    Jetzt zur Situation:

    Nehmen wir an, ich habe ein Brutto-Gehalt von 50.000€.


    Szenario 1: Meine Frau verdient in Ecuador 3999€ netto (Ausländische Steuern abgezogen). Eine Zusammenveranlagung ist möglich. Dann fällt bei einer Zuammenveranlagung auf ihr Gehalt der Progressionsvorbehalt an, da 3999€ weniger 10% von meinem Einkommen sind.


    Szenario 2: Meine Frau verdient in Ecuador 14.000€ netto (Ausländische Steuern abgezogen). Eine Zusammenveranlagung ist möglich.Dann fällt bei einer Zuammenveranlagung auf ihr Gehalt der Progressionsvorbehalt an, da 14000€ weniger gleich 2x Grundfreibetrag sind.

    Szenario 3: Meine Frau verdient in Ecuador 20.000€ netto (Ausländische Steuern abgezogen). Normalerweise erfüllt sie weder das Kriterium in Szenario 1 oder 2. Ist dann noch eine Zusammenveranlagung mit zusätzlicher Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts im Sonderfall von Ecuador möglich? Mir ist bewusst, dass das zB in Brasilien nicht funktionieren würde.

    Oder muss ich dann eine Einzelveranlagung machen? Und was passiert mit meiner Frau? Muss sie dann auf ihr ausländisches Gehalt noch Steuern zahlen oder fällt sie komplett raus?

    Herzlichen Dank für eure Rückmeldung,

    Rainer

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Bitte habe Verständnis dafür, dass dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung in der gewünschten Form nicht gestattet ist. Ich schließe den Thread daher.


    Bitte wende Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, der ggf. auch entsprechend spezialisiert sein sollte.