Wiso Mac Sparbuch 2021- gemeinsame Veranlagung
Bin geschieden und habe einen Sohn aus erster Ehe, für den ich über Gehaltspfändung den Unterhalt erhalten habe. Habe auch immer den vollen Freibetrag beansprucht und bewilligt bekommen.
Sohn ist im Juli 2020 volljährig geworden. Da er die 11.Klasse Gymnasium besucht, hat sich nichts geändert ... ausser sein Erzeuger, hat sofort eine Unterhaltsneuberechnung gefordert - da mit Volljährigkeit, das Kindergeld beim Unterhalt dem Einkommen Kind angerechnet wird und ich gesetzlich verpflichtet bin an meinem Sohn Barunterhalt zu zahlen. Vorteil für ihn ganz klar - ihm wird weit weniger Unterhalt gepfändet.
Also es wurde auf Grund meines Einkommens der Anteil an Barunterhalt den ich zu zahlen habe ermittelt = 350€ mtl. Kindesunterhalt + 204€ an mich ausgezahltes Kindergeld, dass meinem Sohn zusteht.
Bitte wo trage ich jetzt die mtl. Unterhaltskosten für die "Barzahlungen" meines volljährigen Schülers ein?
Das Programm zeigt an, dass mir ab Juli keine Kinderfreibeträge mehr zustehen würden und ich über Sonderausgaben diese absetzen könnte.
Wenn ich die Unterhaltszahlungen eingebe, kommt als erstes der Hinweis ... "dass dem Unterhaltsempfänger das Einkommen angerechnet wird", was sich nicht negativ auswirken würde, da er als Schüler kein Einkommen hat.
Als Nächstes wird aber die Anrechnung des Unterhaltes verweigert - da er Mitglied in meinem Haushalt ist.
Ebenso frage ich mich wo ich seine monatlichen Fahrtkosten zum Gymnasium in Höhe von 65€ mtl. absetzen kann - da mit Erreichen der Oberstufe auch die kostenlose Schülerbeförderung weggefallen ist. Diese wurden mir nicht bei der Unterhaltsberechnung angerechnet ... da ich diese schliesslich steuerlich absetzen könnte.
Nächste Frage- bezüglich des in Bayern sehr ausgeprägten Homescooling:
2020 mussten wir ihm einen eigenen PC anschaffen - ich habe aber kein HomeOffice und somit verweigert mein Arbeitgeber entsprechend auch die Ausstellung der benötigten Bescheinigung.
Mein Mann(NichtKindsVater) ist Auslandsmonteur ist, deshalb hat sein Arbeitgeber sich unser "Arbeitszimmer" gemietet und stellt ihm alle elektronischen Geräte zur Verfügung, da er keinen Schreibtischplatz in der Firma besitzt. Er kann also auch keine Arbeitsmittel wie PC absetzen.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Anregungen geben - weil unsere Ansprechpartnerin beim Finanzamt selber "hat keinen Plan" und ich musste ihr teils in den letzten Jahren die Sachlage erläutern.