Nebentätigkeit: kurzfristige Beschäftigung, Steuerklasse 6

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2020 und habe nachfolgenden Sachverhalt, zu dem ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt:


    Arbeitnehmer

    Hauptbeschäftigung 70.000 EUR Jahresbrutto

    Nebentätigkeit als kurzfristige Beschäftigung, insgesamt 28 Tage in 2020, Steuerklasse 6, 2400,- EUR Jahresbrutto


    Die Nebentätigkeit wurde versehentlich vom Zweitarbeitgeber nicht pauschal mit 25% versteuert, sondern individuell und dann mit einem zu geringen Steuersatz. Aufgefallen ist das Ganze leider erst jetzt und das beschert mir eine entsprechend saftige Nachzahlung. Meine Frage ist nun, ob man das nachträglich verändern kann, sprich statt Spitzensteuersatz auf die 25% pauschal. Der Arbeitgeber ist kooperativ, mir ist nur das Vorgehen nicht klar - sofern es denn eine Korrekturoption Richtung Finanzamt für mich gibt.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Danke, auch wenn die Antwort natürlich nicht sehr erfreulich ist. Letzter Strohhalm: kann der Zweitarbeitgeber das komplette Jahr 2020 rückrollen und neu berechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Danke, auch wenn die Antwort natürlich nicht sehr erfreulich ist. Letzter Strohhalm: kann der Zweitarbeitgeber das komplette Jahr 2020 rückrollen und neu berechnen?

    Nein.