Telefon und Internet (gemischt benutzt)

  • Folgender Fall: Im Laufe des Homeoffice sind für Telefon- und Internetkosten Grundgebühren aber auch Telefonkosten die durch die Arbeit bedingt waren entstanden. Die Telefonkosten sind nicht in der Grundgebühr enthalten (z.B. Anruf auf ein Handy). Der Anschluss wird privat und beruflich genutzt.

    Wie trägt man das in WISO Steuer-Sparbuch ein. Im Moment haben wir die tatsächlichen Kosten eingetragen und das Programm nimmt 20% als ansetzbare Kosten. Ginge auch folgendes:

    - Grundgebühr eintragen -> 20% ansetzbar

    - Durch Arbeit bedingte Zusatzkosten -> 100% ansetzbar


    Durch diesen Ansatz würde berücksichtigt dass die Grundgebühr sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, die Zusatzkosten haben aber rein mit der Arbeit zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch keinerlei Mehrkosten bei Deiner Grundgebühr durch das Home-Office. Und die tatsächlichen Zusatzkosten über berufliche Telefonate zu externen Diensten lassen sich doch durch die Rechnung und den Einzelverbindungsnachweis belegen.

  • Es geht darum wo man Beträge eingibt. Grundsätzlich gibt es Grundgebühren (und ja falls man z.B. wegen Homeoffice einen schnelleren Anschluss wählt dann hat man Mehrkosten, aber das ist hier nicht der Punkt)) die gemischt (beruflich/privat) und Kosten die rein beruflich sind.

    Meine Frage ist wo man das eingibt. Ich nehmen an die Grundgebühr gibt man bei

    - Telefon und Internet : für mehrere Einkunftsarten genutzt ein und die 20%/80% Aufteilung ist eine empfohlene Aufteilung

    und die rein beruflichen Mehrkosten bei

    - Telefon und Internet : selbst ermittelte Beträge ein.


    Kann man das so machen?

  • Du kannst es so machen - aber:

    die Homeoffice-Pauschale soll ja gerade diese Kosten mit abdecken. Mache dich also darauf gefasst, dass das Finanzamt streicht. Vor allem, wenn du in den Vorjahren keine Telefonkosten aufgeteilt hast.

    Durch Einzelverbindungsnachweis nachweisbare Kosten ja.

  • Du kannst es so machen - aber:

    die Homeoffice-Pauschale soll ja gerade diese Kosten mit abdecken. Mache dich also darauf gefasst, dass das Finanzamt streicht. Vor allem, wenn du in den Vorjahren keine Telefonkosten aufgeteilt hast.

    Durch Einzelverbindungsnachweis nachweisbare Kosten ja.

    Danke. Das wusste ich nicht. Soweit ich mich erinnern kann weist einen das Programm sowohl auf die Homeoffice Pauschale als auch auf die Telefonkosten hin.

    Wenn ich Deine Antwort jetzt richtig verstehe dann kann ich die 20% Pauschale für die Grundgebühr nicht ansetzen da diese schon in der Homeoffice Pauschale drin sind?

    Die separaten rein beruflichen Einzelverbindungen (mit Nachweis) aber schon? Die trage ich dann zusätzlich als Werbungskosten ein. Habe ich das richtig verstanden?

  • M.E. nach müssten auch die anteiligen Grundkosten ansetzbar sein - die (pauschale) Regelung der Finanzverwaltung ist aber nicht Gesetz, du hast keinen Anspruch darauf! Das wird auch aus den Hilfen im steuer:sparbuch nie deutlich. Das Finanzamt kann hier "blocken". Es ist eine Kulanzregelung ("es wird nicht beanstandet......"). Aber nur für die Monate mit reinem Home-Office.