Ganz einfache Frage:
Firma hat Kleinunternehmerregelung und hat 2020 folgende Umsätze:
Umsatz, ausgeführt B2C (Business und Privatleute) z.B. nach Thailand (also Drittland: 55000 Euro)
Umsatz in Deutschland generiert: 10000 Euro
Frage: Verliert bei dieser Konstellation vom Umsatz her die Firma den Kleinunternehmerstatus und muss dann Umsatzsteuer zahlen ab 2021?
Einige sagen: Nein, da nur 10000 Euro steuerbare Umsätze.
Andere sagen Ja, da zwar nur 10000 Euro in Deutschland zur Kleinunternehmerregelung herangezogen (und damit unter 22000 Euro Grenze pro Jahr) aber die 55000 Euro zwar Umsatzsteuerfrei, da Ausfuhrlieferungen, aber bzgl. 22000 Euro Grenze Kleinunternehmer trotzdem dazugezählt werden für die Bewertung für 2021 ob noch Kleinunternehmer oder nicht.
Damit wären das dann 10000 Euro Deutschland + 55000 Euro Thailand für 2020 und damit Umsatzsteuerpflicht in 2021.
Die Frage kommt auf, da man nun wissen muss ob zukünftige Umsätze in Deutschland in 2021 nun noch umsatzsteuerfrei sind oder nicht? (Drittlandsumsätze sind steuerfrei, aber werden diese zur Kleinunternehmerregelungsgrenze hinzugezählt oder nicht? Also zur Bewertung für das folgende Jahr?)
Sollte Drittlandsumsätze nämlich dazugezählt werden zu der 22000 Euro Grenze pro Jahr, könnte man z.B. in diesem Fall 2021 entscheiden keine Waren mehr in Deutschland zu verkaufen, da ja dann Umsatzsteuer entrichtet werden muss.
Kann hier einer weiterhelfen? Vielen Dank!