Umzugskosten

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bzgl. der Umzugskosten, welche ich unter den Werbungskosten aufgeführt habe. Am Ende gibt es die Möglichkeit erhaltene Erstattungen/Zuschüsse aufzuführen. Mein Arbeitgeber hat mir einen Umzugsbonus gewährt, ich habe diesen allerdings als Gehaltsaufschlag erhalten (und somit ganz normal versteuert). Muss ich diesen dann trotzdem unter den gewährten Erstattungen/Zuschüssen aufführen? Er übersteigt die Umzugskosten, weshalb WISO mir nun anzeigt, dass ich die Differenz besteuern müsste. Das kann ja aber nicht Sinn der Sache sein (da ich die gesamte Summe bereits versteuert habe). Oder muss ich diesen Betrag überhaupt nicht aufführen, da er ja als Teil meiner Lohnsteuerbescheinigungen bereits aufgeführt wurde?

    Besten Dank euch!

  • Ja, er wurde auf mein Bruttogehalt aufgeschlagen. Ca. die Hälfte davon ist Netto angekommen. Es wird auf der Gehaltsabrechnung separat „Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen“ aufgeführt.

  • Ich würde den AG noch einmal fragen, denn es ist ungewöhnlich, dass der AG eigentlich steuerfreie Leistungen der Lohnsteuer unterwirft.

    Sollte es tatsächlich so sein, hast du keinen steuerfreien Ersatz erhalten und musst daher m. E. nach nicht abziehen. Diese Regelung gilt für steuerfreien Ersatz.