Jedes Jahr zahlen unsere Eigentümer in die Instandhaltungsrücklage ein, und ebenso wird diese Zahlung im Wirtscharftsplan berücksichtigt. Hierdurch erhöht sich das Hausgeld. So weit so gut (alles noch einfach!).
Nun haben wir dieses Jahr einen großen Betrag aus einer Mängel-Klage zu erwarten, der an die WEG gezahlt wird und direkt in die IHR gebucht werden soll. Gleichzeitig soll der hohe Betrag dieses Jahr auch wieder ausgegeben werden. Dennoch möchte ich den Betrag in die IHR buchen und dann für die Mängelbehebungen dort auch wieder entnehmen. So wurde es auch beschlossen.
Nun frage ich mich, wie ich das im Wirtschaftsplan darstelle. Dort kann ich Zuführungen und Entnahmen planen, allerdings alles nur verteilt. Vermutlich ist das so, weil ja direkte Zahlungen in die oder aus der IHR das Hausgeld gar nicht beeinflussen.
Somit komme ich zum Schluss, dass dort die geplante, hohe Zuführung nicht in den Wirtschaftsplan gehört, auch die geplante Ausgabe nicht. Denn wenn ich nun irgendeinen Teil der Kosten dort aufnehme, verändert sich der kalkulierte Betrag für das Hausgeld. Aber das Geld kommt ja auf der einen Seite herein und geht auf der anderen wieder heraus, es dürfte also das, was Eigentümer monatlich zahlen, nicht ändern.
Beispiel:
1. Einnahme aus dem Verfahren: 100 000 Euro
2. unverteilte erwartete Zuführung: 100 000 Euro
3. Entnahme: 100 000 Euro
4. Sanierungskosten (geplant): 100 000 Euro
Wenn ich jetzt 2. und 3. in den Wirtschaftsplan aufnehme, dann wird die Zuführung verteilt und das Hausgeld steigt. Also lasse ich die Zeilen weg! Das einzige, was interessiert, sind doch die Sanierungskosten und die Einnahme, die dem gegenüber steht, richtig? Ich würde halt gerne auch die Buchungen in die IHR sehen, selbst wenn diese nicht verteilt werden.