Eigentümer vermietet Parkplatz an alle WEG-Mitglieder - Verteilungsschlüssel?

  • Hallo liebe WEG-Verwalter,


    in unserer WEG stellt sich ein neuer Sachverhalt dar: Im Laufe des Jahres soll eine Wallbox errichtet werden. Einer der Eigentümer stellt hierzu den zur seiner Wohnung gehörigen Parkplatz bereit (Parkplätze sind Sondereigentum). Weil er den Parkplatz typischerweise vermieten würde, soll er von den übrigen Eigentümern entsprechend jährlich entschädigt werden.


    Von der reinen Logik her tragen die Kosten dieser Parkplatzmiete, welche im Rahmen der Jahresabrechnung berechnet werden, alle Eigentümer außer derjenige, dem der Parkplatz gehört. Für mich macht es keinen Sinn, dass er selbst ebenfalls die Parkplatzmiete zu tragen hat - schließlich gehört der Parkplatz ihm. Folglich können nicht die Anzahl der Wohneinheiten als Verteilungsschlüssel verwendet werden.


    Wie würdet ihr den Sachverhalt im Hausverwalter 365 abbilden? Neues Konto mit eigenem Verteilungsschlüssel?


    Viele Grüße und allen einen schönen Sonntag

  • Betonmischer

    Hat den Titel des Themas von „Eigentümer vermietet Parkplatz an WEG - Verteilungsschlüssel?“ zu „Eigentümer vermietet Parkplatz an alle WEG-Mitglieder - Verteilungsschlüssel?“ geändert.
  • Du kannst den Parkplatz ebenso auf alle umlegen, wenn die gesamte Miete um den Anteil des Eigentümers erhöht wird.


    Beispiel:

    Der Eigentümer soll 75€ pro Monat bekommen. Er hat 100/1000 MEA, würde also 7,50€ pro Monat zahlen. Dann setzt Du als Betrag eben 82,50€ an.


    Falls der Eigentümer vermieten würde, würde er den Stellplatz selber nicht nutzen. Nutzt die Gemeinschaft ihn, obwohl er den Platz selber nicht nutzt, macht das ja so Sinn. Andernfalls müsste er ja auch beteiligt werden.


    Ich würde auf jeden Fall ein eigenes Umlagekonto wählen. Als Schlüssel kann man sicher MEA oder Wohneinheiten wählen, denn der Nutzungsvorteil dürfte von der Wohnfläche nicht abhängen, oder?


    Ich frage mich noch, wie das steuerlich aussieht: Eine monatliche Miete srellt ja einen Gewinn dar, den der Eigentümer zu versteuern hätte. Ändert dagegen diese Nutzung nur einen Verteilschlüssel, dann wird ja nur anders verteilt. Vielleicht gibt's da einen Modus, für den sich das Finanzamt nicht interessiert. Da müsste man mal einen Steuerberater fragen...

  • Wie würdet ihr den Sachverhalt im Hausverwalter 365 abbilden?

    Diese Möglichkeit gibt es, da müsstest du zuerst einen neuen Verteilerschlüssel anlegen, wo du die MEA entsprechend eingibt, seinen Anteil aber draußen lässt.

    Dann die neue Verteilung unter Mieter (ich mache keine WEG, da kann das Eigentümer heißen?) aufrufen und jeder Wohneinheit seine MEA eingeben, nur beim Vermieter des Stellplatzes keinen Eintrag.

    Dann einen neues Konto anlegen mit dem Umlageschlüssel, den du vorher eingetragen hast.


    Bei der Abrechnung wird dann allen, bis auf den der den Platz zur Verfügung stellt, die 100% Kosten berechnet.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Rückmeldungen. Anbei meine Kommentare:


    Du kannst den Parkplatz ebenso auf alle umlegen, wenn die gesamte Miete um den Anteil des Eigentümers erhöht wird.


    Beispiel:

    Der Eigentümer soll 75€ pro Monat bekommen. Er hat 100/1000 MEA, würde also 7,50€ pro Monat zahlen. Dann setzt Du als Betrag eben 82,50€ an.


    In diese Richtung dachte ich auch, so ganz durchgedrungen bin ich aber nicht. In deinem Beispiel muss ich 82,50 € einnehmen um diese dem Eigentümer des Parkplatzes weiterzuleiten. Ergo ist meine zu verteilende Gesamtsumme 82,50 €. Dann würde der Eigentümer, dem der Parkplatz gehört, allerdings auch mit 8,25 € belastet werden. Ergo erhält er am Ende keine 75,00 €, sondern 74,25 € (82,50 € - 8,25 €). Habe ich einen Denkfehler?



    Ich würde auf jeden Fall ein eigenes Umlagekonto wählen. Als Schlüssel kann man sicher MEA oder Wohneinheiten wählen, denn der Nutzungsvorteil dürfte von der Wohnfläche nicht abhängen, oder?

    Ich dachte an die Wohneinheiten als Schlüssel.



    Diese Möglichkeit gibt es, da müsstest du zuerst einen neuen Verteilerschlüssel anlegen, wo du die MEA entsprechend eingibt, seinen Anteil aber draußen lässt.

    Dann die neue Verteilung unter Mieter (ich mache keine WEG, da kann das Eigentümer heißen?) aufrufen und jeder Wohneinheit seine MEA eingeben, nur beim Vermieter des Stellplatzes keinen Eintrag.

    Dann einen neues Konto anlegen mit dem Umlageschlüssel, den du vorher eingetragen hast.


    Bei der Abrechnung wird dann allen, bis auf den der den Platz zur Verfügung stellt, die 100% Kosten berechnet.


    Ja, so in etwa könnte ich mir es vorstellen. Als Grundlage für den Verteilungsschlüssel würde ich allerdings die Wohneinheiten nehmen und jedem Eigentümer - bis eben auf den Besitzer des Parkplatzes - den Wert 1 zuweisen.

  • Ja, so in etwa könnte ich mir es vorstellen. Als Grundlage für den Verteilungsschlüssel würde ich allerdings die Wohneinheiten nehmen und jedem Eigentümer - bis eben auf den Besitzer des Parkplatzes - den Wert 1 zuweisen.

    Mein erster Beitrag sollte nur zeigen, dass es geht, welcher Verteilerschlüssel du nehmen willst, spielt keine Rolle, denn bei dieser Art kann man "fast" alles umlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Falls der Eigentümer vermieten würde, würde er den Stellplatz selber nicht nutzen. Nutzt die Gemeinschaft ihn, obwohl er den Platz selber nicht nutzt, macht das ja so Sinn. Andernfalls müsste er ja auch beteiligt werden.

    Ohne eine Ahnung von Wohnungsverwaltung zu haben und als normaler Mitleser, nur ein kurzer Gedankengang:
    Die Hausgemeinschaft insgesamt, deren Mitglied ja zwangsläufig auch der Eigentümer des Stellplatzes ist, schließt doch einen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Stellplatzes. Also ist er doch ganz normal an den Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen. Die vollen Einnahmen hat er dann ganz normal in seiner ESt-Erklärung alleine abzuhandeln. Und seine Kosten in diesem Zusammenhang tauchen doch ganz normal in der Abrechnung der Hausgemeinschaft auf, die dann ja anteilig auf ihn umgelegt werden.

    Ist doch eigentlich nichts anderes als bei jeder GbR, die ein Objekt/WG eines Beteiligten mieten.

  • Ergänzend zu errjots Vorschlag gibt es noch die Möglichkeit, ein neues Umlagekonto zu erstellen, welches nach dem Umlageschlüssel "Einheit" abgerechnet wird. Alle Wohnungen, außer der des Wallbox-Besitzers, erhalten eine "1" und gehören in die Kategorie "Nebenkosten (umlagefähig)". Damit wären auch die Nebenkosten auf Mieter umlagefähig.

  • Ergänzend zu errjots Vorschlag gibt es noch die Möglichkeit, ein neues Umlagekonto zu erstellen, welches nach dem Umlageschlüssel "Einheit" abgerechnet wird. Alle Wohnungen, außer der des Wallbox-Besitzers, erhalten eine "1" und gehören in die Kategorie "Nebenkosten (umlagefähig)". Damit wären auch die Nebenkosten auf Mieter umlagefähig.

    Das geht zwar auch, doch was ist, wenn andere Umlageschlüssel nach Einheit umgelegt werden, dann ist das nicht mehr möglich.


    Dann gibt es nur den Weg, den ich oben aufgeführt habe.

  • Nein, die Einheit wird neu und spezifisch zu jeder Wohnung festgelegt. Alle Wohnungen bekommen zu diesem "neuen" Umlageschlüssel eine "1", nur die Wohnung mit der Wallbox die "0". Also "Einheit" als Abrechnungsbegriff wie "Zugang (Garten)" und nicht wie Einheit = Wohneinheit.

  • Die Hausgemeinschaft insgesamt, deren Mitglied ja zwangsläufig auch der Eigentümer des Stellplatzes ist, schließt doch einen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Stellplatzes.

    Genau! Das war ja auch mein Grundgedanke. Ich hatte es aber so verstanden, dass er vielleicht selber kein Auto hat, daher vielleicht den Platz vorher schon vermietet hat und nicht nutzen will.


    Aber das Konstrukt scheint mir unüblich. Naja, über Mietverträge der Gemeinschaft und Verteilschlüssel kann die WEG ja frei beschließen: jemand, der nicht zahlt, darf auch den Parkplatz dann nicht nutzen. Auch das geht in der WEG, steht sogar in den Paragraphen zur Kostenverteilung explizit drin.

  • Die Hausgemeinschaft insgesamt, deren Mitglied ja zwangsläufig auch der Eigentümer des Stellplatzes ist, schließt doch einen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Stellplatzes.

    Genau! Das war ja auch mein Grundgedanke. Ich hatte es aber so verstanden, dass er vielleicht selber kein Auto hat, daher vielleicht den Platz vorher schon vermietet hat und nicht nutzen will.


    Aber das Konstrukt scheint mir unüblich. Naja, über Mietverträge der Gemeinschaft und Verteilschlüssel kann die WEG ja frei beschließen: jemand, der nicht zahlt, darf auch den Parkplatz dann nicht nutzen. Auch das geht in der WEG, steht sogar in den Paragraphen zur Kostenverteilung explizit drin.


    Der Eigentümer vermietet den Parkplatz an seine Mieter und nutzt in selber nie. Jetzt gibt es einen Mieterwechsel und die Gelegenheit, den Parkplatz bei der Neuvermietung nicht mitzuvermieten. Für die Bereitstellung des Parkplatzes an alle weiteren Eigentümer soll er nicht schlechter gestellt werden bzw. auf Einnahmen verzichten. Daher erscheint es für mich unlogisch, dass er selbst für seinen Parkplatz eine Miete bezahlen soll.

    • Offizieller Beitrag

    Daher erscheint es für mich unlogisch, dass er selbst für seinen Parkplatz eine Miete bezahlen soll.

    Warum? Denn:

    Im Laufe des Jahres soll eine Wallbox errichtet werden.

    Und die können er und seine Angehörigen doch ebenso nutzen. Und das Teil gehört ihm als Mitglied der Hausgemeinschaft doch auf jeden Fall auch in Höhe seines Anteils an der Hausgemeinschaft.


    Abgesehen davon:

    Für die Bereitstellung des Parkplatzes an alle weiteren Eigentümer soll er nicht schlechter gestellt werden bzw. auf Einnahmen verzichten.

    Muss er ja gar nicht:

    Der Eigentümer soll 75€ pro Monat bekommen. Er hat 100/1000 MEA, würde also 7,50€ pro Monat zahlen. Dann setzt Du als Betrag eben 82,50€ an.

    Die vollen Einnahmen hat er dann ganz normal in seiner ESt-Erklärung alleine abzuhandeln. Und seine Kosten in diesem Zusammenhang tauchen doch ganz normal in der Abrechnung der Hausgemeinschaft auf, die dann ja anteilig auf ihn umgelegt werden.

    Ist doch eigentlich nichts anderes als bei jeder GbR, die ein Objekt/WG eines Beteiligten mieten.

    Und unterm Strich stehen die 75€.


    Aber wie gesagt, meine persönliche Meinung und mein Gedankengang, da ich immer davon ausgehe, dass die Nutzung durch alle Beteiligten erfolgen kann und er eben nur den Stellplatz an die Gesamtheit der Hauseigentümer, zu denen er auch gehört, vermietet.

  • Warum? Denn:

    Und die können er und seine Angehörigen doch ebenso nutzen. Und das Teil gehört ihm als Mitglied der Hausgemeinschaft doch auf jeden Fall auch in Höhe seines Anteils an der Hausgemeinschaft.

    Ja, die Finanzierung der Wallbox ist unabhängig und sie wird allen gehören. Natürlich können seine Mieter die Ladestation nutzen.


    Abgesehen davon:

    Für die Bereitstellung des Parkplatzes an alle weiteren Eigentümer soll er nicht schlechter gestellt werden bzw. auf Einnahmen verzichten.

    Muss er ja gar nicht:

    Der Eigentümer soll 75€ pro Monat bekommen. Er hat 100/1000 MEA, würde also 7,50€ pro Monat zahlen. Dann setzt Du als Betrag eben 82,50€ an.

    Und unterm Strich stehen die 75€.


    Ich versuche der Rechnung zu folgen, aber bei mir bleiben unterm Strich keine 75 € übrig, denn: Zu verteilen sind 82,50 € auf alle Eigentümer. Demnach muss der Eigentümer, dem der Parkplatz gehört, 8,25 € bezahlen. Ergo bleiben dem Eigentümer eben keine 75 € übrig, sondern nur 74,25 €. Wo ist mein Denkfehler?


    Ich sage nicht, dass mein Gedankengang richtig ist. Du kannst ja Recht damit haben, aber nach euren Vorschlägen bleiben dem Eigentümer keine 75 € übrig, sodass er schlechter gestellt werden würde. Und das passt in meinen Augen noch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist mein Denkfehler?

    Bruchrechnung/Dreisatz.


    Mit den von @wohnhofAtrium genannten Beispielszahlen geht das problemlos auf:

    =82,5/110*100=75 oder auch =82,5/11*10=75 oder eben auch 82,5./.7,5=75


    Du musst natürlich Deine mit Deinen tatsächlichen Miteigentumsanteilen rechnen.


  • Ich verstehe, worauf du hinaus willst, aber es ist mir nicht verständlich, wie der Sachverhalt im Programm so abzubilden wäre. Nochmal für Blöde:


    - Euer Vorschlag ist, einen Betrag von 82,50 € als Kosten anzusetzen und auf alle Eigentümer zu verteilen.

    - Nach dieser Logik muss der besagte Eigentümer 100/1000 bezahlen, also 8,25 € und eben nicht 7,50 €.

    - Er erhält ergo 82,50 € minus 8,25 € = 74,25 €.


    Das passt doch so nicht. Versteht mich denn niemand oder bin ich völlig auf den Kopf gefallen?

  • Also meine Beispielrechnung war wohl falsch bzw. irreführend. Es ging mir auch nur um das Prinzip. Tatsächlich ist da eine Art Rekursion/Selbstbezug, also lieber nicht Excel damit quälen. Aber ich denke, man kann das ausrechnen, und es ging auch eher um das Prinzip... 😉

    Es ist ein wenig wie bei der Umsatzsteuer: Beim Herausrechnen der Steuer darf man nicht einfach 19% herunterrechnen, man muss dann vorher noch den Steueranteil durch 1,19 dividieren. Auch das können viele nicht, daher war diese Werbung vom "M"-Markt (Preise "ohne Mehrwertsteuer") ja so erfolgreich, weil der Rabatt größer scheint als er wirklich ist.

  • Macht's doch ned so kompliziert...:dash:

    Der Parkplatzbesitzer hat einen neuen Mieter für seinen Parkplatz. Das ist die WEG.


    An dieser WEG ist er AUCH beteiligt. Somit trägt er anteilig die Mietgebühr mit. Die Höhe ist abhängig vom Verteilschlüssel, den die WEG hierfür beschliesst.

    Das kann MEA sein, Einheiten, Anzahl Ladevorgänge oder oder oder....das wird im Beschluß über den Mietvertrag geregelt.
    Wenn die WEG beschliesst "Herr Parkplatzwächter wird am Kostenverteilungsschlüssel bzgl. Miete des Wallbox-Parkplatzes nicht beteiligt", DANN kann der Verwalter hier entsprechend eine Anpassung machen. Sonst nicht.


    Bedenke auch - wäre der Parkplatz noch ganz normal als Stellplatz an den Mieter vergeben, hätte der Eigentümer selber nix von der Fläche.

    So jedoch könnte er ja den Parkplatz nun auch nutzen, zum Laden seines eAutos oder eBikes....:search:

    Also hat er einen Vorteil, und daher müsste er auch anteilig an den Kosten beteiligt werden.