EED Umsetzung für fernauslesbare Messtechnik, Mieterportal

  • Hallo,

    da wir ja ab Oktober 2021 bereits 2x jährlich und ab 01.01.2022 jeweils monatlich unsere Mieter lt. Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive EED) über Verbräuche informieren müssen und zusätzlich die HK-Abrechnung CO2-Daten und mehr beinhalten soll, frage ich mich, wie Ihr das umsetzt, bzw. ob jemand eine Glaskugel hat und Buhl da was in unserem Hausverwalter uintergriert. Schickt Ihr dann emails an die Mieter oder richtet Ihr ein Web-Portal ein? Nutzt Ihr schon ein Portal oder was "Selbstgestricktes"?

    Grüße,Gregor

  • Das gilt nur dann, wenn die gesamte Immobilie/Messgeräte mit Funk ausgerüstet ist. Und der Spaß "kosteneffektiv" ist...was die Gerichte beschäftigen wird.


    Aber es wird auf jeden Fall eine sehr interessante Thematik werden, mit ganz viel Freude und Spaß für alle Verwalter. Und richtig viel Geheule und Geschrei bei den Mietern, wenn sie die Kosten für den Spaß präsentiert bekommen....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die Frage habe ich mir auch schon gestellt...

    Ich habe mehrfach bei Firmen angerufen und Angebote erfragt zu fernablesbaren Zählern. Bisher wollten mir alle nur Zähler anbieten, die sich nachrüsten lassen und haben auf Messdienstleister bzw. Hersteller verwiesen.

    Offenbar hat niemand richtig Elan, das neue EU-Recht umzusetzen ... 😉

  • Zu beachten ist, dass ein Webportal zum Abrufen der Daten durch die Mieter nicht ausreicht - es muss informiert werden, d.h. aktive Mitteilung an die Mieter. Es reicht nicht aus, die Mieter auf das Portal zu verweisen und sagen, da steht alles. Ihr müsst aktiv jedem Mieter schriftlich die Mitteilung machen. Und viel Spaß: einige Mieter (vor allem Ältere) haben keine E-Mailadresse! Hier sind Briefe zu schreiben, denn ihr könnt sie nicht zwingen, sich Internet und E-Mail anzuschaffen, nur damit ihr weniger Kosten habt.

    Und die Mieter damit belasten? Diese Kosten stehen nicht in der Betriebskostenverordnung, es sind Verwaltungskosten.

  • Ihr müsst aktiv jedem Mieter schriftlich die Mitteilung machen. Und viel Spaß: einige Mieter (vor allem Ältere) haben keine E-Mailadresse! Hier sind Briefe zu schreiben, denn ihr könnt sie nicht zwingen, sich Internet und E-Mail anzuschaffen, nur damit ihr weniger Kosten habt.

    Und die Mieter damit belasten? Diese Kosten stehen nicht in der Betriebskostenverordnung, es sind Verwaltungskosten.

    fällt mir so spontan die gute, alte SMS ein - ein Handy haben wirklich ALLE (wenigstens MEINE)...

  • Zu beachten ist, dass ein Webportal zum Abrufen der Daten durch die Mieter nicht ausreicht - es muss informiert werden, d.h. aktive Mitteilung an die Mieter. Es reicht nicht aus, die Mieter auf das Portal zu verweisen und sagen, da steht alles. Ihr müsst aktiv jedem Mieter schriftlich die Mitteilung machen. Und viel Spaß: einige Mieter (vor allem Ältere) haben keine E-Mailadresse! Hier sind Briefe zu schreiben, denn ihr könnt sie nicht zwingen, sich Internet und E-Mail anzuschaffen, nur damit ihr weniger Kosten habt.

    Und die Mieter damit belasten? Diese Kosten stehen nicht in der Betriebskostenverordnung, es sind Verwaltungskosten.

    Das wäre natürlich - aus Mietersicht - die schönste Variante. Einfach sagen "Mail hab ich nicht, Internet ist Teufelszeug....schick mir mal Briefe mit den Verbrauchsdaten".


    Und zahlen solls der Vermieter .... in 100 kalten Wintern wirds so nicht kommen.

    Das sind Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung, die werden komplett auf Mieter umgelegt werden. Und das wird, wenn die GDM anbieten, teuer werden....

  • Die Frage habe ich mir auch schon gestellt...

    Ich habe mehrfach bei Firmen angerufen und Angebote erfragt zu fernablesbaren Zählern. Bisher wollten mir alle nur Zähler anbieten, die sich nachrüsten lassen und haben auf Messdienstleister bzw. Hersteller verwiesen.

    Offenbar hat niemand richtig Elan, das neue EU-Recht umzusetzen ... 😉

    Die neue Heizkostenverordnung wird man noch vor der Wahl durchschieben. Ob da noch eine breite öffentliche Debatte stattfindet, glaube ich nicht.


    https://www.mti-entrasys.de/ae…ommt-erst-im-herbst-2021/


    Es riecht aber nach monatlicher Information der Bewohner. Man wird auch - denke ich - eine einmalige Information zu Beginn eines Jahres "hier werden die Daten abrufbar sein..." per Brief an alle Bewohner fordern, die monatlichen Werte kann sich dann jeder Interessierte auf einer Portalseite abholen.

    Wer kein Internet nutzt, kann dann bestimmt - gegen Extragebühr - einen monatlichen Infobrief anfordern. Das machen die "alten Leute" genau 2mal...dann wirds abbestellt.


    Ohnehin vermute ich werden viele WEGs sich so lange wo möglich gegen die Installation der Funkerfassungsgeräte sträuben und abwarten, wo die Reise hingeht...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • Man wird auch - denke ich - eine einmalige Information zu Beginn eines Jahres "hier werden die Daten abrufbar sein..." per Brief an alle Bewohner fordern, die monatlichen Werte kann sich dann jeder Interessierte auf einer Portalseite abholen.

    Wer kein Internet nutzt, kann dann bestimmt - gegen Extragebühr - einen monatlichen Infobrief anfordern. Das machen die "alten Leute" genau 2mal...dann wirds abbestellt.

    Das wird die Abmahnanwälte freuen! Die Information ist eine Bringschuld, keine Holschuld. Internetportal ist nicht - du musst aktiv per Schreiben an die Mieter informieren, sonst hagelt es Abmahnungen.

  • Zitat

    Die Formulierung, dass die Verbrauchsinformationen dem Nutzer mitzuteilen sind, wird ausweislich der Gesetzesbegründung so ausgelegt, dass die Informationen den Nutzer erreichen müssen. Da die fehlende Information auch sanktioniert wird, stellt sich die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis der Mitteilung gestellt werden. Darüber hinaus kann nach der derzeitigen Rechtslage der Nutzer nicht verpflichtet werden, elektronische Medien für den Empfang solcher Nachrichten vorzuhalten. Eine Mitteilungspflicht läuft daher in vielen Fällen darauf hinaus, dass monatlich per Post die Information an den Nutzer bereitgestellt wird. Es steht zu befürchten, dass allein durch diesen erheblichen Aufwand für die Erfüllung der Informationspflichten mehr Energie aufgewendet wird, als durch die Verhaltenssteuerung beim Wärmeenergieverbrauch eingespart werden kann. Zumindest müsste in diesem Zusammenhang geklärt werden, dass die Kosten für die Versendung der Informationen ebenfalls als Betriebskosten anzusehen sind und als Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a umgelegt werden können. Diese Versandkosten sollten jedoch nicht in die Heizkosten einbezogen werden, sondern pro Wohneinheit auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

    Der Gebäudeeigentümer hätte es dann in der Hand, den Nutzern einen elektronischen Zugang auf freiwilliger Basis anzubieten, so dass der Nutzer die Kosten der postalischen Vermittlung einsparen kann. Hierzu muss der Nutzer allerdings mindestens eine E-Mail-Adresse für den Empfang von Mitteilungen hinterlegen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Und woraus hast du zitiert? Im Gesetzentwurf ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen (schon weil eben nicht jeder Zugang zu solchen Portalen hat). Außerdem haben die ersten Kommentatoren diese Möglichkeit schon verworfen, weil es eben eine Bringschuld in eine Holschuld umwandelt und das wäre Benachteiligung der Mieter.

  • Stimmt, hätte ich angeben sollen. Das ist die aus der Replik der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur HKVo.

    Mag sein das es eine "Bringschuld" wird, ggfs. wird aber eine postalische Einmalinformation über "hier kannst Du es abrufen" ausreichen.

    Was nicht kommen wird, ist das es eine Bringschuld auf Kosten der Vermieter gibt. Überleg mal was ein solche Massnahme die großen Wohnbaugesellschaften kosten würde...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Das ist Wunschdenken des Verbandes! Die Mietervereine haben hier auch gewaltig Dampf gemacht und um die Kosten der Verpflichteten schert sich der Gesetzgeber eher wenig. Denk doch einmal an die Kosten für Hygienemaßnahmen, Tests, Home-Office etc., die die Unternehmen alle schultern müssen. Und die großen Wohnbauunternehmen haben zur Zeit sowieso kein besonders gutes Ansehen ... da wird diese Art eher als "Abwälzen auf den kleinen Mieter" zu Aufschrei führen.