Ich habe 2020 als Rentner eine Nebentätigkeit gegen Honorar ausgeübt, und zwar als Lehrer und Koordinator in einem Nachhilfe- und Sprachlernstudio. Das Lernstudio arbeitet umsatzsteuerfrei und ich habe umsatzsteuerfreie Honorarrechnungen gestellt. Kann ich diese Einnahmen einfach unter der Rubrik "Andere Einnahmen" "Leistungen" mit Angabe der Einnahmen und Kosten (Fahrtkosten, Parkgebühren) angeben oder muss ich diese Einnahmen unter der Rubrik "Selbständige" verbuchen?
Honorartätigkeit versteuern
- AMB
- Unerledigt
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Kann ich diese Einnahmen einfach unter der Rubrik "Andere Einnahmen" "Leistungen" mit Angabe der Einnahmen und Kosten (Fahrtkosten, Parkgebühren) angeben oder muss ich diese Einnahmen unter der Rubrik "Selbständige" verbuchen?
Letzteres und mit ordnungsgemäßer EÜR.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben. -
Vielen Dank!