Kinderfreibetrag bei Wechselmodell

  • Hi,


    ich habe folgendes Problem.


    Bin geschieden, habe einen Sohn mit 16. Er lebt im Wechselmodell bei mir und meiner Ex. (wechsel jede Woche). Mein Sohn ist bei seiner Ex als Hauptwohnsitz gemeldet, bei mir als Nebenwohnsitz. Mein Ex bekommt das Kindergeld.


    Ich würde jetzt gerne einen Teil des Kinderfreibetrages für mich beanspruchen, weiss aber nicht wie ich das in der Steuererklärung angeben muss, denn wenn ich angebe, dass mein Sohn bei mir vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zum Haushalt gehörte, geht das Finanzamt davon aus, dass der Sohn bei mir gemeldet war, was ja nur der Nebenwohnsitz ist. Antworte ich mit NEIN, kann ich angeben, das mein Sohn zum Teil zu meinem Haushalt gehörte. Da fordert mich WISO jedoch auf den Zeitraum im Kalenderjahr anzugeben (i.e. 1.1.2020 - 30.6.2020) Es gibt mir nicht die Möglicheit anzugeben, dass mein Sohn jede zweite Woche im 2020 bi mir wohnte. Wenn ich also beide Male NEIN anklicke (Gehörte mein Sohn vom 1.1.2020 - 31.12.2020 zum Haushalt vom Vater bzw. Gehörte mein Sohn zumindest einen Teil des Jahres zum Haushalt vom Vater), bekomme ich von der Steuer ca 1.800 Euro weniger erstattet. Ein beträchtlicher Betrag. Falls ich angegebe, dass er 6 Monate bei mir lebte (1.1.2020 - 30.6.2020, was ja so nicht ganz stimmt, wenn auch der hälftig im Jahr 2020 bei mir lebte), dann wären es ca 900 Euro die mehr von der Steuer erstattet bekäme. Gerne hätte ich das.


    Was mache ich falsch, was kann ich machen um steuerlich im Wechselmodell diesen Anspruch geltend zu machen?


    Hat einer ein Idee?


    Herzlichen Gruß

    R.Herzog

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Kinderfreibetrag bei Wechselmodell.“ zu „Kinderfreibetrag bei Wechselmodell“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Was mache ich falsch, was kann ich machen um steuerlich im Wechselmodell diesen Anspruch geltend zu machen?

    Ohne bereinigte Screenshots vermag man da trotz Erläuterungen zum Sachverhalt kaum etwas zu sagen. Ich weiß jetzt nur nicht, was Du mehr als das hälftige Kindergeld bzw. den hälftigen Kinderfreibetrag bei Günstigerprüfung erwartest?



    Wir weisen nicht umsonst immer darauf hin, die kleinen erläuternden vorstehenden Fragezeichen anzuklicken oder eben auch die rechtsseitig stehenden Erläuterungen zu lesen.

  • Hallo,


    ganz herzlichen Dank, dass Sie sich gemeldet haben.


    In Ihrem Beispiel (screenshot) wurde das Feld "war Kind dim 2020 in der gemeinsamen Wohnung gemeldet" mit JA beantwortet. Das ist bei mir aber nicht der Fall, denn mein Sohn ist bei mir als Nebenwohnsitz und bei meiner Ex als Hauptswohnsitz gemeldet. Also gebe ich NEIN ein. Dann bekomme ich die Wahl anzugeben, dass er zumindest eine Zeit bei mir wohnte. Hier würde ich gerne eingeben wollen, dass er hälftich (jede Woche im Wechsel) bei mir wohnt. Wenn ich im Beispiel unten einen Zeitraum 1.1.2020 - 30.6.2020 eingebe (wäre ja quasi hälftig) dann bekäme ich ca 900 Euro mehr heraus.


    Hilft das ein wenig mehr?

    Herzlichen Gruß

    Ralf Herzog


    • Offizieller Beitrag

    In Ihrem Beispiel (screenshot) wurde das Feld "war Kind dim 2020 in der gemeinsamen Wohnung gemeldet" mit JA beantwortet. Das ist bei mir aber nicht der Fall, denn mein Sohn ist bei mir als Nebenwohnsitz und bei meiner Ex als Hauptswohnsitz gemeldet.

    Eben, Du schreibst es doch selber. Das Kind ist bei Dir mit Nebenwohnsitz gemeldet. Und damit ist diese Frage des Programms eben von Dir zu bejahen. Das sagt Dir aber auch das Programm schon ganz genau:

  • haben Sie herzlichen Dank. Also setze ich ein JA hinter der Frage, ob mein Sohn in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war.


    Dann wären die Voraussetzungen, wie im Bild zu sehen erfüllt. Klasse.


    Und im Feld "wem wurde das Kindergeld ausgezahlt" trage ich wahrscheinlich gar nichts ein, da das Geld der Mutter ausgezahlt wurde. Denn wenn ich dort "andere Person" wähle und im "Zeitraum" eintragen würde vom 1.1.2020 - 31.12.2020, dann würde nicht wie unten die Meldung erscheinen "der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gewährt" sondern wie auch in Ihrem Bild die Aussage:

    Ich bin Ihnen undendlich dankbar. Klasse Hilfe.


    Herzlichst Ihr

    Ralf Herzog

    Sie erhalten keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind.


  • Mir ist gerade aufgefallen, dass ich das Feld "wem wurde das Kindergeld ausgezahlt" gar nicht freilassen kann. Kann nur mich oder eine andere Person auswählen (nicht Mutter). Und bei "andere Person" muss ich ein Zeitraum eingeben. Sonst erscheint Fehlermeldung beim Speichern.


    Und wenn ich "andere Person" auswähle und 1.1.2020 - 31.12.2020 eintrage, dann kommt die Meldung und der Enlasatungsbetrag wird mir nicht gewährt.


    "Sie erhalten keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind."

    • Offizieller Beitrag

    Und im Feld "wem wurde das Kindergeld ausgezahlt" trage ich wahrscheinlich gar nichts ein, da das Geld der Mutter ausgezahlt wurde.

    Was meinst Du wohl, warum ich oben im ersten Screenshot sichtbar "andere Person" angeklickt habe?


    Mir ist gerade aufgefallen, dass ich das Feld "wem wurde das Kindergeld ausgezahlt" gar nicht freilassen kann. Kann nur mich oder eine andere Person auswählen (nicht Mutter). Und bei "andere Person" muss ich ein Zeitraum eingeben. Sonst erscheint Fehlermeldung beim Speichern.

    Siehst Du. Und das richtiger Weise.


    Und wenn ich "andere Person" auswähle und 1.1.2020 - 31.12.2020 eintrage, dann kommt die Meldung und der Enlasatungsbetrag wird mir nicht gewährt.


    "Sie erhalten keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind."

    Genau. Und das ist die richtige Rechtsfolge gemäß der geltenden Gesetzeslage. Und genau das habe ich auch schon ganz oben in meinem ersten Screenshot extra für Dich markiert.

  • Tja, dann habe ich vieles dazugelernt, wenn auch das Ergebnis das gleiche bleibt. Ich dachte im Netz gelesen zu haben, dass der Entlastungsbetrag bei "hälftigem Sehen des Sohnes" (sprich Wechselmodell) auch hälftig verteilt wird. Meine Ex würde nie zustimmen, dass ich als Vater den Entalstungsbetrag bekäme......


    Nochmals danke......

    LG

    Ralf Herzog

  • Ich würde hier mit der Ex sprechen, denn du hast einen steuerlichen Nachteil, der bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden sollte! Gerade beim Wechselmodell mit der (automatischen) Zuordnung zum Empfänger des Kindesgeldes ist eine Absprache zwingend notwendig.