Gemeinschaftgarten Nutzung Abschreibungen ?

  • Hallo,

    wenn der Garten von dem Mietern genutz werden darf.

    Ist es zulässig einen Grill abzuschreiben der wo von den Mietern genutz werden darf ?


    Freundlicher Gruß

  • Ich bin vermieter und Habe eine Wohnung mit Garten Vermietet wo ein Grill steht den wo ich angeschaft habe und der Mieter nutzen darf.

    wenn der Grill allgemein zur Verfügung steht kannst du ihn ähnlich einem Rasenmäher, Gemeinschaftantenne etc. absetzen.

    AfA-dauer 5 Jahre (Gasgrill)

    Wenn du ihn selbst mit nutzt, musst du dir einen privaten Nutzungsanteil anrechnen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    wenn der Grill allgemein zur Verfügung steht kannst du ihn ähnlich einem Rasenmäher, Gemeinschaftantenne etc. absetzen.

    Das möchte ich so einmal bezweifeln. Es gibt nun einmal Dinge, die privat sind und privat bleiben. Und ein Grill dient nun einmal eher der Geselligkeit (und der Ernährung) als dem notwendigen Unterhalt des Eigentums. Und wenn die Mieter das Ding mit nutzen dürfen, weil sie auch den Garten mit nutzen dürfen, dann ist das nett, bedingt aber nicht gleich einen Werbungskostenabzug. Dann könnte man ja auch gleich eine Leinwand und einen Beamer wettergeschützt installieren und das familiäre Kinoerlebnis bei netter Geselligkeit gemeinsam genießen. EM, WM, Olympia etc. lassen grüßen.


    Man muss es nun wirklich nicht übertreiben. Und irgendwann greift dann auch mal der § 12 Nr. 1 EStG.


    Man könnte übrigens auch argumentieren, dass man sich mit dem Recht des Mieters auf Mitnutzung des Teils die Duldung der regelmäßigen starken Geruchsbelästigung "erkauft". Abgesehen davon wird der Mieter den Grill ja auch nicht nutzen dürfen, wann er will, sondern sich regelmäßig den Wünschen bzw. Erfordernissen des Vermieters unterwerfen müssen.


    Also einfach mal als privat veranlasst auf einen Steuerzuschuss der Allgemeinheit verzichten. So schwer sollte das doch nicht fallen.

    • Offizieller Beitrag

    Das möchte ich so einmal bezweifeln.

    daher meine Nachfrage ob es sich um gewerbliche Vermietung, Nutzungsüberlassung handelt. Ferienwohnungen etc.

    Das hatte ich eher als ironische Bemerkung und Wink mit dem Zaunpfahl aufgefasst. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Gemeinschftgarten nutzung abschreibungen ?“ zu „Gemeinschaftgarten Nutzung Abschreibungen ?“ geändert.