Letzte Steuererklärung nach Auflösung/Abmeldung eines Nebengewerbes

  • Hallo zusammen,


    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Zu meinem Anliegen habe ich leider sowohl im gesamten WWW als auch hier keine passende Antwort gefunden. Falls es doch einen passenden Beitrag geben sollte, seid bitte gnädig ;)


    Zu meiner Frage: Ich hatte bis Feb. 2020 ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung und habe hierfür in der Vergangenheit immer mit Wiso meine Steuer (privat und Nebenerwerb) erstellt. Wie gesagt hatte ich das Nebengewerbe im Februar letzten Jahres abgemeldet, muss nun aber noch die Gewinn- und Verlustrechnung für 2020 machen. In 2020 hatte ich keinerlei Einnahmen aus dem Gewerbe, habe aber noch gut 5.000 EUR Betriebsvermögen, dass ich die letzten Jahre liniear abgeschrieben habe (alle Posten befinden sich noch in der Abschreibungsphase). Nun muss ich irgendwie das Betriebsvermögen in mein Privatvermögen überführen bzw. "verkaufen". Nun sagte mir die nette Dame vom zuständigen Finanzamt, dass ich hier die "realen" Verkaufspreise ansetzen muss. Nun ist es aber so, dass die realen Verkaufskosten um einiges höher wären als der im Betriebsvermögen gebuchte Wert, so dass von meiner privtaen Rückerstattung quasi nix mehr übrig bleibt bzw. diese um 3.000 EUR gemindert wird.


    Ich habe hierfür alle Posten des Betriebsvermögens gelöscht und den realen Wert als Einnahmen für 2020 angegeben. Ist das so korrekt, oder mache ich hier schon den ersten Fehler bzw. habe ich mir hier die Überführung zu einfach vorgestellt?


    Wie gehe ich denn am geschicktesten vor?


    Ginge es auch, dass ich einfach "nur" die 5.000 des Betriebsvermögens als Verkaufserlös bzw. Einnahmen angebe, oder ist das eher risikobehaftet? Da ich mir das Betriebsvermögen ja quasi selbst verkaufe, könnte es ja sein, dass ich mir einen verdammt guten Preis gemacht habe ;)


    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
    Dave

    • Offizieller Beitrag

    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Zu meinem Anliegen habe ich leider sowohl im gesamten WWW als auch hier keine passende Antwort gefunden.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben. Und selbst hier im Forum hättest Du mit Stichworten wie Betriebsaufgabe, Aufgabebilanz, Übergangsgewinn, Übergangsverlust, etc. wahrscheinlich Lesestoff für die nächsten Stunden bis zum Abend.


    Nun sagte mir die nette Dame vom zuständigen Finanzamt, dass ich hier die "realen" Verkaufspreise ansetzen muss.

    Womit sie nun wirklich Recht hat.


    Nun ist es aber so, dass die realen Verkaufskosten um einiges höher wären als der im Betriebsvermögen gebuchte Wert, so dass von meiner privtaen Rückerstattung quasi nix mehr übrig bleibt bzw. diese um 3.000 EUR gemindert wird.

    Genau das ist der Grund, warum Du eben auch bei einer Betriebsaufgabe ggf. nicht nur zusätzlich einen Übergangsgewinn/-verlust ermitteln musst, sondern grundsätzlich auch eine Aufgabebilanz gefordert wird. In dieser Aufgabebilanz sind genau solche "stillen Reserven" aufzudecken.


    Ginge es auch, dass ich einfach "nur" die 5.000 des Betriebsvermögens als Verkaufserlös bzw. Einnahmen angebe, oder ist das eher risikobehaftet?

    Wenn Du eine versuchte Steuerverkürzung aus Deinem Fall machen möchtest, dann geht das problemlos.


    Da ich mir das Betriebsvermögen ja quasi selbst verkaufe, könnte es ja sein, dass ich mir einen verdammt guten Preis gemacht habe ;)

    Was meinst Du wohl, warum es Steuergesetze gibt und warum Dir die Bearbeiterin im FA diese kurze und richtige Auskunft gegeben hat?


    § 4 Einkommensteuergesetz (EStG) - Gewinnbegriff im Allgemeinen

    Einnahmenüberschussrechnung - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Zitat

    Kann ich zur Bilanzierung wechseln?

    Einmal EÜR – immer EÜR? Haben Sie sich einmal für die Einnahmenüberschussrechnung entschieden, heißt das nicht, dass Sie Ihr Leben lang daran gebunden sind. Sie dürfen auch zur Bilanzierung wechseln (und umgekehrt). Folgende Gründe können einen solchen Wechsel veranlassen:

    • Verpflichtender Wechsel zur Buchführung, z. B weil Sie die Gewinngrenze überschreiten
    • Betriebsaufgabe oder -Veräußerung
    • Sie sind Land- und Forstwirt und möchten den Gewinn in Zukunft durch Schätzung ermitteln
    • Freiwilliger Wechsel zur Buchführung bzw. Bilanzierung

    Was müssen Sie tun: Der Übergangsgewinn

    Die Grundsätze der Gewinnermittlung zwischen Bilanzierung und Einnahmenüberschussrechnung sind verschieden. Deswegen muss beim Wechsel von EÜR auf Bilanz ein Übergangsgewinn berechnet werden. Das stellt sicher, dass alle gewinnwirksamen Kosten und Erlöse auch wirklich berücksichtigt werden. Man korrigiert den Gewinn der EÜR. Und zwar werden die Geschäftsvorfälle des Jahres einzeln überprüft: Wie wirkt sich der Posten bei der Bilanzierung aus? Wie hat er sich bei der EÜR ausgewirkt? Es muss sichergestellt sein, dass sich Erträge und Aufwände weder doppelt noch überhaupt auf den Gewinn auswirken.

  • Praktisches vorgehen:

    a) Inventar aufstellen, d.h. alle noch nicht bezahlten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Anlagevermögen zusammenstellen

    b) bewerten: bei Forderungen und Verbindlichkeiten gilt in der Regel der Nennwert, bei Anlagevermögen musst du über ebay, Amazon, Zeitungsanzeigen, Internetportale etc. den realen Verkaufswert ermitteln und den Gegenständen zuorden

    c) alle Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Zeitwert ausbuchen (Erlöse aus dem Abgang, Verluste aus dem Abgang)

    d) Restbuchwerte ausbuchen (Gewinn oder Verlust aus dem Abgang gegen Anlagekonto)


    https://www.chemnitz.ihk24.de/…ufgabe-checkliste-3039812

    https://www.steuerberaten.de/tag/geschaeftsaufgabe/

    https://www.dresden.ihk.de/ser…36770&ref_knoten_id=50448

  • Wow, einfach nur wow!


    Wie gesagt, war das mein erster Beitrag und Dank solch netter Zeitgenossen wie dir auch mein letzter. Geht dir dabei einer ab, deine belehrenden Finger über deine Tastatur kreisen zu lassen, ohne einen Mehrwert für den (offensichtlich deiner Meinung nach) unwürdigen Pöbel zu generieren? Hast du sonst nichts im Leben?


    Ich meine, mal im Ernst: Was stimmt mit dir nicht, dass du in deinem dunklen Kämmerlein sitzt, dir deiner Meinung nach dämliche Posts von dummen Menschen durchliest und anstelle dir zu sagen "Was ein Vollhorst!" und deine Freizeit zu genießen, setzt du dich hin und lässt deiner selbstverliebten, von oben herab Attitüde freien Lauf? Traurig, traurig, traurig!


    Du solltest hinter deinem Spruch "Bitte Fragen nur im Forum stellen, damit alle davon profitieren können." einen Ironie-Hashtag verwenden, denn von deiner Oberlehrer-Art profitiert niemand.

  • Wie gesagt, war das mein erster Beitrag und Dank solch netter Zeitgenossen wie dir auch mein letzter. Geht dir dabei einer ab, deine belehrenden Finger über deine Tastatur kreisen zu lassen, ohne einen Mehrwert für den (offensichtlich deiner Meinung nach) unwürdigen Pöbel zu generieren? Hast du sonst nichts im Leben?


    Ich meine, mal im Ernst: Was stimmt mit dir nicht, dass du in deinem dunklen Kämmerlein sitzt, dir deiner Meinung nach dämliche Posts von dummen Menschen durchliest und anstelle dir zu sagen "Was ein Vollhorst!" und deine Freizeit zu genießen, setzt du dich hin und lässt deiner selbstverliebten, von oben herab Attitüde freien Lauf? Traurig, traurig, traurig!

    Das ist einfach nur unverschämt! Antworten wirst du sicher keine mehr bekommen. @neida hat dir genügend Hinweise gegeben - mehr ist dem Forum aufgrund des StBG nicht erlaubt.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.