Soforthilfen und vergleichbare Zuschüsse für Tätigkeit als (Nicht) Kleinunternehmer?

  • Hallo,


    ganz ganz dumme Frage, aber ich kapiere gerade nicht, wo man "Kleinunternehmer" bei der Einkommensteuer "ein-/ausschaltet", bzw. wie das funktioniert.

    Ich war im Jahre 2019 Kleinunternehmer, aber seit 2020 nicht mehr und gebe regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldungen ab.


    Ich weiss nicht, ob es jetzt durch Datenübernahme o.ä. passiert, aber obwohl ich meine Betriebseinnahmen statt früher bei "Betriebseinnahmen - Kleinunternehmer" nun bei (19%/16%) eingebe, steht in den Informationsfeldern z.b. "Corona-Soforthilfen... für die Tätigkeit als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"... Wo würde man jetzt also Soforthilfen als nicht Kleinunternehmer angeben??

    Oder muss ich irgendwo anders auch noch etwas "umstellen", da mich das Programm noch als Kleinunternehmer sieht o.ä.?


    Vielen Dank im Voraus...

    • Offizieller Beitrag


    Ich war im Jahre 2019 Kleinunternehmer, aber seit 2020 nicht mehr und gebe regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldungen ab.

    Und Du buchst jetzt nicht mit dem gesonderten EÜR-Modul? Da würde ich zu raten, da dann im Rahmen der Auswertungen USt-Anmeldungen/-Erklärungen programmunterstützt erstellt werden können.

  • Danke für die Antwort!

    Ich benutze die Programmunterstützung, daher heisst das ja nicht direkt EÜR Modul glaube ich (nicht so ersichtlich), aber nehme mal an, dass doch. Bei "EÜR" unter "Selbstständige" halt..