Moin.
Folgende Situation:
A ist seit längerem hauptsächlich als Angestellter tätig und übte diese Tätigkeit an einem Büro-Arbeitsplatz aus. Freiberuflich ist A aber auch als Berater in zeitlich untergeordnetem Umfang tätig. Dazu hat er sich in der Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet. Das Finanzamt hat das Arbeitszimmer anerkannt; die Einrichtungsgegenstände wie der Schreibtischstuhl etc. sind dem Freiberuf zugeordnet und wurden dort nach Anschaffung als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht.
Durch Corona wurde der Büro-Arbeitsplatz im vergangenen Jahr schlagartig einige Wochen gar nicht mehr zugänglich, anschließend bis heute nur noch eingeschränkt, da das Büro nicht voll belegt werden darf. A hat also, wie viele andere, seine nichtselbständige Tätigkeit teilweise ins Homeoffice verlagert. Hier nutzt A das bereits für den Freiberuf eingerichtete Arbeitszimmer.
Fragen hierzu:
1. Die Nutzung des Arbeitszimmers für die nichtselbständige Tätigkeit ist unschädlich für den Status als Arbeitszimmer allgemein. Es gilt nicht als "Privatnutzung". Korrekt?
2. Mietkosten etc. werden nach Nutzungsanteil auf nichtselbständige (Werbungskosten) und selbständige (Betriebsausgaben) Tätigkeit verteilt, in Summe bleibt es aber bei den maximal 1.250 €. Korrekt?
3. Was ist mit der Nutzung der Einrichtung des Arbeitszimmers für die nichtselbständige Tätigkeit? Muss das irgendwie extra deklariert werden oder ist das als linke Tasche-rechte Tasche dem Finanzamt egal?