All in one Drucker bei Weiterbildung angeben

  • Hallo zusammen


    Ich habe 2019 eine Fortbildung angefangen (Fernstudium Techniker). Arbeite nach wie vor in Vollzeit.

    2020 habe ich mir ein All in one Gerät gekauft.

    Ich nutze es natürlich auch privat aber auch häufig für die Weiterbildung.

    Wenn ich mich nicht täusche, kann ich dieses Gerät absetzen.

    Jetzt stellt sich mir nur die Frage wo ich das angeben muss und ob ich den vollen Betrag absetzen kann oder ob ich es halbieren muss da es auch privat genutzt wird.

    Gebe ich das bei den Werbungskosten an bzw. im Bereich in dem ich auch die Weiterbildungskosten angebe?

    Ich finde irgendwie nicht den passenden Bereich dafür um das Gerät anzugeben.



    Der Preis des Geräts lag bei 379€. Somit kann ich es, so viel ich weiß, auf einmal absetzen.


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Der Preis des Geräts lag bei 379€. Somit kann ich es, so viel ich weiß, auf einmal absetzen.

    Aber nur, soweit es auf den beruflich genutzten Teil entfällt. Der Privatanteil ist selbstverständlich abzugrenzen.


    ... oder ob ich es halbieren muss da es auch privat genutzt wird.

    Das wäre das Mindeste an Kürzung, sofern Du eine höhere berufliche Nutzung nicht glaubhaft machen kannst.