Anlage G und EÜR zu einer abgeschickten Einkommenssteuererklärung nachreichen. Geht das wenn ja wie geht das=

  • Hallo,


    ich habe ein Problem.


    Ich habe meine Steuererklärung im April abgeschickt. Habe darin Nebeneinkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit angegeben. ( 650,00 Euro Jahr )

    Jetzt habe ich von Finanzamt eine neue Einkommensteuernummer / Umsatzsteuernummer / Umsatzsteuer ID-Nr. erhalten.


    wie kann ich jetzt die Anlage G und EÜR an das Finanzamt übermitteln.


    Kann ich meine alte Steuererklärung noch mal neu bearbeiten und darin die Steuernummern und Anlagen einfügen oder wie kann ich sonst verfahren. Habe das nebenberufliche Gewerbe erst letztes Jahr aufgenommen und werde es Ende 2021 wieder einstellen.


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen

  • Du kannst - wenn die Erklärung noch nicht gelöscht wurde - diese ergänzen und noch einmal absenden. Aber vorher mit dem FA sprechen, dass eine neue Erklärung abgesandt wurde.

    Oder - alternativ: du erstellst diese Anlagen in deiner Datei und druckst sie aus. Über MeinElster (Internetportal) kannst du diese dann nachreichen.