Eingabe Kosten öffentliche Verkehrsmittel bei Jobwechsel

  • Moin,


    kurze Frage:


    Ich habe letztes Jahr während des Jahres den Job gewechselt. Beim ersten Job (Jan.- Mai) habe ich die Entfernung eingegeben und dann natürlich auch die Kosten für die öffentlichten Verkehrsmittel, die die Entfernungspauschale bei weitem übersteigen (Jahresabo). Beim zweiten Job lass ich dann die Kosten für die Öffis/das Jahresabo dann einfach weg? Oder soll ich die Kosten des Jahresabos jeweils aufteilen?


    Vielen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Beim zweiten Job lass ich dann die Kosten für die Öffis/das Jahresabo dann einfach weg? Oder soll ich die Kosten des Jahresabos jeweils aufteilen?

    Du trägst alles so ein, wie es eben für jedes Arbeitsverhältnis gegeben war. Bei allen Einträgen eben ggf. auch das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel. Und dann wird eben das im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum günstigere Ergebnis berücksichtigt. Entweder die Entfernungspauschalen oder die im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Kosten ÖPNV.


    Das haben wir aber auch schon mehrfach erläutert und sollte sich sicherlich schnell über die erweiterte forumssuche auffinden lassen.

  • Das beantwortet meine Frage leider nicht. Die ÖPNV Kosten sind ein Jahresabo mit einer einmaligen Zahlung im Januar. Soll ich diese Kosten nun also splitten und hälftig aufteilen auf die beiden Jobs oder nur bei einem Job angeben und bei dem anderen Null? Denn bei beiden Jobs jeweils den kompletten Betrag ist ja sicherlich komplett falsch?


    Über die Suche habe ich eine Antwort auf diese konkrete Frage leider nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    • Offizieller Beitrag

    Das beantwortet meine Frage leider nicht.

    Doch.

    Und dann wird eben das im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum günstigere Ergebnis berücksichtigt. Entweder die Entfernungspauschalen oder die im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Kosten ÖPNV.


    Denn bei beiden Jobs jeweils den kompletten Betrag ist ja sicherlich komplett falsch?

    Das spielt für das Ergebnis doch keinerlei Rolle, da die im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr angefallenen Beträge mit den für das Kalenderjahr zu berücksichtigenden Entfernungspauschalen verglichen werden.


    Über die Suche habe ich eine Antwort auf diese konkrete Frage leider nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Es wird immer wieder auf die maßgeblichen Beträge im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum hingewiesen.


    Und bei der ESt gilt immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

  • Zitat

    Das spielt für das Ergebnis doch keinerlei Rolle, da die im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr angefallenen Beträge mit den für das Kalenderjahr zu berücksichtigenden Entfernungspauschalen verglichen werden.

    Also sorry aber das kann nicht sein. Wenn ich bei meinem 1. Job den kompletten ÖPNV Betrag eingebe, ändert sich das Ergebnis. Wenn ich dann den kompletten ÖPNV Betrag bei meinem 2. Job nochmal angebe, ändert sich das Ergebnis nochmal. Da ich den ÖPNV Betrag ja aber nur einmal bezahlt habe, kann das nicht richtig sein. Dann würde ich meinen gezahlten ÖPNV Betrag ja zweimal absetzen wollen, den ich aber nur einmal bezahlt habe...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich bei meinem 1. Job den kompletten ÖPNV Betrag eingebe, ändert sich das Ergebnis. Wenn ich dann den kompletten ÖPNV Betrag bei meinem 2. Job nochmal angebe, ändert sich das Ergebnis nochmal.

    Und wer hat gesagt, dass Du den einen Betrag zweimal angeben sollst? ?(

  • Genau das war doch meine Frage :D


    Ob ich den Betrag nur einmal angeben soll (bei meinem 1. Job), oder hälftig splitten soll (und dann je Hälfte bei Job 1 und Job 2) oder bei beiden Jobs den vollen Betrag...


    Daraufhin hast Du geschrieben es spiele keine Rolle...

  • oder bei beiden Jobs den vollen Betrag...

    Nie im Leben. Du hast nur einmal den Betrag gezahlt - wie kommst du auf die Idee, den Betrag doppelt einzugeben? Man könnte den Betrag z. B. monatweise aufteilen auf alten Arbeitgeber und neuen Arbeitgeber, aber nicht einfach doppelt.

  • oder bei beiden Jobs den vollen Betrag...

    Nie im Leben. Du hast nur einmal den Betrag gezahlt - wie kommst du auf die Idee, den Betrag doppelt einzugeben? Man könnte den Betrag z. B. monatweise aufteilen auf alten Arbeitgeber und neuen Arbeitgeber, aber nicht einfach doppelt.

    Ja ist mir ja klar, kam ich nur drauf, weil miwe4 meinte, es spiele keine Rolle (siehe oben).


    Aber danke für Deine Antwort, dann weiß ich jetzt, dass ich den Betrag einfach aufsplitten kann. Genau das war ja meine ursprüngliche Frage :)

    • Offizieller Beitrag

    Ob ich den Betrag nur einmal angeben soll (bei meinem 1. Job), oder hälftig splitten soll (und dann je Hälfte bei Job 1 und Job 2) oder bei beiden Jobs den vollen Betrag...

    Wie kommt man auf die Idee, einen Betrag doppelt anzusetzen, nur weil es zwei AG betrifft? Mit meiner Bemerkung meinte ich, was ich anschließend nochmals betont habe, dass eine Aufteilung oder ein voller Ansatz keinen Unterschied macht, da eben die im Kalenderjahr insgesamt gezahlten Beträge entscheidend sind. Wie man daraus schließen kann, einen Betrag zweimal anzusetzen, das verschließt sich mir.


    Man könnte den Betrag z. B. monatweise aufteilen auf alten Arbeitgeber und neuen Arbeitgeber, aber nicht einfach doppelt.

    Aber danke für Deine Antwort, dann weiß ich jetzt, dass ich den Betrag einfach aufsplitten kann. Genau das war ja meine ursprüngliche Frage :)

    Was aber nicht richtig ist, da nach dem EStG der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich ist. Diesen kleinen aber entscheidenden Unterschied merkt man spätestens bei einem jahresübergreifenden Sachverhalt. Denn da kann sich im Zweifel ein ganz anderes Ergebnis ergeben.


    Jahreskarte für ÖPNV in welchem Jahr zur Einkommensteuer?

  • Wie kommt man auf die Idee, einen Betrag doppelt anzusetzen, nur weil es zwei AG betrifft? Mit meiner Bemerkung meinte ich, was ich anschließend nochmals betont habe, dass eine Aufteilung oder ein voller Ansatz keinen Unterschied macht, da eben die im Kalenderjahr insgesamt gezahlten Beträge entscheidend sind. Wie man daraus schließen kann, einen Betrag zweimal anzusetzen, das verschließt sich mir.

    Gut, dann habe ich dich hier Missverstanden.



    Was aber nicht richtig ist, da nach dem EStG der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich ist. Diesen kleinen aber entscheidenden Unterschied merkt man spätestens bei einem jahresübergreifenden Sachverhalt. Denn da kann sich im Zweifel ein ganz anderes Ergebnis ergeben.

    Also doch nur für den ersten Job (Zahlung nämlich im Januar) und im zweiten zwar angeben, man habe ÖPNV genutzt, aber "null" euro angeben und den Warnhinweis von WISO ignorieren?

    • Offizieller Beitrag

    Also doch nur für den ersten Job (Zahlung nämlich im Januar) und im zweiten zwar angeben, man habe ÖPNV genutzt, aber "null" euro angeben und den Warnhinweis von WISO ignorieren?

    Ja. Den Prüfhinweis einfach quittieren.

    • Offizieller Beitrag

    Also doch nur für den ersten Job (Zahlung nämlich im Januar) und im zweiten zwar angeben, man habe ÖPNV genutzt, aber "null" euro angeben und den Warnhinweis von WISO ignorieren?

    Genau.


    Ja. Den Prüfhinweis einfach quittieren.

    :thumbsup: