Kauf Domain für 30T€ - Wie buchen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe für 30.000€ eine Domain gekauft und frage mich nun, wie ich die im SKR03 am besten verbuche. Wenn ich sie - wie manchmal empfohlen - als "0025 Ähnliche Rechte und Werte" buche, dann scheint der Betrag nicht als gewinnmindernde Betriebsausgabe in der EÜR auf. Also doch besser als Werbekosten buchen?


    Vielen Dank

    ChN3

  • Aber es ist ja dennoch eine Betriebsausgabe, welche meinen Gewinn minder

    Nein! Es ist die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes, der dem Betrieb auf mehr als ein Jahr dienen soll. Und da Domains keiner Abnutzung unterliegen, wird das Ganze erst bei Verkauf der Domain wirksam über die Rechnung Veräußerungspreis einschl. Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreis einschl. Nebenkosten.

    Bis dahin hast du einen Gegenstand in den immateriellen Wirtschaftsgütern. Bei 30 TEUR sieht das Finanzamt schon etwas genauer hin.

  • Was ist denn "nachversteuertes Einkommen"? Du erzielst mit der Domain Einkommen, das wird dann besteuert, richtig. Und wenn du die Domain verkaufst, versteuerst du eben nicht den vollen Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Erlös und Ankauf.

  • Das heisst dass ich die Kosten von meinem nachversteuerten Einkommen privat bezahlen muss? Und was ist mit den 19% USt., welche ja auch im Kaufpreis enthalten ist?

    Hast Du Dich vor Gründung Deines Unternehmens eigentlich mal überhaupt in irgendeine Richtung von einem Profi in einer eingehenden steuerlichen Erstberatung in Deine unternehmerischen Pflichten und etwaige Konsequenzen einweisen lassen? Z.B. auch etwaige Konsequenzen von Privateinlagen/Privatentnahmen etc.? Neben dem Ganzen bringst Du jetzt auch noch Einkommensteuer und Umsatzsteuer durcheinander. Wende Dich an einen Profi, der Schlimmeres verhüten kann.

  • Selbstverständlich werden meine Geschäftsprozesse mit einem Steuerberater abgestimmt und geprüft. Da ich als Freiberufler arbeite, läuft es bei mir aber darauf raus, dass jede nicht gewinnmindernde Ausgabe defakto von meinem Privatgeld abgeht.


    Eine Domain kauft man nicht alle Tage. Deshalb ist der Prozess sowohl für mich, als auch für meinen Steuerberater neu. Der Schutz von Markenrechten oder das Design eines Logos sind schließlich auch gewinnmindernd. Also muss das doch auch beim Kauf einer Domain irgendwie möglich sein. Dass bei Buchung auf "0025 Ähnliche Rechte und Werte" zumindest die USt. in die EÜR fliesst, habe ich mittlerweile herausgefunden. Aber auch der Domainkauf sollte doch irgendwie den Gewinn mindern können.

  • Die Vorsteuer kannst du geltend machen, da gelten andere Regeln (Leistung erbracht, Rechnung i.S. § 14 UStG liegt vor --> Achtung: du musst prüfen, ob die Rechnung den Vorgaben des § 14 UStG entspricht). Das ist völlig unabhängig von der Behandlung in der Einkommensteuer.

    Ich kann mich Walzerkoenig nur anschließen: hier sind Wissenslücken, die für einen Unternehmer gefährlich sein können. Hier sagt die Rechtsprechung ganz klar, wer etwas nicht weiß, muss sich professionelle Hilfe holen.

  • Eine Domain kauft man nicht alle Tage. Deshalb ist der Prozess sowohl für mich, als auch für meinen Steuerberater neu.

    Tut mir leid - wenn ein Steuerberater nicht weiß, wie eine Domain zu behandeln ist, hat er den Titel nicht verdient! Es gibt eindeutige Vorschriften, die auch für Domains gelten. Dann soll es sich "schlau" machen - es gibt genügend Stellen, wo er nachschlagen kann (z. B. bei Datev in LEXinform).

  • Eine Domain kauft man nicht alle Tage. Deshalb ist der Prozess sowohl für mich, als auch für meinen Steuerberater neu.

    Also sorry. Ein Steuerberater, der das nicht weiß. Ich kann es kaum glauben. Und wenn er es wirklich nicht wissen sollte, dann schaut er in seine Quellen, die umfangreicher sind als unsere, und hat die Frage innerhalb von Sekunden gelöst. Die ist nämlich so eindeutig, dass es da keinerlei Zweifel gibt.


    zumindest die USt. in die EÜR fliesst, habe ich mittlerweile herausgefunden.

    Hat ja auch niemand behauptet, dass diese bei EÜR nach § 4 Absatz3 EStG nicht als Betriebsausgabe absetzbar wäre. Nützt Dir bei der EÜR nur wenig, da diese im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Erstattung des FAs aus der UStVA bzw. USt-JE wiederum bei Dir eine Betriebseinnahme darstellt.


    Aber auch der Domainkauf sollte doch irgendwie den Gewinn mindern können.

    Wenn Du uns und Deiner Software schon nicht glaubst, dann gib doch das Stichwort Domain einfach mal in eine Suchmaschine Deiner Wahl ein. Am besten kombiniert mit einem zweiten Suchwort zwecks Minimierung der Trefferliste.

  • Das Ganze hat mir keine Ruhe gelassen.

    Sind die 30T wirklich für die Domain geflossen? Also für die webadresse http://www.architekt-xxz.de? Das kann ich nicht glauben. So teuer sind Domains nicht. Stecken da Entwicklungskosten für den Webauftritt (also die Website) mit drin? Das muss man trennen. Die Domain ist immateriell und nicht abnutzbar, die Entwicklungskosten sind abnutzbar, da eine Webseite mit der Zeit veraltet.

  • Ja, es handelt sich dabei um DIE Top-Domain in meiner Branche, also nicht vergleichbar mit einer architekt-xxz.de - Aus unternehmerischer Sicht ist diese Domain definitiv die 30T € wert, auch ohne Website.


    Dann wäre es in diesem Fall besser gewesen, den Domainkauf mit einer Beratungs-Dienstleistung zu verknüpfen, sodass zumindest ein Teil der Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden kann?

  • Dann wäre es in diesem Fall besser gewesen, den Domainkauf mit einer Beratungs-Dienstleistung zu verknüpfen, sodass zumindest ein Teil der Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden kann?

    en? Wenn Die Domain die 30.000€ wert ist, dann hätte der Dritte dann eben noch eine Beratungsleistung, die Du wahrscheinlich gar nicht gebraucht hättest draufgeschlagen. Und über irgend etwas drehen würde ich hier gar nicht erst anfangen zu diskutieren. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, also musst Du damit leben.


    Und wo ist das Problem:

    Ja, es handelt sich dabei um DIE Top-Domain in meiner Branche, also nicht vergleichbar mit einer architekt-xxz.de - Aus unternehmerischer Sicht ist diese Domain definitiv die 30T € wert, auch ohne Website.

    Also alles gut. Rechnet sich dann doch auf Dauer. Und irgendwann kommt das Geld wieder rein.

  • Und irgendwann kommt das Geld wieder rein.

    sehe ich auch so.

    Ein wenig Schwund sollte bei jeder Investition einkalkuliert werden.

    Und wer denkt er könne seine Risikobereitschaft über Abschreibungen auf die Allgemeinheit umlegen sollte sich vorher informieren.

    Reicht schon wenn ein möglicher Zinsaufwand für das Bankdarlehen den Gewinn/Überschuss mindert.

  • Ich war bislang davon ausgegangen, dass alle betriebsrelevanten Ausgaben auch gewinnmindernd angesetzt werden können. Aber offenbar gilt dies in Deutschland nur für Uraltbranchen, nicht aber für Zukunftsmärkte. Eine gute Domain ist im 21. Jahrhundert weit erfolgsentscheidender als teure Firmenautos, Geschäftsreisen oder Druckerpapier. Und dennoch wird die Anschaffung steuerlich als Privatvergnügen bewertet? Gute Nacht, Digitalwüste Deutschland!

  • Aber offenbar gilt dies in Deutschland nur für Uraltbranchen, nicht aber für Zukunftsmärkte.

    verzeihung....ein Auto kann man abnutzen. Daher eine Abschreibung für Wertverlust.

    Wenn Du Deine Domain nächstes Jahr für 1000,-- verkaufst hast Du einen abschreibbaren Wertverlust von 29k.

    Das ist doch auch ein "betriebsrelevanter Aufwand"

    oder Du kaufst Dir ein Buch über Betriebswirtschaftslehre....das ist, im Gegensatz zu Goldbarren, sofort geltend zu machender Aufwand.