Kauf Domain für 30T€ - Wie buchen?

  • Dieser Logik folgend geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Domain auch im Jahr 645987 n. Chr. noch einen unverminderten, ewigen Wert haben wird...

    Ja, absolut, solange Sie noch einen Restwert von 1.-€ besitzt und es dann noch die nötige Infrastruktur dafür gibt.


    Es ist aus meiner Sicht eigentlich ganz einfach erklärt: Nicht die Aussgabe der 30.000 Euro mindert Deinen Gewinn sondern die Jährliche Abschreibung dazu.

    Du solltest Dich auf jeden Fall mit Deinem Steuerberater beraten ob es bei diesen Summen nicht gleich sinnvoller wäre das ganze auf ordentliche Beine zu stellen und eine Firma gründen ? Aber wenn dieser Steuerberater noch nicht mal weiss wie man mit einem Domainkauf umgeht wäre es vielleicht besser sich gleich einen Neuen zu suchen.

    Aber das ist momentan ja auch nicht ganz einfach....

  • sondern die Jährliche Abschreibung dazu.

    eine Domain, eine Adresse, ein Name kann nicht abgeschrieben werden. Daher sag man ja auch "Namen sind wie Schall und Rauch" da ist nichts was Rost ansetzen, oder vermodern kann.

    Wenn sie irgendwann mal einen Rest-Buchwert von x = 0 haben sollte, hat sich der Besitzer entweder verzockt oder den Namen zu wenig gepflegt.

  • Du solltest Dich auf jeden Fall mit Deinem Steuerberater beraten ob es bei diesen Summen nicht gleich sinnvoller wäre das ganze auf ordentliche Beine zu stellen und eine Firma gründen ?

    Heißt das, dass ich im Rahmen z.B. einer GmbH doch Möglichkeiten hätte, die Domain gewinnmindernd anzusetzen? Oder ist es dort genauso nur ein gewinnneutrales immaterielles Betriebsvermögen?


    In den meisten EU-Staaten mindert ein Domainkauf übrigens sehr wohl den Gewinn. Es wohnt dieser Regelung also keine naturgegebene Logik inne.

  • Eher nicht...Hab mal für Euch und Eure Steuerfuzzis gegockelt:


    "

    Die sonstigen immateriellen Einzelwirtschaftsgüter sind regelmäßig abnutzbar und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Eine degressive Abschreibung ist steuerlich nicht zulässig. Außerplanmäßige Abschreibungen (→ Degressive Abschreibung; Teilwertabschreibungen) sind zulässig und handelsrechtlich ggf. geboten.

    Eine Ausnahme macht der BFH für entgeltlich erworbene Domain-Namen, die nicht abnutzbar sein sollen (BFH Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05, BStBl II 2007, 301)."

    und

    https://medien-internet-und-re…lltext.php?mir_dok_id=632

  • Oder ist es dort genauso nur ein gewinnneutrales immaterielles Betriebsvermögen?

    Hast Du den 1. Link von amafinode überhaupt gelesen?

    Zitat

    Erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, Veräußerung oder Entnahme des immateriellen Wirtschaftsgutes erfolgt bei beiden Gewinnermittlungsarten eine Verlust- bzw. Gewinnrealisierung.

    Egal welche Rechtsform

    In den meisten EU-Staaten mindert ein Domainkauf übrigens sehr wohl den Gewinn.

    keine Ahnung ob dem so ist... Ich kann nur die Wartungskosten als Gewinnmindernd geltend machen.

    andre Länder andre Sitten

  • Und dennoch wird die Anschaffung steuerlich als Privatvergnügen bewertet

    Nein - die Domain wird notwendiges Betriebsvermögen und ist dann in der Anlage AVEÜR auch aufzuführen. Bei Verkauf ist dann der Veräußerungsgewinn/-verlust zu ermitteln, der steuerlich berücksichtig wird, also nur eine Verschiebung nach hinten.

    In den meisten EU-Staaten mindert ein Domainkauf übrigens sehr wohl den Gewinn.

    Du verwechselst die handelsrechtlichen IAS mit dem deutschen Steuerrecht. Nach Handelsrecht gelten auch in Deutschland (teilweise) andere Regeln.

  • Und dennoch wird die Anschaffung steuerlich als Privatvergnügen bewertet

    Nein - die Domain wird notwendiges Betriebsvermögen und ist dann in der Anlage AVEÜR auch aufzuführen. Bei Verkauf ist dann der Veräußerungsgewinn/-verlust zu ermitteln, der steuerlich berücksichtig wird, also nur eine Verschiebung nach hinten.

    Das ist ganz wichtig zu verstehen. Es ist trotzdem eine Betriebsausgabe, nur eben leider nicht steuerlich gewinnmindernd.


    Du verwechselst die handelsrechtlichen IAS mit dem deutschen Steuerrecht. Nach Handelsrecht gelten auch in Deutschland (teilweise) andere Regeln.

    Mal unabhängig davon, wie das in anderen Staaten geregelt ist, ist auch das ein wichtiger Unterschied. Möglicherweise würde es den handelsrechtlichen Gewinn einer GmbH mindern, aber trotzdem nicht den steuerlichen Gewinn (ja Gewinn ist nicht Gewinn, sonst wäre es zu einfach).

  • Danke Euch allen ganz herzlich für Eure Hilfe. Ich habe in der Zwischenzeit versucht, einen anderen Steuerberater zu finden, der im Online-Business fit ist. Kurz gesagt: dass man einen Domainkauf nicht gewinnmindernd abschreiben kann, hat die alle überrascht.


    Was würde in Anbetracht dieser merkwürdigen Regelung eigentlich dagegensprechen, dass ich die Domain für 1€ an einen Freund weiterverkaufe, 29.999€ als Verlust gewinnmindernd abschreibe und die Domain dann für 1€ wieder zurückkaufe?

  • Steuerberater zu finden, der im Online-Business fit ist. Kurz gesagt: dass man einen Domainkauf nicht gewinnmindernd abschreiben kann, hat die alle überrascht.

    na dann....

    Was würde in Anbetracht dieser merkwürdigen Regelung eigentlich dagegensprechen,

    ...das solltest Du am besten Deinen neuen Steuerberater fragen. Möglich dass er auch da so fit ist, und Dich davor warnt.

  • Lies einmal § 42 AO, bevor du das machst! Müsstest du nämlich dem Finanzbeamten erklären, warum du einem Freund etwas für 1 Euro verkaufst (kurz nach Kauf), das du selber mit 30 TEUR als angemessen gekauft hast!

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.