Kleinunternehmerregelung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage. Ich bin nebenberuflich selbstständig und werde nach der Kleinunternehmerregelung versteuert. Das heißt ich darf keine MWSt in meinen Rechnungen ausweisen. Soweit ist das auch okay. Jetzt habe ich einen Kunden der besteht auf der MWST Ausweisung auf der Rechnung. Kann ich diese ausweisen und in der Jahresumsatzsteuererklärung angeben oder muß ich dann ab z.b. diesem Monat eine UST Voranmeldung machen. Geht das einfach so oder muß ich das Finanzamt noch irgendwie informieren?


    Ein weiteres Problem ist, ich habe eine Gutschrift erhalten, mit der ein Leistungsempfänger eine von mir erbrachte Leistung abrechnet. Auch hier ist die UST ausgewiesen. Gebe ich dies bei der Jahresumsatzsteuererklärung an, oder muß ich auch hier eine UST Voranmeldung machen. Ich habe schon Anfang diesen JAhres solche Gutschriften erhalten, aber noch keine UST Voranmeldung gemacht, nur bin ic h mir nicht so sicher ob das richtig war. Wie muß ich mich verhalten?


    Für eine Antwort wär ich sehr dankbar!


    Vielen Dank
    Abrafax_72

  • Hallo Abrafax_72,
    hier ein Auszug der Kleinunternehmerregelung!
    Das Sie keine USt ausweisen dürfen ist so nicht richtig.
    Aufgrund Ihrer Umsätze brauchen Sie es nicht! Tun Sie es dennoch, dann müssen Sie diese natürlich dem Finazamt mitteilen. Siehe Auszug!
    Was spricht eigentlich gegen eine Ausweisung der USt?
    Sie müssen allerdings auf Ihrer Rechnung bei Ausweisung der USt dann auch Ihre Steuernummer angeben!
    Am besten ist, Sie stimmen sich mit ihrem Finanzamt ab.
    Das Finanzamt bzw. die Mitarbeiter beisen nicht und geben kompetenten Rat.



    Unternehmer die nur geringe Umsätze tätigen werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Keinunternehmer gelten Unternehmer deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 16.620 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 16.620 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.


    Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.
    Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren.
    In diesem Fall hat er die Möglichkeit auch die
    Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
    Empfehlenswert ist die freiwillige
    Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug
    möglich wird.
    Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.


    Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären.
    Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.



    Zum zweiten Problem:
    Die USt in der Gutschrift muss dem Finanzamt angegeben werden.


    Viel Erfolg!
    Kivoreb

  • Hallo Kivoreb,


    vielen Dank für die Antwort. Eine Frage stellt sich noch bei den Gutschriften. Muß ich die UST aus den Gutschriften in dem Monat angeben in dem ich sie erhalte oder reicht das wenn ich das auf einmal mit der Jahresumsatzsteuererärung nacherkläre.


    Vielen Dank,


    Abrafax_72

  • Hallo Abrafax_72,
    soweit ich weiß können Sie die USt-Anmeldung am Jahresende machen, erfragen Sie dieses aber bitte, zu Ihrer Sicherheit, beim Finanzamt/Steuerberater!!
    Bitte achten Sie darauf auch wenn Sie die USt-Anmeldung machen bedeutet das nicht gleich die Berechtigung zum VSt-Abzug, es sei denn Sie optieren.


    Alles Gute
    kivoreb

  • Hallo Kivoreb,


    danke für Deine Antwort. Habe mich beim FA erkundigt und es ist so wie Du geschrieben hast. Üprigens die Leute beim FA waren sehr freundlich und haben kompetent Auskunft erteilt und das kostete nur einen Anruf.


    Bis dahin,


    Abrafax_72