Einkommensteuer entspricht nicht der Lohnsteuer

  • Hallo Leute,


    ich habe jetzt schon einige ähnliche threads gelesen, aber so richtig verstehe ich das Thema immer noch nicht. Es geht um die Berechnung der Einkommens- und Lohnsteuer.


    Vielleicht erkläre ich erstmal meinen aktuellen Fall als Aufhänger:

    Ich habe letztes Jahr als normaler Arbeitnehmer (Werkstudent) 17 600€ Brutto verdient. Davon hat mein Arbeitsgeber 711€ Einkommenssteuer (Lohnsteuer) einbehalten. Nach meinem Verständnis sollte sich doch dann die durch das Finanzamt berechnete Einkommenssteuer in einer ähnlichen Größenordnung bewegen, damit man erstmal +-0 rauskommt. Bei mir ist es jetzt aber so, dass die durch das Steuerprogramm berechnete Einkommenssteuer fast doppelt so hoch ist, wie die vom Arbeitgeber abgeführte Einkommenssteuer (mittlerweile habe ich auch einen Bescheid vom Finanzamt, dem die selbe Rechnung zugrunde liegt. Ein Anruf beim Finanzamt konnte mir allerdings auch nicht weiterhelfen). So komme ich direkt zum Start auf eine Nachzahlung, die ca. meiner bereits gezahlten Lohnsteuer entspricht? Kann das sein? Ich bin wirklich der einfachste anzunehmende Steuerfall: Single, nicht-selbstständig, keine extra Sachen oder irgendwas. Einfach nur ein Gehalt vom Arbeitsgeber.


    Ich habe mal einen Screenshot angehangen. Kann mir das jemand erklären? Braucht ihr noch mehr Infos?



    Danke und viele Grüße

    Jakob

  • Gut, ich denke das habe ich Verstanden. Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommenssteuer. Genau deshalb wundert es mich ja, dass die gesamte Einkommenssteuer meine Lohnsteuer übersteigt, da ich keinerlei Einkünfte zusätzlich zu meinem Lohn habe. Sollte so nicht die Lohnsteuer der Einkommenssteuer entsprechen? Oder was habe ich deiner Meinung nach nicht verstanden? :)

  • Genau deshalb wundert es mich ja, dass die gesamte Einkommenssteuer meine Lohnsteuer übersteigt, da ich keinerlei Einkünfte zusätzlich zu meinem Lohn habe.

    vllt. war die Steuerklasse falsch oder es wurden noch Zinseinkünfte von der Bank gemeldet etc.

    Mal warten was die "Steuergurus" (Foren-fachmoderatoren) sonst noch so wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Genau deshalb wundert es mich ja, dass die gesamte Einkommenssteuer meine Lohnsteuer übersteigt, da ich keinerlei Einkünfte zusätzlich zu meinem Lohn habe. Sollte so nicht die Lohnsteuer der Einkommenssteuer entsprechen?

    Der Steuereinbehalt laut Lohnsteuertabelle ist bei Steuerklasse 1 richtig. Das riecht für mich nach einem Fall der Mindestvorsorgepauschale. Ist zufällig in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung vorhanden (z.B. 1.900€)?

  • Genau deshalb wundert es mich ja, dass die gesamte Einkommenssteuer meine Lohnsteuer übersteigt, da ich keinerlei Einkünfte zusätzlich zu meinem Lohn habe. Sollte so nicht die Lohnsteuer der Einkommenssteuer entsprechen?

    Der Steuereinbehalt laut Lohnsteuertabelle ist bei Steuerklasse 1 richtig. Das riecht für mich nach einem Fall der Mindestvorsorgepauschale. Ist zufällig in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung vorhanden (z.B. 1.900€)?

    Dort steht tatsächlich 1.897,20€ drin. Was bedeutet das?

    • Offizieller Beitrag

    Dort steht tatsächlich 1.897,20€ drin. Was bedeutet das?

    Das bedeutet, dass bei Dir die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wurde und Du somit gemäß § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet bist. Der Grund dafür liegt eben darin, dass diese Fälle der Mindestvorsorgepauschale sehr oft zu Nachzahlungsfällen führen.

  • Ok danke schon mal, aber wie kommt es zu diesem Fall und warum wurde das im vorherigen Jahr nicht berücksichtigt? Es hat sich nichts bei mir verändert, außer, dass ich im letzten Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe. ich habe gerade probiert mich zu dem Thema einzulesen, aber ich glaube mir fehlen leider die Grundlagen, weil so richtig verstanden habe ich nicht, was ich gelesen habe.


    Wie wirkt sich denn diese Mindestvorsorgepauschale auf die Steuer aus? Kann ich irgendwas dagegen tun? Hat das mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen zu tun? Habe ich irgendwas falsch gemacht?

  • PS: Ich sehe gerade, dass die wiso Software zu Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung sagt, dass diese weder vom Programm noch von der Finanzverwaltung ausgewertet wird und rein informativ ist. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.

    • Offizieller Beitrag

    Es hat sich nichts bei mir verändert, außer, dass ich im letzten Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe.

    Also hat sich doch etwas verändert.


    Wie wirkt sich denn diese Mindestvorsorgepauschale auf die Steuer aus?

    Siehst Du doch. Mindert die Lohnsteuer und hat für die ESt-Veranlagung keinerlei Bedeutung.


    PS: Ich sehe gerade, dass die wiso Software zu Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung sagt, dass diese weder vom Programm noch von der Finanzverwaltung ausgewertet wird und rein informativ ist. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.

    Weil es eine Information für die Finanzverwaltung ist, mit der o.g. einkommensteuerrechtlichen Konsequenz einer zu prüfenden Pflichtveranlagung i.S.d. genannten Vorschrift.

  • Ok, also ich fasse es nochmal kurz zusammen, um zu gucken, ob ich den Teil jetzt erstmal verstanden habe.

    • Ich bin Werkstudent und habe daher keinen Arbeitnehmeranteil bei der Kranken- und Pflegeversicherung.
    • Deshalb schreibt mein Arbeitgeber die Mindestvorsorgepauschale in die Lohnabrechnung (ist das quasi ein "service" für mich oder braucht der Arbeitgeber die Zahl auch für irgendwas?)
    • Die Mindestvorsorgepauschale wird mir vom Bruttolohn abgezogen und reduziert so meine Steuer. (Findet das bereits vor der Lohnabfuhr durch den Arbeitsgeber statt oder erst mit der Steuererklärung?)
    • Es ist also quasi ein Pauschalbetrag für meine Aufwendungen für die Vorsorgeversicherungen. Ist das korrekt?


    Mir ist aber immer noch nicht ganz klar, wie das dann automatisch zu der großen Nachzahlung führen kann. Für eine Nachzahlung müsste ich ja in der Vergangenheit zu wenig Steuern oder Abgaben gezahlt haben. Ich kann mir nicht vorstellen, wo das passiert sein soll.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist aber immer noch nicht ganz klar, wie das dann automatisch zu der großen Nachzahlung führen kann. Für eine Nachzahlung müsste ich ja in der Vergangenheit zu wenig Steuern oder Abgaben gezahlt haben. Ich kann mir nicht vorstellen, wo das passiert sein soll.

    Liegt doch auf der Hand, wenn die tatsächlich gezahlten und abziehbaren Vorsorgeaufwendungen geringer sind, als die im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigte (Mindest-)Vorsorgepauschale.

  • Okay, das macht prinzipiell Sinn. Aber: Die Vorsorgepauschale und die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen unterscheiden sich bei mir nur um 700€. Dadurch kann doch eigentlich keine Nachzahlung von über 500€ zustande kommen. Das Wiso Steuersparbuch sagt ja auch in der toolbox, dass Zeile 28 gar nicht ausgewertet wird.


    Wenn ich mein Bruttogehalt in einen Online Rechner eingebe, kommt sogar eine niedrigere (ein paar Euro) Steuer raus, als ich gezahlt habe und keineswegs mehr. Zumal ich die Nachzahlung ja auch angezeigt bekomme, wenn ich gar keine tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen eintrage. Sobald ich meine Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung eintrage wird die Nachzahlung geringer.

  • Du darfst nur den AN-Anteil der Sozialversicherung mit der MIndestvorsorgepauschale vergleichen, nur für diesen wird die Pauschale angesetzt. Dann dürfte der Unterschied sehr viel größer werden.

    Außerdem musst du berücksichtigen, dass der Einkommensteuertarif nicht linear verläuft, sondern progressiv und gerade bei kleinen Einkommen ist der Schritt vom Grundfreibetrag zur ersten Stufe sehr hoch (von 0 auf 18% auf die Differenz zwischen Einkommen und Grundfreibetrag).