Entnahme von Wirtschaftsgütern bei Kleinunternehmer-Gewerbe mit Zeitwert -> wie in WISO Steuer-Sparbuch durchführen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Verwendung von WISO Steuer-Sparbuch 2021. Und zwar möchte ich aus meinem gewerblichen Anlagevermögen Wirtschaftsgüter entnehmen, die ich verkauft habe bzw. die kaputt gegangen sind. Ich bin Kleinunternehmer und so auch steuerlich beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt angemeldet.


    Es geht bspw. um ein Peripheriegerät mit 3 Jahren Abschreibedauer (Anschaffungskosten: 909,00 €). Die Abschreibungen habe ich durch WISO berechnen lassen. Dadurch war vorgesehen:


    2018: 76

    2019: 303

    2020: 127


    Nun habe ich das Gerät aber 2020 verkauft. Die Einnahme aus diesem Verkauf habe ich in der EÜR angegeben. Ich habe daher in der Wirtschaftsgut-Maske folgende Frage mit "Ja" beantwortet: "Wurde das Wirtschaftsgut 2020 verkauft, gestohlen oder konnte aus einem anderen Grund nicht mehr genutzt werden?". Ich habe dann das Datum eingetragen, wann der Verkauf stattgefunden hat. In der Maske steht dann "Restwert zu diesem Zeitpunkt: 403,00 €". Unten steht dann "Abschreibungen 2020: 127,00 €", was ich etwas verwirrend finde, warum das nun noch abgeschrieben wird.


    Ihr findet die ganze Maske noch mal im Anhang. Es steht dort als Restwert 403 EUR. Dies wird dann als Betriebsausgabe angesetzt, was doch korrekt wäre??


    Ich habe das dann so eingereicht und das Finanzamt bemängelt nun, dass ich die Wirtschaftsgüter zum Buchwert und nicht zum Zeitwert entnommen habe.


    Ich verstehe schon, dass 403 EUR der errechnete Buchwert ist, der sich aus Anschaffungskosten - Abschreibungen ergibt. Erwartet das Finanzamt nun, dass ich stattdessen den Verkaufswert angebe, da dieser ja "nachgewiesenermaßen" der Zeitwert ist? Wie soll ich den Zeitwert sinnvoll ermitteln (Zeitwert = Neuwert - Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung). Das ist ja Interpretationssache.


    Nun verstehe ich nicht so ganz, was ich falsch gemacht habe bzw., was ich noch einstellen muss, damit es anerkannt wird :(


    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, wie ich das ganze in der WISO-Software einstellen muss.


    Danke im Voraus!


    Ciao The_Unknown

  • vorab:

    es ist immer sehr hilfreich wenn bei solchen Fragen Anschaffungsdatum und Art/Bezeichnung des Anlagegut anonymisiert-unkenntlich gemacht werden. Warum auch immer :/


    127,00 €", was ich etwas verwirrend finde, warum das nun noch abgeschrieben wird.

    weil Du noch 5 Monate bis zum Verkauf abschreiben musst. also 127,--

  • Danke schon mal für deine Antwort!


    vorab:

    es ist immer sehr hilfreich wenn bei solchen Fragen Anschaffungsdatum und Art/Bezeichnung des Anlagegut anonymisiert-unkenntlich gemacht werden. Warum auch immer :/

    Ich dachte, es wäre schon generisch genug, aber jetzt habe ich mal lieber alles unkenntlich gemacht ;) Danke für den Hinweis.



    weil Du noch 5 Monate bis zum Verkauf abschreiben musst. also 127,--

    Ah ok, verstehe.


    Und weißt du, was ich nun falsch gemacht habe? Laut Finanzamt soll ich ja statt des Buchwerts den Zeitwert ansetzen :/

  • Das ist auch richtig, denn sonst kannst du ja kein Entnahmeergebnis ermitteln. Da bei einer Entnahme kein Verkaufspreis vorliegt (du hast nicht an einen fremden Dritten verkauft), musst du durch Recherchen (Internet, Zeitung, Angebote etc.) den tatsächlichen unter fremden Dritten üblichen Preis zum Entnahmezeitpunkt ermitteln. Bei Verschrottung ist dieser in der Regel eher Null, da außer Schrotthändlern keiner mehr kauft. Aber das solltest du auch belegen können ("glaubhaft machen"). Der Buchwert wird vom tatsächlichen Wert abgezogen und daraus hast du dann das Entnahmeergebnis.

  • Erst mal danke für deine Antwort!


    Naja, ich hatte ja beide Fälle. Einmal sind Artikel kaputt gegangen und einmal habe ich sie verkauft wie oben beschrieben. Die verkauften Sachen habe ich auch wieder als Betriebseinnahme angegeben.


    Du meinst also, ich muss beides Fälle verschieden behandeln? Ich habe bei beiden die Checkbox "Wurde das Wirtschaftsgut 2020 verkauft, gestohlen oder konnte aus einem anderen Grund nicht mehr genutzt werden?" angeklickt. Der Unterschied, den ich gemacht habe, war, dass ich halt nur die Sachen, die ich verkauft habe, als Einnahme deklariert habe. Bei den anderen Sachen habe ich keine Einnahme verbucht, weil diese ja kaputt gegangen sind. Muss ich diese Artikel anders behandeln, also eine andere Checkbox anklicken? Oder habe ich schon bei den verkauften Sachen etwas falsch angeklickt?


    Scheinbar muss man hier zwischen beiden Fällen differenzieren und das Finanzamt denkt, dass die Sachen, die ich nicht als Einnahme definiert habe, ich dann für privat entnommen habe?


    Vielen Dank für deine Hilfe!!

  • Man muss jedes einzelne Wirtschaftsgut betrachten, und du hast zwei unterschiedliche Fälle. Schreibe dem Finanzamt, dass du verschrottet hast, reicht vielleicht bei diesen Teilen aus. Beim Rest musst du den Veräußerungswert glaubhaft machen.

  • Ich dachte, es wäre schon generisch genug, aber jetzt habe ich mal lieber alles unkenntlich gemacht ;) Danke für den Hinweis.

    Ich habe es aber umgekehrt gemeint ;)

    wie will man sonst aus unkenntlich gemachten Zahlen/Beträgen auf das zu prüfende Endergebnis kommen.

    Am besten ist bei entsorgten WG das Entsorgungsdatum zu notieren u. zu unterschreiben. Bei mir hat das Finanzamt tatsächlich wegen 5,-- Erinnerungswert für 5 Teile nachgefragt. Die haben dann 5 Bilder vom Entsorgeschrottplatz über Elster nachgereicht bekommen.

  • Alles klar. Ich habe mal einen Termin mit dem zuständigen Bearbeiter ausgemacht, dann kann ich ja hinterher noch mal schreiben, wie es gelöst wurde. Vielleicht hat mal jemand das gleiche Problem ;)