Hallo,
ich habe eine Frage zur Verwendung von WISO Steuer-Sparbuch 2021. Und zwar möchte ich aus meinem gewerblichen Anlagevermögen Wirtschaftsgüter entnehmen, die ich verkauft habe bzw. die kaputt gegangen sind. Ich bin Kleinunternehmer und so auch steuerlich beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt angemeldet.
Es geht bspw. um ein Peripheriegerät mit 3 Jahren Abschreibedauer (Anschaffungskosten: 909,00 €). Die Abschreibungen habe ich durch WISO berechnen lassen. Dadurch war vorgesehen:
2018: 76
2019: 303
2020: 127
Nun habe ich das Gerät aber 2020 verkauft. Die Einnahme aus diesem Verkauf habe ich in der EÜR angegeben. Ich habe daher in der Wirtschaftsgut-Maske folgende Frage mit "Ja" beantwortet: "Wurde das Wirtschaftsgut 2020 verkauft, gestohlen oder konnte aus einem anderen Grund nicht mehr genutzt werden?". Ich habe dann das Datum eingetragen, wann der Verkauf stattgefunden hat. In der Maske steht dann "Restwert zu diesem Zeitpunkt: 403,00 €". Unten steht dann "Abschreibungen 2020: 127,00 €", was ich etwas verwirrend finde, warum das nun noch abgeschrieben wird.
Ihr findet die ganze Maske noch mal im Anhang. Es steht dort als Restwert 403 EUR. Dies wird dann als Betriebsausgabe angesetzt, was doch korrekt wäre??
Ich habe das dann so eingereicht und das Finanzamt bemängelt nun, dass ich die Wirtschaftsgüter zum Buchwert und nicht zum Zeitwert entnommen habe.
Ich verstehe schon, dass 403 EUR der errechnete Buchwert ist, der sich aus Anschaffungskosten - Abschreibungen ergibt. Erwartet das Finanzamt nun, dass ich stattdessen den Verkaufswert angebe, da dieser ja "nachgewiesenermaßen" der Zeitwert ist? Wie soll ich den Zeitwert sinnvoll ermitteln (Zeitwert = Neuwert - Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung). Das ist ja Interpretationssache.
Nun verstehe ich nicht so ganz, was ich falsch gemacht habe bzw., was ich noch einstellen muss, damit es anerkannt wird
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, wie ich das ganze in der WISO-Software einstellen muss.
Danke im Voraus!
Ciao The_Unknown