Fahrkartenerstattung in Steuererklärung eintragen?

  • Guten Abend, zusammen!


    Könnte man mir beim folgenden Sachverhalt, bei dem ich leider nicht den Durchblick habe, bitte weiterhelfen?


    Wenn man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber monatlich die Monatsfahrkarte für den Bus erstattet bekommt und diese Erstattungen in den monatlichen Lohnabrechnungen als steuer- und sozialversicherungsfreie Fahrkartenerstattung ausgewiesen werden, muss man diese steuerfreien Fahrkartenerstattungen irgendwo in der Steuererklärung angeben?


    Die Monatsfahrkarte wird nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt. Die Monatsfahrkarte kostet ca. 50 €. Dieser Betrag wird auch vom Arbeitgeber rückerstattet.


    Werbungskosten werden in der Steuererklärung im Einzelnen nicht geltend gemacht, es soll ausschließlich der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € in Anspruch genommen werden.


    Ich würde mich über jede Hilfestellung freuen.


    Viele Grüße

    Adreas

  • Andreas21

    Hat den Titel des Themas von „Fahrkostenerstattung in Steuererklärung eintragen?“ zu „Fahrkartenerstattung in Steuererklärung eintragen?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Sofern Du ein Steuerprogramm nutzt, welches auch immer, würde ich da mal in der Programmhilfe/-suche oben rechts unter Stichworten wie Entfernungspauschale oder Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte suchen.

  • Sofern Du ein Steuerprogramm nutzt, welches auch immer, würde ich da mal in der Programmhilfe/-suche oben rechts unter Stichworten wie Entfernungspauschale oder Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte suchen.

    Vielen Dank für die Antwort!


    Ich hatte das Thema bereits im Internet recherchiert. Soweit ich das (hoffentlich richtig) verstanden habe, dann wird die Entfernungspauschale um die steuerfrei erstatteten Beirträge für die Monatsfahrkarten gekürzt.


    Ich habe eben noch die Hilfe in der WISO-Steuer-Software aufgerufen und überflogen, aber da steht, soweit ich das absehe, nichts anderes drin.


    Meine Frage ist jetzt: Wenn man in der Steuererklärung keine Entfernungspauschale in Anspruch nimmt, und auch sonst keine Webungskosten geltend macht, muss man dann die steuerfrei erstatteten Beträge für die Monatsfahrkarten in die Steuererklärung überhaupt noch eintragen? Denn es werden in der Steuererklärung ja keine Aufwendungen für Arbeitswege geltend gemacht, die durch die erstatteten Beträge für die Monatsfahrkarten gemindert werden könnten.


    Meine Frage war im Eingangsposting wohl leider nicht so gut formuliert.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber monatlich die Monatsfahrkarte für den Bus erstattet bekommt und diese Erstattungen in den monatlichen Lohnabrechnungen als steuer- und sozialversicherungsfreie Fahrkartenerstattung ausgewiesen werden, muss man diese steuerfreien Fahrkartenerstattungen irgendwo in der Steuererklärung angeben?

    Da diese dann auch in der Lohnsteuerbescheinigung in der dafür vorgesehenen Zeile ausgewiesen wird und Du diese 1:1 zu übernehmen hast, beantwortet Dir Dein Programm diese Frage dann schon in Form eines Prüfhinweises. Einfach mal in einer Testdatei ausprobieren.


    Ich würde persönlich würde die Angaben zur Entfernungspauschale immer vollständig tätigen. Nur so kein Dein Programm Dich übrigens auch optimal unterstützen, sofern auch noch andere Werbungskosten angefallen sein sollten.

  • Zumal dann die Zahlung durch den Arbeitgeber nicht mehr als steuerfrei betrachtet wird, sondern nachträglich besteuert wird. Nur nachgewiesene Ausgaben dürfen steuerfrei ersetzt werden - wenn du keine Kosten hast (weil du auf die Eingabe verzichtest), bedeutet dies, dass die Zahlungen des AG versteuert werden müssen. Daher eingeben, das Finanzamt setzt das für dich Günstigste an.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe in der Zwischenzeit mich noch etwas mehr mit dem Thema Fahrkosten auseinandergesetzt und festgestellt, dass ich in diesem Fall mit der Entfernungspauschale wohl komplett auf dem Holzweg war.


    Bei der Entfernungspauschale geht es ja um den Weg vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (hat miwe4 schon geschrieben, ich hab's nur nicht zur Kenntnis genommen...).


    Im vorliegenden Fall geht es aber eben nicht um Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, sondern um Fahrten zu Kunden (im Auftrag / auf Weisung des Arbeitgebers), die mit dem Bus absolviert werden. Zum Beispiel geht es da früh morgens von Zuhause aus mit dem Bus sofort zum Kunden A, dann mit dem Bus zum Kunden B, dann zu C, dann mit dem Bus nachhause, nachmittags wieder mit dem Bus zu einem Kunden, und so weiter.

    In diesem Rahmen werden auch die Fahrkarten erstattet. Falls ich das richtig verstehe, dann haben diese Erstattungen gar nichts mit der Entfernungspauschale zu tun und mindern diese auch nicht.


    Wie ist dann dann in diesem Fall? Gibt man diese Erstattungen des Arbeitgebers irgendwo an in der Steuererklärung?


    Tut mir leid für die ganze Verwirrung, ich kannte bisher nur die Entfernungspauschle und habe automatisch angenommen, dass es hier darum geht und habe auch meine Frage entsprechend (falsch) formuliert.

  • Nein, das sind Reisekosten. Aber hier gilt auch, dass diese Erstattungen versteuert werden müssen, wenn du keine Kosten hast. Also Reisekosten eingeben und Erstattungen des Arbeigebers absetzen. Weiterhin ein Nullsummenspiel (aber möglicherweise nicht, ich denke da an Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8stündiger Abwesenheit von zu Hause und vom Arbeitsplatz).