Nebengewerbe Freiberufliche Tätigkeit wo eingeben?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine nebenberufliche Tätigkeit und hier auch ein paar kleinere Einnahmen erzielt.

    Wo müsste ich denn nun die Erträge korrekt eintragen?

    Beim Finanzamt bin ich als Freiberufler gelistet.


    Grüße und danke

    Rainer

  • WISO steuer gliedert sich in mehrere Programme, das Steuersparbuch ist eines davon (genau WISO steuer:steuersparbuch). Du musst schon sagen, welches WISO steuer du denn früher hattest und welches du jetzt verwendest.

    Freiberufliche Tätigkeiten können nicht in allen Varianten eingegeben werden.

  • Guten Morgen,

    ah ich sehe mein Tag ist verschwunden. Ich hatte eigentlich WISO Steuer 2021 eingetragen.

    Habe jetzt auch die Selbständige Tätigkeit dank des Hinweises von lavender gefunden. Vielen Dank!


    Jetzt muss ich aber eine Feststellungserklärung machen, laut Buhl machen. Da ich aber beim gleichen Finanzamt bin und kein Büro habe, müsste ja die Steuererklärung reichen wenn ich das richtig stehe.



    Grüße und danke

  • lavender vielen Dank, hab dann tatsächlich doch alles gefunden. Ist das erste mal mit der Nebenberuflichen Tätigkeit und das war erstmal alles sehr verwirrend, da bei den alten Versionen das Feld gleich da war.



    Das ist übrigens das Produkt welches ich seit Jahren nutze.

  • Ich hätte diesbezüglich auch noch eine Frage: Ich bin Ärztin und in einem Krankenhaus angestellt.

    1) Ich helfe nebenbei bei medizinischen Fortbildungen mit. Diese werden von einem Verein organisiert. Kann ich meine dadurch erhaltenen Einkünfte unter "Nebenberufliche Tätigkeit" und "Übungsleiter" eingeben?

    Oder sind das dann umsatzsteuerpfllichtige Einnahmen?


    2) Ich muss zusätzlich auch im Zuge meiner Ausbildung Gutachten machen. Wo führt man den Gewinn hierfür an?


    Vielen Dank für die Antwort

  • lavender vielen Dank, hab dann tatsächlich doch alles gefunden. Ist das erste mal mit der Nebenberuflichen Tätigkeit und das war erstmal alles sehr verwirrend, da bei den alten Versionen das Feld gleich da war.



    Das ist übrigens das Produkt welches ich seit Jahren nutze.

    Und genau deshalb fragen wir nach der Version - in steuer:web ist manches anders als in steuer:steuersparbuch. Fotos aus dem Steuersparbuch helfen hier denn nicht weiter.

  • 1) Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Steuern. Das eine schließt das andere nicht aus. Bei der Umsatzsteuer kannst du höchstwahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG anwenden, zumal noch eine Befreiung über § 4 UStG zu prüfen wäre.

    Ob Übungsleiter in Frage kommt (Erwachsenenbildung ist anders zu beurteilen als Schulen etc.), musst du anhand der Anforderungen überprüfen. Ich sehe dies hier etwas kritisch. Aber selbständige Tätigkeit ist gegeben (nebenberufliche Tätigkeit ist kein einkommensteuerliches Kriterium).

    2) Auch das sind selbständige Tätigkeiten, gehören also in die Einnahmenüberschussrechnung.

    • Offizieller Beitrag

    genau WISO steuer:steuersparbuch

    Nee, wenn dann WISO steuer:Sparbuch. ;)Aber wenn man auf die Hersteller-Website geht, so halten die sich auch nicht mehr dran oder haben wieder ein Redesign des Namens vorgenommen :whistling::



    Müssens wir uns also nicht wundern, wenn die Anwender immer wieder neue Produktnamen nennen.


    Wobei nun WISO Steuer und WISO Steuer-Web nicht dasselbe sind und daß dann wenigstens insoweit korrekt bezeichnen sollte, da es da durchaus Unterschiede geben kann, wie Du richtig anmerkst.

    • Offizieller Beitrag

    1) Ich helfe nebenbei bei medizinischen Fortbildungen mit. Diese werden von einem Verein organisiert. Kann ich meine dadurch erhaltenen Einkünfte unter "Nebenberufliche Tätigkeit" und "Übungsleiter" eingeben?

    2) Ich muss zusätzlich auch im Zuge meiner Ausbildung Gutachten machen. Wo führt man den Gewinn hierfür an?

    Auch das sind selbständige Tätigkeiten, gehören also in die Einnahmenüberschussrechnung.

    Genauer gesagt, wahrscheinlich zwei verschiedene EÜRs mit ggf. zu trennenden tatsächlich Betriebsausgaben (soweit durch § 3 Nr. 26, 26a EStG abgegolten).