Hallo zusammen,
ich hatte eine Frage für folgende Situation: Meine Frau wurde falsch beraten und hat für 2019-2020 Beiträge für ihre Krankenversicherung gezahlt. Im Jahre 2021 wurde sie rückwirkend in meine Familienversicherung aufgenommen. Ihre Beiträge wurden nun (März 2021) komplett zurückerstattet. Für unsere Steuerabrechnung für das Jahr 2020 wurden bei WISO automatisch ihre ursprünglich gezahlten Beiträge eingetragen.
Die Frage: Muss ich für das Jahr 2020 nun angeben, dass meine Frau keine Beiträge gezahlt hat oder muss ich die gezahlten Beiträge eingetragen lassen und dann für die Steuerabrechnung für das Jahr 2021 angeben, dass eine Rückerstattung stattgefunden hat?
Vielen herzlichen Dank im Voraus. Ich hoffe, ich habe die Situation klar dargestellt. Ich habe leider keine vergleichbaren Situationen via Google gefunden.